Rauchbelästigung im Treppenhaus durch Zigarettenrauch
Guten Morgen! Wir wohnen mit zwei Familien im Haus.Nun sind leider im Geschoß unter uns Mieter,die sich regelmäßig ihre Zigartten im Treppenhaus, bei leicht geöffneter Haustür,rauchen! (manchmal auch sitzend auf der Treppe im Hausflur) Der Zigarrettenrauch zieht dann nach oben,so daß es fürchterlich unangenehm riecht,teilweise bis in die Wohnung!!! Wir lüften den Flur ständig aber es nützt gar nichts! Manchmal riecht es so stark,daß wir schon den Flur mit Lufterfrischer einsprühen. Wir haben gebeten,daß die Herrschaften doch bitte draußen rauchen sollen,hat bisher keinen Erfolg gebracht!! Werde es nun an den Vermieter weiterleiten,da es trotz Gespräch mit den Leuten nichts gebracht hat! Was können und dürfen wir tun,damit die Rauchbelästigung aufhört??
11 Antworten
Dagegen wird nur der Vermieter angehen können - glaube ich. Hier ein Artikel dazu: http://www.sueddeutsche.de/geld/treppenhaus-rauchen-verboten-1.565263
Danke auch, für den Stern.
Durch Wohnungstür ins Treppenhaus quellender Zigarettenrauch ist hinzunehmen Gelegentliches "Türknallen" ist ebenfalls hinzunehmen Wenn Zigarettenrauch durch die Wohnungstür ins Treppenhaus dringt, müssen dies die Nachbarn hinnehmen. Auch gelegentliches Türknallen ist hinzunehmen. Dies hat das Amtsgericht Reichenbach entschieden. Zigarettenrauch im Treppenhaus Hinsichtlich der Geruchsbelästigungen im Treppenhaus durch Zigarettenrauch führte das Gericht aus, dass dies hinzunehmen sei. Soweit es im Treppenhaus nach Rauch rieche, stelle dies allenfalls eine geringfügige Belästigung der Nase dar. Diese Belästigung erledige sich auch sehr schnell, wenn der Belästigte weitergehe, wie es wohl ohnehin in der Regel seine Absicht sein werde. Für die Annahme einer Gesundheitsgefährdung durch den Rauch sah das Gericht keine ausreichende Grundlage
Da hilft leider gar nix!.... Rauch riecht überall,.. im Haus, ums Haus, zum Fenster rein... Raucher lassen sich nicht belehren und ihnen ist es in der Regel scheißegal! - Sie riechen es ja selber nichtmal mit ihrer kaputten Nase. Da kann man nur selber Sicherheits-Maßnahmen für sich treffen: Alle Fenster und Türen fest geschlossen halten, Türloch abdichten. Lufterfrischer immer bei der Hand haben, nasse Handtücher aufhängen oder Essig getränkte Schwämme sollen den Rauch aufsaugen und die Luft neutralisieren. Evtl. Kaffeebohnen aufstellen oder starkes Parfüm ins Treppenhaus sprühen. Am besten hilft meiner Meinung Lufterfrischer gegen Tabakgeruch.
Ich weiß, es sind Lebenseinschränkungen... aber sonst ist dieses Kack-Raucher-Leben ja nicht zu ertragen.
Raucher lassen sich nicht belehren und ihnen ist es in der Regel scheißegal!
Bitte nicht verallgemeinern. Ich bin auch Raucher. Mir würde das Rauchen, wo ich jemanden damit stören könnte, absolut niemals einfallen.
ja genau,raucher sind tolerante menschen,es hat sich noch keiner über einen nichtraucher beschwehrt,lach
Rauchbelästigung durch rauchen bei geöffneter Wohnungstür oder auf der Haustreppe ist untersagt. Informiere den Vermieter wenn Deine "Nachbarn" trotz Hinweis Beratungsresistent sind.
Wer untersagt das?
Solange das ein privates Mietshaus ist, und die Hausordnung das nicht regelt, gibts imho keine Gesetz dass das untersagt.
Normalerweise sollte das der gesunde Hausverstand und der gegenseitige Respekt bzw Rücksichtnahme ohne Hausordnung regeln.
Möglicherweise den Vermieter auf folgendes hinweisen;
Rauchen im Treppenhaus ist verboten
Es widerspricht der Zweckbestimmung eines Treppenhauses, dieses zum Rauchen aufzusuchen und dort so lange zu verweilen, bis der Rauchvorgang abgeschlossen ist. Durch diese zweckbestimmungswidrige Nutzung des Treppenhauses werden die übrigen Wohnungseigentümer bzw. Hausbewohner in ihren Rechten beeinträchtigt.
Amtsgericht Hannover, Urteil vom 31.01.2000 - 70 II 414/99 -
Dieses Amtsgerichtsurteil wird in höheren Instanzen nicht lange halten.
Vieles das in Stiegenhäusern geschieht entspricht nicht der Zeckbestimmung des Stiegenhauses, und sind nun mal nicht verboten.
Solange die Funktion des Stiegenhauses als Zubruingweg, aber vor Allem als Fluchtweg nicht eingeschränkt ist, die Tätigkeit nicht gegen ander Gesetze/Regelungen/Hausordnung verstösst, gibt es kaum juristische Handhabe.
Und dann muss man noch genauer betrachten , ob es sich um Mietverhältniss oder Eigentumsverhältniss handelt.
daran glaube ich nicht, dass sich ein höhere Instanz damit beschäftigen muss, der Kläger müßte sich ja von der Zigarettenindustrie seinen Anwalt sponsern lassen.
Ich denke eher, dass andere Amtsgerichte sich an das Urteil vom AG Hannover anlehnen.
Es ist überaupt traurig, dass man deswegen Gerichte belästigen muss.
Mir als Raucher, würde es niemals im leben einfallen in einem Stiegenhaus oder ähmlich gemeinsam genützten Räumen zu rauchen.
Toleranz und beidseitige Rücksichtnahme würde so manches Gesetz überflüssig machen.
Danke!!
aus nachfolgendem Artikel kann man noch einiges an Honig heraussagen; http://www.lilamoosgruen.de/gesellschaft/2011/03/28/rauchen-in-treppenhaus-und-aufzug-bose-absicht-nikotinbedingte-ausfallerscheinung-oder-schlicht-fehlende-sensibilitat/
Danke!