Darf ich als Mieter einen Zettel im Hausflur aufhängen, der etwas untersagt?
Hallo,
ich habe folgendes Problem. Ich bin Mieterin in einem 11 Parteienhaus. Bei uns wird vom allerfeinsten im Treppenhaus und Aufzug geraucht. Da ich NICHT-Raucherin bin stört mich das ganz extrem! Nun hab ich mir überlegt einfach mal einen Zettel im Treppenhaus aufzuhängen, wo drinnen steht:
Sehr geehrte Nachbarn,
ich bitte Sie das Rauchen im Treppenhaus und Aufzug zu unterlassen! ( Aus Rücksicht auf die NICHT-Raucher im Hause ).
Ihre Nachbarn
Darf ich das und darf überhaupt in einem Treppenhaus geraucht werden? Ich habe schon oft in Mietwohnungen gelebt, aber da war soetwas nie ein Thema gewesen. Als ich das dort mitbekommen habe war ich entsetzt!
13 Antworten
Nein, das darfst du so einfach nicht. Wir sind Vermieter in einem 4 Parteien Haus mit Vorderhaus, daher kann ich da ein bisschen was zu sagen. Als Mieter muss man sich vorher darüber aufklären lassen, wann man was und wo in dem Haus darf, darunter fällt soweit ich weiß auch das Rauchen. Du kannst mit deinem Vermieter darüber reden, ob das gestattet ist oder nicht. Wenn es gestattet ist, hast du schlechte Karten und wenn es untersagt ist, wird sich der Vermieter darum kümmern müssen. Aber als Mieter einfach Gesetze in einem Haus aufzustellen, das funktioniert nicht.
Hast Du das Treppenhaus mitgemietet? Sicher nicht. Ergo darfst Du da auch keine Zettel "aushängen" und schon gar nicht bestimmen das dort nicht geraucht werden darf.
Was im Treppenhaus und Aufzug erlaubt bzw. nicht erlaubt ist steht normalerweise in der Hausordnung.
Steht dort das im Treppenhaus und Aufzug nicht geraucht werden darf bzw. sind entsprechende Schilder angebracht, wende Dich mittels Beschwerde an den Vermieter/die Verwaltung.
"Hast Du das Treppenhaus mitgemietet?"
Das ist nach meinem Gefühl genau der Punkt. Das Treppenhaus und der Aufzug gehören nicht zur Mietsache. Also kann der Vermieter dort auch das Rauchen verbieten.
Allerdings kann er in laufenden Verträgen nicht die Hausordnung ändern, wenn die Klausel dazu nicht dynamisch ist, sondern nur bei neuen Verträgen das Rauchverbot in die Hausordnung aufnehmen.
Zettel aufhängen ist eine Sache, ob es der Vermieter duldet und ob die hängen bleiben eine andere Sache.
Rauchen
(dmb) Kontroversen zwischen Rauchern und Nichtrauchern machen auch vor Nachbarschaften in Mehrfamilienhäusern nicht halt. Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) fühlen sich immer öfter Mieter von rauchenden Nachbarn belästigt. Allerdings gibt es keine gesetzliche Handhabe, Mietern oder Wohnungseigentümern das Rauchen in ihren eigenen vier Wänden zu verbieten. Nach Informationen des Deutschen Mieterbundes darf in der Wohnung genauso wie auf dem dazugehörigen Balkon oder der Terrasse geraucht werden. Das entschieden zum Beispiel die Landgerichte Köln (9 S 188/98) und Paderborn (1 S 2/00) und die Amtsgerichte Bonn (6 C 510/98) und Wennigsen (9 C 156/01). Auch vertraglich kann Rauchen in einem Mehrfamilienhaus nicht ausgeschlossen werden. Eine Rauchverbots-Regelung für die Wohnung in einem Mietvertrag ist unwirksam. Anders, wenn es um Gemeinschaftsräume geht, zum Beispiel um Trockenspeicher, Waschküche, Keller, Flure, Treppenhaus oder Aufzug. Hier kann das Rauchen verboten werden, so auch das Amtsgericht Hannover (70 II 414/99). Das Rauchen am geöffneten Fenster ist nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg (102 e II 368/00) von den Nachbarn genauso hinzunehmen wie das Lüften der Raucherwohnung selbst. Zieht der Tabakqualm dagegen aufgrund von baulichen Mängel, zum Beispiel einer Ritze, von der Raucher- in die Nachbarwohnung, kann der sich gestört fühlende Mieter die Miete mindern, entschied das Landgericht Stuttgart (5 S 421/97).
Im Übrigen gilt für Raucher und Nichtraucher nicht zweierlei Mietrecht. Der Bundesgerichtshof (VIII ZR 124/05) erklärte, dass Rauchen in der Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch gehört, nicht gegen den Mietvertrag verstößt und deshalb auch keine zusätzlichen oder besonderen Schadensersatzansprüche auslöst.
http://www.mieterbund.net/recht/mietrecht_aktuell/mietrecht_a-z/Rauchen%20kontrovers.html
Du wohnst zufällig nicht bei mir... meine Nachbarn ticken ähnlich, wissen auch nicht, wofür ein klo da ist .-(
Sicher kannst du Zettel aufhängen - du hast aber keine Garantie, ob deiner Bitte dann entsprochen wird. Informiere deinen Vermieter oder die Hausverwaltung und bitte diese, sich um dieses Problem zu kümmern.
Hausordungen sind Vermietersache, dieser kann die HO den erfordernissen entsprechend anpassen, also trag dem VM dein Ansichten vor und wenn dieser das nicht für erforderlich hält, dann mußt du damit Leben oder ausziehen.
Was die meine asozialen Nachbarn in ihren 4 Wänden treiben ist mir ziemlich egal, aber es geht mir ums Treppenhaus und Aufzug!
Warum ich asozial sage ist, dass man mir, als ich letztes Wochenende nicht zu Hause war, vor die Wohnungstür gepinkelt hat!