Darf der Griff vom Fenster im Treppenhaus entfernt werden?
Hallo! Wenn ein Nachbar kurz seine Wohnungstür öffnet riecht es in unserer Etage (3 Wohnungen) extreml nach altem Zigarettenqualm. Der Nachbar muss nur am rauchen sein. Es kommt uns so vor als würde er seine Wohnung nicht lüften. Unsere Nachbarin findet diesen Gestank auch total ekelhaft. Wenn es dann wieder einmal stinkt Öffnen wir im Flur das Fenster. Gestern war es wieder mal so und ich habe zwei mal das Fenster ôffnen müssen. Irgendjemand muss das nicht gefallen. Denn als ich heute Mittag weg musste habe ich gesehen das der Griff vom Fenster entfernt wurde! Ich weiß nicht wer das war, aber dürfen die das überhaupt?
4 Antworten
Natürlich nein
Man müsste um dies konkreter zu sagen die genauen Gegebenheiten näher betrachten - Besitzer - Belüftung des Treppenhauses usw. und natürlich auch wer es gewesen ist.
Ich würde aber behaupten, dass wenn ein Fenster vorhanden ist, welches man öffenen kann, es dann auch dafür vorgesehen ist und dass du als Wohnungsbesitzer (auch mieter sind Wohnungsbesitzer per Vertrag nur eben nicht eigentümer) das Recht hast dieses auch zu nutzen.
Es geht nicht nur im frische Luft, sondern auch um Schimmelvermeidung.
LÖSUNG:
Kauf dir einen Griff im Baumarkt und setze diesen nur zum öffnen auf und entferne ihn danach wieder. So kannst du Lüften so oft du willst.
Fragt bitte den Vermieter, ob er den Griff entfernt oder dies veranlasst hat.
Den Gestank müsst Ihr jedoch - je nach Ausmaß - nicht tatenlos hinnehmen:
Oberbegriff - evtl. Mietminderung:
Dürfen hin oder her, da wär ich so frei und würds einfach mit nem übrigen Fenstergriff öffnen ... Großer Schlitzschraubendreher geht auch.
ein mieter hat nicht das recht da was abzuschrauben