Ratenzahlung ans Jugendamt

3 Antworten

das jugendamt scheint wohl in vorleistung gegangen zu sein... gelder die "dir" nicht zustehen, hast du nicht zu behalten. das wärs ja auch noch - wenn der mann dopplet zahlen müsste....

Jaquina2000 
Beitragsersteller
 23.04.2012, 11:18

der mann muß normalerweise den uvg den die frau fürs kind bekommt zurück zashlen ans amt.Es steht nirgends geschrieben das er doppelt gezahlt hat.Er hat gar nicht gezahlt

Lissy832  23.04.2012, 17:47
@Jaquina2000

aber nicht wenn bereits zu viel gepfändet wird. wie sollten die denn sonst an ihr geld kommen....? ist doch letztlich rille wie es ans amt kommt, was denen zu steht hat dort auch wieder anzukommen, ob nu von dir oder dem kindesvater...

Jaquina2000 
Beitragsersteller
 24.04.2012, 09:06
@Lissy832

würdest du schulden von deinem ex bezahlen die du gar nicht gemacht hast.Er müßte theoretisch die schulden an das amt bezahlen und nicht ich.

Lissy832  24.04.2012, 12:57
@Jaquina2000

wenn ich gelder bekomme, die mir nicht zustehen, dann werde ich die mit sicherheit nicht einbehalten.... hätte so einige gründe - zb würde ich mir lächerlich vorkommen und zum anderen würde ich mir mal überlegen, ob du dich mit den ämtern/dem amt anlegen musst/es die leisten kannst! wie gesagt, ist die summe zu hoch, die du bekommst, dann hast du dieses geld nicht zu behalten!!!!!!!!

Lissy832  24.04.2012, 13:02
@Lissy832

sei wohl mal bloß zu hoffen, das der mann durch deine geschichte nicht den job verliert! dann gibt es garnichts mehr!

Hallo Jaquina,

ich mach der Übersichtlichkeit wegen noch mal einen neue Antwort "auf"

Also, habe ich Dich richtig verstanden ?

Dein EX-Mann hat Dir kein Kindesunterhalt gegeben - warum auch immer. Deshalb hat das Jugendamt Dir UVS = Unterhaltsvorschuss gewährt. Du HAST also Unterhalt bekommen.

Natürlich schenkt das JA (Jugendamt) Deinem Mann das Geld nicht einfach so ( das wäre ja auch noch schöner ... ) sondern leiht es ihm so zu sagen nur.

So ein "Amt" wartet manchmal ganz schön lange, bis es auf seine (Rück-)Forderungen besteht. Besonders dann, wenn wirklich keine Zahlungen geleistet werden können.

Aber selbst dem Amt wird es irgendwann mal zu bunt, und will sein Geld zurück ! Also wurde das Gehalt (?) von Deinem EX gepfändet, damit endlich die Schulden an das Amt beglichen werden konnten.

So weit , so gut.

Was ich jetzt nicht verstehe, wie so DU das gepfändete Geld überhaupt in die Hand bekamst ??!?! Und das DU es dem Amt überweisen sollst ?? Du schreibst ja : "...wurde er gepfändet und jetzt will das amt das ich von dem gepfändeten geld die schulden die er gemacht hat bezahle..."

Aber eigentlich ist es ja auch egal. Das JA will sein geliehenes Geld zurück.

Entweder bekommen sie es gleich vom Arbeitgeber Deines Ex überwiesen , oder Dein Ex bekommt es ausgezahlt und muss es an das Amt überweisen. Oder , wie auch immer das passieren konnte , DU hast das Geld bekommen und musst es dem Amt über weisen.

So oder so , oder auch so : das Geld, das es "damals" Deinem Ex geliehen hatte, gehört dem Amt ( bzw dem Land , ist jetzt aber mal egal ... )

ich wünsche Dir und Deinen Lieben noch alles Gute !!

Jaquina2000 
Beitragsersteller
 24.04.2012, 09:08

Das amt hat ihn ja nicht gepfändet sondern mein anwalt.Das amt hat gar nichts gemacht.Die antwort vom amt damals als ich mich da immer gemeldet habe war das sie nichts machen können.Da hätten sie ihn aber noch pfänden können.Jetzt wo er durch meinen anwalt gepfändet wurde halten sie bei mir die hand auf und wollen das ich seine schulden bezahle.Er hat damals auch auf nichts geantwortet was vom amt kam

Tut mir leid, aber Du hast etwas verwirrend geschrieben - und einige wichtige Details gar niht erwähnt.

.Das amt hat daraufhin aber nichts unternommen und ihn auch nicht gepfändet obwohl er zu dem zeitpunkt noch nicht gepfändet wurde. hä ?

auf jeden fall zurückzahlen weil es geld war was mir nicht zustand . Also HAST Du "damals" Geld bekommen ??

Also WENN du zB von JA einen Unterhaltsvorschuss bekommen hast, UND jetzt - warum auch immer- NOCH einmal Geld von Deinem Ex bekommen hast, dann musst Du ( logischer Weise ) an das Jugendamt zurück zahlen . Oder an Deinen Ex, damit er es dem JA zurück zahlen kann....

was ich aber nicht wußte. . Du hast nicht bemerkt, das Du doppeltes Geld bekommen hast ??? Das kannst Du uns nicht erzählen - und dem JA erst recht nicht :-D

freu mich auf antwort Ich befürchte , meine Antwort gehört nicht zu denen , die Dich sehr erfreuen ....

Jaquina2000 
Beitragsersteller
 22.04.2012, 15:43

von meinem exmann habe ich gar kein geld bekommen und er hat nichts bezahlt.weder an mich noch an das jugendamt trotz mehrfacher ermahnung er möchte sich diesbezüglich beim amt melden.deshalb hab ich ja uvg beantragt.zu diesem zeitpunkt war er noch nicht gepfändet was das amt hätte machen können.Als ich dann zum anwalt gegangen bin wegen dem unterhalt wurde er gepfändet und jetzt will das amt das ich von dem gepfändeten geld die schulden die er gemacht hat bezahle.Es stand aber nirgends geschrieben und mein anwalt hat mich darüber auch nicht aufgeklärt das ich dem amt das geld zurück zahlen muß.Weil er unterhaltsrückstände an meine tochter hat