Kontopfändung ohne Mahnung?

2 Antworten

Es ist immer wieder erstaunlich wie unzuverlässig die Post bei Schuldnern ist. Da kommen die Rechnungen, Mahnungen, Vollstreckungsankündigungen, Mahnbescheide und Vollstreckungsbescheide nicht an. Selbst wenn diese entsprechend der gesetzliche Vorschriften mit Postzustellungsurkunde nachweislich zugestellt werden, kommen diese nie an. Eine Kontopfändung ist nur möglich, wenn der zugrundeliegende vollstreckbare Titel rechtskräftig ist. Dem geht soviel Schriftverkehr voraus, dass es nicht möglich ist, nichts von einer Forderung zu wissen. Von daher behaupte ich dass es zu 100% rechtens ist.

Wenn es einen vollstreckbaren Schuldtitel gibt dann ist rechtens,da kann er nur noch ein Pfändungsschutzkonto bei seiner Bank einrichten,das mit den 50 Euro für das freischalten des Kontos ist nicht rechtens,wenn er morgen zur Bank geht und das Konto in ein Pfändungsschutzkonto umwandelt kann er über seinen Pfändungsfreibetrag wieder verfügen.