Rasenmähen Wochen nach Wohnungsübergabe?

11 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich würde ihm freundlich antworten, wo es denn stünde, daß ihr den Garten "winterfest" zu machen hättet. Ende. Nicht weiter auf diese oder andere Dinge eingehen. Für diesen Brief gibst du noch einmal 2.10€ für ein Einwurf-Einschreiben. aus, denn du gibst ihn bei der Post ab, damit du einen Nachweis für deinen Brief hast. Ob und wann zugestellt wurde, kannst du dann im Internet nachlesen und die Nachricht auch kopieren. Dann wartest du einfach ab. Wenn der dir noch weitere Sorgen bereitet, melde dich bitte! Solche Leute liebe ich, sehr!Vermieter haben immer sonderbare Wünsche beim Auszug des Mieters.

maryann1404 
Beitragsersteller
 16.02.2010, 11:15

:-). Genau das habe ich ihm gestern geschrieben und per Einschreiben geschickt. jetzt abwarten.. Trotzdem nervt es. Schon über drei Monate läuft es so..

LonoMisa  16.02.2010, 11:42
@maryann1404

Prima! Warte doch ab, der kann dir nichts.Kein Grund nervös zu sein!

Das musst du dir auf keinen Fall bieten lassen Den Garten must du auch nicht Winterfest machen Wenn in der Zwischenzeit Laub im Garten liegt ist das nicht mehr deine Sache. Ich denkr das du in Ruhe abwarten kannst was der Vermieter dagegen unternehmen will

Mieterschutzbund sage ich nur http://www.mieterschutzbund.de/

maryann1404 
Beitragsersteller
 16.02.2010, 11:02

das lohnt nicht mehr hat man mir gesagt. Kostet Geld (will ja aus Prinzip nichts ausgeben) und jetzt wohnen wir im eigenem Haus.. nicht mehr zu Miete

anjanni  16.02.2010, 11:05
@maryann1404

Na ja - einen Jahresbeitrag wirst Du wohl investieren können, oder nicht? Kannst ja direkt wieder kündigen...

Der Vermieter wird zwar möglicherweise wissen, daß Du im Recht bist - aber so wie es klingt, wird er sich erst dann bewegen lassen, wenn er von "kompetenter" Seite Post bekommt.

schildi  16.02.2010, 11:08
@anjanni

meine ich auch, ganz umsonst wird das aber nicht gehen

maryann1404 
Beitragsersteller
 16.02.2010, 11:10
@anjanni

es geht ja ums Prinzip... Ich will mich nicht unterbuttern lassen.. Und er wird sich spätestens bewegen, wenn mein Mann dort anruft oder so.. habe es bis jetzt erfolgreich vermieden.. langsam nervt es aber.. fast jede Woche kommt ein Brief. immer das Gleiche..

anjanni  16.02.2010, 11:14
@maryann1404

Wieso denkst Du, der Vermieter würde sich bewegen, wenn Dein Mann dort anruft? - Dann laß Deinen Mann doch anrufen...

Auf die Briefe hast Du aber doch geantwortet???

maryann1404 
Beitragsersteller
 16.02.2010, 11:20
@anjanni

Wenn mein Männe dort anruft gibt es nur Ärger.. Wir sind beide sauer und nach jedem Brief sprachlos, ich bin aber diejenige, die es noch einigermaßen "nett" beantwortet.. Ich würde ihm soooo viel sagen.. lohnt aber nicht.. noch ein - zwei "schöne" Briefchen und dann platzt bei mir auch der Kragen..

Ein Mieter muss den Garten nur pflegen, wenn dies vertraglich vereinbart ist oder sich aus den Umständen ergibt (Miete eines Einfamilienhauses). der Mieter hat nur einfache arbeiten zu übernehmen, Rasen mähen, Unkraut jäten. Das Beschneiden der Bäume aber ist Sache des Vermieters. LG Detmold (AZ: 2 S 180/88).

anjanni  16.02.2010, 11:12

Das war jetzt eher nicht das Thema...

Wende Dich an den Mieterverein. Die geben Dir zwar auch rückwirkend keinen Rechtsschutz, falls es zur Klage kommt. Aber Beratung bekommst Du dort auch jetzt noch. Und das dürfte billiger sein als beim Anwalt. Und ein Brief vom Mieterverein wirkt bei manchem Vermieter Wunder...

Natürlich hat der Vermieter keinen Anspruch auf Gartenarbeit Eurerseits. Ihr hattet doch sicherlich einen Zeugen für den Tag Eures Auszugs??? Helfer, die sich genau erinnern, daß der Garten am 31.10. tiptop aussah??? - Es kann nicht Euer Problem sein, wenn der Vermieter an dem Tag keinen Vertreter zur Übergabe schicken konnte - und alles andere ist "Natur". Du warst nur bis Vertragsende zuständig.

maryann1404 
Beitragsersteller
 16.02.2010, 11:13

ALLE haben mitgekriegt, dass wir ausgezogen sind. Und, dass der Garten gut aussah sagten sie auch immer wieder. Das habe ich dem Vermieter auch geschrieben.. Dass wir den Garten die letzten 6 Jahre gepflegt haben, dass die Nachbarn es bezeugen können und - ob er überhaupt weiß wie der Rasen damals aussah als wir eingezogen sind? Das weiß er natürlich nicht.. Er hat die Wohnung geerbt und hat sich bei uns erst vorgestellt als wir schon fast ein Jahr dort wohnten..

anjanni  16.02.2010, 11:19
@maryann1404

Ob er geerbt hat oder nicht, ist doch nicht wichtig...

Warte halt noch ein paar Wochen, bis die sechs Monate für die Kautionsrückzahlung abgelaufen sind, oder bis er seine Forderung geltend gemacht hat.

Sollte er seine Forderung (in Euro) geltend machen, widersprichst Du umgehend und drohst mit Einschaltung eines Anwalts. Und wenn er dann stur bleibt, schalte einen Anwalt ein, der möglichst unmittelbar Klage erhebt. Die Kosten gehen dann zu Lasten des ehemaligen Vermieters (der vermutlich schon bei der Drohung einlenkt, da er keine Rechtsschutzversicherung für Vermietung haben wird, da die bekanntlich sehr teuer ist).