Darf man am 1. Mai Rasen mähen?
Hallo,
ist grad ein Streitthema zwischen meiner Frau und mir. Darf ich vom Gesetz her am ersten Mai meinen Rasen im Garten mähen??
19 Antworten
Der erste Mai ist ein offizieller Feiertag (sinnigerweise Tag der Arbeit). Für diesen Tag müssten die gleichen Regeln wie für Sonntage gelten. Die Regelungen können aber regional und örtlich abweichen. Im Zweifel das Ordnungsamt fragen.
An Sonn- und Feiertagen ist es verboten Lärm zu machen. Es kommt darauf an wie nahe Deine Nachbarn dran sind. Wenn Du auf einem Bauernhof lebst, wird sich wohl niemand gestört fühlen, wenn Du in einer engen Siedlung bist, wird eher einer Anstoß daran nehmen.
Wenn Du einen Handrasenmäher benutzt sollte es auch kein Problem sein. Ich würde auf jeden Fall nicht als Einziger in der Siedlung einen Motormäher anlassen.
Die Landwirte dürfen jedoch Lärm machen, wenn beispielsweise wichtige Feldarbeiten anstehen, wie das Heu einholen. Aber auch Viehhaltungsbetriebe dürfen lauter sein, denn die Melkmaschinen beispielsweise müssen trotzdem laufen.
Wenn es unbedingt sein muss würde ich mich mit den Nachbarn absprechen und auf jeden Fall die Mittagsruhe einhalten.
an gesetzlichen feiertagen und an sonntagen ist es eigentlich nicht erlaubt ( § 1 G v. 9.5.2006, 190 )
An den Sonntagen und den gesetzlichen Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Feiertagsruhe zu beeinträchtigen, verboten, soweit auf Grund Gesetzes nichts anderes bestimmt ist.
Sonn- und Feiertagsruhe
das aufgrund von Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 139 der insoweit weitergeltenden Weimarer Reichsverfassung grundsätzlich bestehende Verbot, an Sonntagen und staatlich anerkannten Feiertagen öffentlich bemerkbare Arbeitshandlungen vorzunehmen, die die äußere Ruhe stören oder dem Wesen des Sonntags als einem tradierten Element sozialen Ausgleichs widersprechen.
http://www.bpb.de/wissen/3VXZVL,0,0,Sonn_und_Feiertagsruhe.html
Grundsätzlich ja, es ist ja schliesslich kein stiller Feiertag wie Karfreitag. Im Zweifelsfall ist das aber von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich geregelt.