Rasen vernichtet?
Ich habe heute bei meiner Tochter, die in einem Neubaugebiet und neuen Zweifamilienhaus wohnt, den 180 qm Rasen von Unkraut durch ein irrtümlich falsch eingesetztes Mittel vernichtet.
** Das Mittel ist nämlich für die Komplettrasenvernichtung nur einsetzbar. Dieses habe ich in der Produktbeschreibung übersehen, bzw. der Hinweis fehlte.
Frage: Deckt den Schaden, wie Bodenneubearbeitung und Neueinsaat, meine Haftpflichtversicherung ab?
2 Antworten
Nein, da es sich hier wohl um einen Gefälligkeitsschaden zu handeln scheint. Wenn überhaupt, dann sind derartige Schäden nur eng begrenzt mitversichert, und die Kosten dürften deutlich über dem Limit liegen. Wenn der Rasen mit z.B. Roundup "geplättet" wurde, würde die Wiederherstellung per Neuansaat für diesen Sommer kaum noch zum Erfolg führen - jedenfalls wenn man einen schönen Rasen schaffen will. Hier wäre eher nach Bodenneutralisation oder Austausch der obersten Bodenschicht ein Rollrasen zu verlegen - das kann man auch im Sommer machen und hat sofort einen ordentlichen Rasen.
Es kommt darauf an, wie Ihre Privathaftpflichtversicherung ausgestaltet ist. Ob also sog. Gefälligkeitsschäden eingeschlossen sind.
Ist das nicht der Fall, sollte man schon darlegen, warum man den Rasen von Unkraut befreien wollte. Geschah das, um die Tochter zu überraschen -manche Väter neigen dazu :-) -dann könnte das gegen eine Gefälligkeitshandlung sprechen. Ob eine solche teilweise oder ganz überhaupt vorliegt, dafür hat der Versicherer die Beweislast. Die Rspr. sieht nicht in jeder Schadenhandlung unter Verwandten einen Gefälligkeitsschaden. LG Dortmund, LG Köln, LG Siegen, LG Karlsruhe u.a. setzen voraus, dass die Handlung im Rahmen einer Gesamtinteressenlage und bei Kenntnis des Verwandten erfolgte.
Ich würde an Ihrer Stelle den Schaden melden und ihn mit dem besprechen, der den Vertrag vermittelt hat.