Räumungspflicht Garage

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Der neue Eigentümer kann erst tätig werden, wenn er im Grundbuch eingetragen ist. Ist die Nutzung er Gerage Teil des Mietvertrages oder gibt es dafür einen separaten Vertrag? Hier würde ich dazu raten, sich Unterstützung vom Mieterbund zu holen. Das kosten zwar den Beitrag dort, aber der wird gut eingesetzt sein.

Kündigen immer erst dann wenn er als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Ist die Garage separat vermietet kann er lt. Vertragsvereinbarung kündigen. Gehört die Garage zur Wohnung und ist im Wohnungsmietvertrag enthalten kann er gar nicht kündigen.

Wenn die Kündigung rechtens ist kann er die Garage auch zwangsräumen lassen, dies bedarf aber m.E. einer vorhergenden Klage.