Räumungspflicht Garage
Hallo, wer kennt sich aus: Bei Anmietung einer Garage u. Eigentümerwechsel, kann der neue Besitzer die Garage, anders als bei einer Wohnung, mit einer Frist von nur einem Monat wegen Selbstnutzung kündigen, vom Tag gerechnet des Eigentümerwechsels? Und bei Nichteinhaltung dieser Kündigung die Garage kostenpflichtig räumen lassen, ohne weitere Nachmahnungen oder Räumungsklagen? Es handelt sich um eine Privatnutzung beider Benutzer, bei gewerblicher Nutzung gelten ja wieder andere Bestimmungen..danke für die Antworten..
2 Antworten
Der neue Eigentümer kann erst tätig werden, wenn er im Grundbuch eingetragen ist. Ist die Nutzung er Gerage Teil des Mietvertrages oder gibt es dafür einen separaten Vertrag? Hier würde ich dazu raten, sich Unterstützung vom Mieterbund zu holen. Das kosten zwar den Beitrag dort, aber der wird gut eingesetzt sein.
Kündigen immer erst dann wenn er als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Ist die Garage separat vermietet kann er lt. Vertragsvereinbarung kündigen. Gehört die Garage zur Wohnung und ist im Wohnungsmietvertrag enthalten kann er gar nicht kündigen.
Wenn die Kündigung rechtens ist kann er die Garage auch zwangsräumen lassen, dies bedarf aber m.E. einer vorhergenden Klage.