Mieterhöhung Garage?

6 Antworten

Salue

Als erstes müsstest du mal in Erwägung ziehen, ob du im Vergleich zu ähnlichen Lokalen im Moment eher günstig wohnst und das Verhältnis zum Vermieter stimmt. In diesem Fall bezahlst du die 20 Euro. Es ist die Vernunftlösung.

Im anderen Fall könnte man dies mit einem Streit lösen, aber da verlieren alle.

Nun konkret: Im Mietzins ist die normale Abnutzung an Böden, Teppichen, Küche, Bad und Wänden eingeschlossen. Bei einer Wand muss man damit rechnen, dass man sie als Vermieter nach 10 Jahren neu streichen lassen muss, denn sie ist abgeschrieben.

Man muss sie aber nicht nach 10 Jahren streichen, aber wenn der Mieter nach über 10 Jahren auszieht. muss der Vermieter die Neumalerei übernehmen. Diesen normalen Unterhalt kann er nicht mit Mieterhöhungen bei den Mietern holen.

Wenn etwas saniert wird, macht man vieles besser. Man isoliert die Wand, das Dach ist eine bessere Kontruktion, das Garagentor ist elektrisch u.s.w. Dem Mieter gibt dies einen Mehrkomfort. Diese Standarterhöhung darf an die Mieter überwälzt werden.

Wird die Garage also z.B. nur neu gestrichen, dass ist die Unterhalt und fällt dem Vermieter zu.

Aber eben, es geht um 20 Euro. Da ist es wichtiger, ob ihr euch dort wohlfühlt.

Tellensohn (Vermieter in der Schweiz)

Automatik1  23.10.2021, 20:12

Deshalb vermiete ich getrennt. Wenn Stress dann weg mit dem Mieter aus der Garage.

Der Rest wurde schön beschrieben vorhin von einem anderen Schreiber. Auch wenn Wohnung und Garage zusammen sind im Vertrag, sollte man ein vernünftiges Übereinkommen finden.

Bei einem einheitliches Mietverhältnis von Garage und Wohnung gelten die Vorschriften für das Wohnungsmietrecht. Das bedeutet, eine separate Kündigung nur für die Garage ist im Regelfall nicht zulässig. Einzige Ausnahme: Der Vermieter will im Zuge der Garagenkündigung hier neue Wohnungen schaffen.
Auch eine separate Mieterhöhung für die Garage ist unzulässig. Der Vermieter kann nur die ortsübliche Miete für eine Wohnung mit Garage verlangen und entsprechend erhöhen.
https://www.mieterbund.de/mietrecht/mietrecht-a-z/stichworte-zum-mietrecht-g/garage.html
Woher ich das weiß:Recherche

Wenn es sich um eine Instandhaltung handelt, ist die mit eurer Miete bereits bezahlt. Zur Instandhaltung ist der Eigentümer verpflichtet. Nur für eine Wertverbesserung wäre eine Mieterhöhung möglich.

Ich kann nur so viel sagen, unser Vermieter hat auch ständig die Miete für die Garage mit erhöht, alle paar Jahre mal. Ich weiß aber nicht, ob es rechtens ist.

Wenn seit 2016 nix erhöht worden ist, ist das ganz sicher rechtens.