pachtland verkauft. garage soll abgerissen werden

3 Antworten

Wurde für die Garage ein Mietvertrag abgeschlossen ? Wenn ja, steht im Mietvertrag etwas darüber, was wie abläuft bei einem Eigentümerwechsel ? Muss man die Garage auf eigene Kosten entfernen ? Kündigungsfrist vereinbart ? Ohne einen möglichen Mietvertrag mit den Inhalten zu kennen, ist deine Frage nicht zu beantworten. Sicher wirst du zukünftig auf diese Garage verzichten müssen. Frage ist nur, ob dir eine Vergütung für die Garage zusteht oder nicht. Ich würde mich da mal bei einem Anwalt beraten lassen.

Stevoooo 
Beitragsersteller
 17.10.2013, 11:43

wie gesagt, die Garage habe ich gekauft. daher kein mietvertrag, ist ja meine....

nein, kauf bricht keine pacht

du schreibst es doch selbst

dass ich im gegenseitigen Einvernehmen unterschreiben soll,

das einvernehmen würde ich mir teuer bezahlen lassen

DU sitzt am längeren hebel, dein Pachtvertrag bleibt gültig

das ist ne Chance auf Geld

10.000 kostet dein einvernehmen oder du zeigst ihnen den peerfinger

aber vorher den Pachtvertrag lesen, ob da irgendetwas zu verkauf steht

JohannesJ54  17.10.2013, 11:23

Du hast einen Pachtvertrag, wann ist das Ende der Laufzeit?

Wenn er z.B. in 5 Jahren beendet wäre , musst du für 5 Jahre eine andere Garage mieten. Bei 30.- Euro monatlich ( Dorf ) sind das ca. 2.000.- Euro zusätzlich.

Bei 10 Jahren Restlaufzeit kostet die Garage in der Großstadt ca. 10.000 Euro an Miete.


Eine Garage für 900.- Euro hat sich nach 6 Jahren bezahlt gemacht. Falls es eine Blechgarage ist, kann man sie demontieren. Kannst du sie bei ebay-Kleinanzeigen verkaufen?


Vielleicht kannst du im Neubau eine Garage mieten.

Stevoooo 
Beitragsersteller
 17.10.2013, 11:49
@JohannesJ54

das ist ne gute idee! ich schau mir den pachtvertrag mal an, sobald ich wieder in der gegend bin (wohn ja seit jahren nichtmehr da und nutz die garage nur als lager). will auch gleich wieder weg und hab evtl 4tage um die garage auszuräumen und ne neue zu finden. das wird chaos! danke für die antworten! der pachtvertrag scheints dann zu sagen wies weiter geht! im hinterkopf hab ich die befürchtung, dass da keine laufzeit drin stand....

Stevoooo 
Beitragsersteller
 17.10.2013, 12:11
@Nerzmantel

nerzmantel, danke, perfekt! § 584 Kündigungsfrist

(1) Ist bei dem Pachtverhältnis über ein Grundstück oder ein Recht die Pachtzeit nicht bestimmt, so ist die Kündigung nur für den Schluss eines Pachtjahrs zulässig; sie hat spätestens am dritten Werktag des halben Jahres zu erfolgen, mit dessen Ablauf die Pacht enden soll.

die haben mich vor einer woche für den 31.12.13 gekündigt. so kann ich vielleicht noch zeit rausschlagen

Stevoooo 
Beitragsersteller
 17.10.2013, 12:18
@Stevoooo

ich hab grad meinen pachtvertag als pdf gefunden... da steht u.a. folgendes: Der Übernehmende tritt in das bestehende Nutzungsverhältnis ab dem 1. Januar 2007 ein. Es wird unbefristet weitergeführt. Der Kaufvertrag ist am ……………… unterzeichnet. Dieser Vertrag kann von beiden Seiten bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats für den Ablauf des übernächsten Kalendermonats mittels eingeschriebenen Briefs gekündigt werden. Der GGG bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung wegen Zahlungsverzuges oder grober Vertragsverletzungen vorbehalten.

das sieht dann doch nicht so gut aus...

DerCAM  17.10.2013, 12:42
@Stevoooo

Dann haette die Kuendigung zum 31.12. aber spaetestens am 4. Oktober bei dir eintreffen muessen. Bis jetzt hast du aber noch gar keine Kuendigung erhalten sondern lediglich ein Angebot zur Vertragsaufhebung.

Wahrscheinlich wirst du, wenn du dieses Angebot nicht annimmst, spaetestens Anfang November die Kuendigung zum 31.1.2014 erhalten. Ob der Verpaechter dann aber immer noch bereit sein wird, dich aus deiner wahrscheinlich vorhandenen Rueckbaupflicht zu entlassen bzw. auf eine entsprechende anteilige Belastung der Rueckbaukosten zu verzichten?

Ein Pachtvertrag für Nichtwohngebäude kann jederzeit gekündigt werden. Einzuhalten sind nur Kündigungsfristen, die auch im Pachtvertrag vereinbart sein können. Also Pachtvertrag lesen und dann verhandeln; je länger die vereinbarte Kündigungsfrist um so besser ist Deine Position.