Räumungsklage stoppen & ausziehen?
Aktuell hat mein Vermieter eine Räumungsklage eingereicht, welche ich noch nicht offiziell erhalten habe.
Ich habe allerdings bereits eine neue Wohnung finden können und wäre bereit sofort, in den nächsten zwei Wochen auszuziehen. Ich habe dies meinem Vermieter mitgeteilt, da ich ausging, dass er die Lösung akzeptieren wird und er hat mir mitgeteilt, dass die Räumungsklage nur dann zurückgezogen werden kann, wenn ein Vergleich geschlossen wird und ich mich verpflichte alle Kosten des Verfahrens zu übernehmen.
Ist die Aussage korrekt und gibt es tatsächlich keine Möglichkeit bereits jetzt auszuziehen und das Verfahren zu stoppen?
Danke
5 Antworten
Mit einem schnellen Auszug kannst Du sicherlich das weitere Verfahren abkürzen. Die Räumungsklage zu verhandeln bringt nichts mehr, wenn Du die Wohnung verlassen und die Wohnungsschlüssel abgegeben hast.
Die bisherigen Bemühungen Deines Vermieters in Sachen Räumungsklage haben nicht wenig Geld gekostet. Und das Geld will er logischerweise von Dir wiederhaben.
Mit welchem Betrag soll ich ungefähr für das Verfahren bisher rechnen?
Du weißt es nicht genau, ob dein Vermieter tatsächlich eine Klage auf Räumung und Herausgabe der Mietsache eingereicht hat. Erst wenn dir eine Klageschrift des Gerichtes offiziell dir zugestellt wrd, bist du im Bilde.
Was war denn der Grund der Kündigung? Bei Mietschulden würde eine Erweiterung der Klage auf Zahlung der Mietschulden folgen. Der Streitwert würde von der Höhe einer Jahresgrundmiete um den Betrag des Schulden steigen. Entsprechend hoch wäre die Gerichtskostenvorauszahlung des Vermieters, die sich allerdings wieder vermindern würde, falls der Vermieter die Klage zurück zieht.
Wenn kein Verfahren stattfindet, dann werden auch keine Verfahrenskosten berechnet. Wird der Vermieter durch einen Rechtsanwalt vertreten? Sprich mit deiner Rechtsschutzvesicherung über deine aktuelle Verfahrensweise. !
Die Aussage des Vermieters ist richtig
Nein, frage dort doch einfach nach
Beträge, die Sie da anbieten, werden nicht erstattet, das ist ihre persönliche Angelegenheit.
Selbst wenn du jetzt ausziehst hast du ja trotzdem schon Kosten für den Vermieter verursacht. Die Schulden lösen sich ja nicht in Luft auf.
Bieten Sie ihm zur Vermeidung weiteren teuren Übels die Kostenübernahme an und verschwinden Sie möglichst zügig aus der Wohnung!!
Danke. Weißt du ob meine Rechtschutz die Kosten übernehmen hierfür übernehmen wird? Es gibt bereits eine Zusage von der Versicherung für das Räumungsverfahren