Bei Räumungsklage mündliche Verhandlung vor Ende der Schonfrist möglich?
`Hallo,
ich habe am 4.12. 17 die Räumungsklage wegen 2 Monaten Mietrückstand zugestellt bekommen. Leider liess sich der Vermieter in den Monaten vorher auf keine Ratenzahlungen ein. Nun habe ich innerhalb der 2 Wochen Frist meine Verteidigungsbereitschaft angezeigt und bereits neben den aktuellen Monatsmieten 2 Raten Rückstand der ausstehenden Mieten bezahlt und werde zum 31.1. die letzte Rate per Blitzüberweisung in die Wege leiten.
Die Schonfrist würde bis zum 4.2.18 laufen, jetzt habe ich aber vom Gericht bereits einen Termin zur mündlichen Verhandlung am 30.1.18 bekommen, mit dem Hinweis, dass wohl ein Gütetermin keine Aussicht auf Erfolg hat.
Ich hatte dem Gericht bereits mitgeteilt, dass ich erst am 31.1. die letzten Betrag zur völligen Begleichung der Mietrückstände überweisen kann, da ich Erwerbsminderungsrente beziehe und keinerlei Hilfe vom Sozialamt in dieser Sache bekomme.
Wer kann helfen, da dieser Termin noch vor Ende der Schonfrist liegt und ich erst einen Tag später den letzten Beleg der Überweisungen vorlegen könnte.
Vielen Dank.
5 Antworten
In deinem Fall empfehle ich dir, einen Anwalt aufzusuchen, und zwar weniger wegen der Frist, sondern aus einem anderen Grund.
Die ordentliche Kündigung zu erklären macht man aus dem Grund, weil der Vermieter befürchten muss, dass es häufiger die Pflichtverletzung wegen der Nichtzahlung gibt und damit dann ein Fortsetzen des Mietverhältnisses unzumutbar wäre. Allein nur wegen den 2 Monatsmieten Rückstand ist diese Argumentation aber nicht konkret genug. Es kann eine Ausnahmesituation gewesen sein. Man muss die Gesamtumstände anschauen, z.b. ob es schon früher Probleme gab oder warum es zur Nichtzahlung kam. Die ordentliche Kündigung könnte treuwidrig sein.
Quelle: https://anwaltauskunft.de/magazin/wohnen/mieten/heilung-der-kuendigung-durch-begleichen-der-schulden
danke
Auch wenn der Tatbestand für die FRISTLOSE Kündigung aufgehoben wird, kann die Kündigung in eine "ordentliche Kündigung" umgewandelt werden.
Das ändert dann nichts daran, dass du die Wohnung verlassen musst.
Der Vermieter kann sich darauf berufen, dass das Vertrauensverhältnis nicht wieder hergestellt werden kann.
Darauf wird sich die Gegenseite nicht mehr einlassen (muss sie auch nicht) Wenn bereits einer mündliche Verhandlung angesetzt ist, müssen da schon erhebliche andere Kündigungsgründe vorliegen.
Eine Terminverschiebung wir da nur als "Hinhaltetaktik" gesehen.
danke, es gab nur zwei Monatsmieten Rückstände, hatte mich vorher mehrmals mit denen in Verbindung gesetzt, schriftlich und bei persönlichen Gespräch, aber die lehnten alles ab, und in der Klageschrift steht auch nichts anderes als das. Mich erstaunt nur der Termin zur mündlichen Verhandlung, genau einen Tag vor meiner letzten Überweisung, weil die Rente erst am 31.1. eingeht und ich bereits die letzten beiden Monate 2 Beiträge überwiesen habe.
Der Termin wurde nun zum 30.1. von der Richterin festgesetzt und das finde ich etwas "komisch". Ich dachte, bei der Räumungsklage würde das Ende der Schonfrist abgewartet, ob alles in der Zeit beglichen wurde oder nicht.
Die Schonfrist zum Auszug bleibt davon ja unberührt. Am Tag der Gerichtsverhandlung kommt ja nicht gleich der Gerichtsvollzieher.
Ratenzahlungen muss der VM nicht akzeptieren, daher war Klage geboten.
Den Termin der Verhandlung bestimmt das Gericht schon selbst.
Hierbei wäre die fristlose Kündigung mit vollständiger, auch der Begleichung laufender Mietzahlungen noch im Termin abgewendet, die Kosten der Klage darf der VM dennoch per Beschluß auf dich abwälzen, der sie ja verursacht hat. Ein weiteres Argument, einem Vergleich oder außergerichtlicher Vereinbarungen nicht zuzustimmen.
Die hilfsweise ordentlich mit ausgesprochene Kündigung dringt durch. Ich sehe hier keinen Härtefall, wenn du die Miete nicht regelmäßig, pünktlich und stets vollständig aufbringen kannst und damit mehrfach gegen die wichtigste Mieterpflicht verstößt.
G imager761
Der Räumungsklage ging schon vor dem 4.12. die fristlose Kündigung voraus.
Die fristlose Kündigung wäre nur dann aufgehoben gewesen, wenn die kompletten Rückstände unmittelbar ausgeglichen worden wären. Dass sich der Vermieter nicht auf eine Ratenzahlung einläßt, ist nachvollziehbar. Wieso sollte er.
Hättest Du unmittelbar nach Zugang der Kündigung alles bezahlt, wäre auch die Räumungsklage nicht notwendig gewesen.
Dass Du jetzt schon den größeren Teil bezahlt hast, ist löblich, auch dass Du am 31.1. den Rest bezahlen wirst. Darauf hat der Vermieter sowieso Anspruch. Egal ob ein Räumungsprozess läuft oder nicht. Das Gericht wird das schon irgendwie positiv zur Kenntnis genommen haben und vielleicht auch bei der Gegenseite nachgefragt haben, inwieweit das Einfluss auf die bestehende Klage haben könnte. Aber offenbar war das Ergebnis, dass keine gütliche Einigung erwartbar ist, also das Entgegenkommen Deines Vermieters.
da dieser Termin noch vor Ende der Schonfrist liegt
Welche Schonfrist meinst Du?
Das Gericht hat den Termin festgelegt, unabhängig davon, ob Du die letzte Rate bezahlt hast oder nicht. Da auch eine ordentliche Kündigung im Raum steht, spielt das auch keine Rolle. Das Gericht sieht sich wohl in der Lage, auch ohne Zahlungsnachweis der letzten Rate eine Entscheidung zu treffen.
Diese könnte lauten: Aufgrund der besonderen Härte, wird die Klage abgewiesen.
Aufgrund der von Vermieterseite geschilderten Sachlage wird die fristlose Kündigung oder die fristgerechte bestätigt.
Mir scheint, dass letzteres wohl der Fall sein wird. Vielleicht erreicht Dein Anwalt noch eine Verschiebung des Termins und aufgrund der endgültigen Zahlung die Zurückweisung der Klage, aber das ist eher ein Strohhalm.
danke ich dachte, dass man nach Zustellung der Räumungsklage eine zweimonatige Schonfrist zur Begleichung der Mietrückstände hat?
Diese Schonfrist meinen Sie. Dann gehe mal davon aus, dass das Gericht beim Termin mit Dir und dem Vermieter das Thema auch erörtern wird.
Vermutlich wird dann die Sache erst mal so ausgehen, dass als Einigungsvorschlag kommt, dass statt der fristlosen, die Beendigung des Mietverhältnisses entsprechend der ordentlichen Kündigung vereinbart wird.
Stimmst Du dem nicht zu und ist die letzte Rate noch nicht bezahlt, wird vermutlich sowieso vertagt.
Falls es jedoch noch andere Gründe gibt, z. B. Wiederholung von Mietausfall, dann nützt Dir auch die Schonfrist nichts.
dein gegenüber.. also dein vermieter.. oder sein anwalt...
vielen Dank, die haben auch die ordentliche Kündigung zum 28.2.18 geschickt, gegen die ich aus sozialen Gründen (Härtefall) Widerspruch eingelegt habe.
Kann ich den angesetzten Termin verschieben lassen, da ich erst am nächsten Tage den Rest des Rückstandes begleichen kann und Quittung dem Gericht zukommen lassen und wäre die fristlose Kündigung hinfällig erstmal