Schlüsseldienst bestellt...dannach abbestellt..Dienst droht mit voller Leistung
Hi,
ich hab am Wochenende ein Schlüsseldienst bestellt, da ich mich eingesperrt habe.
Dieser sollte ca 1Std da sein, nach 1,5Std war er immernoch nihct da. Nach mehrmaligen ausprobieren mit nach Karte habe ich dann doch die Tür öffnen können und habe dann den Dienst abbestellt.
Dieser droht mir jetzt mit dem vollen Preis von 180€, obwohl er mir am telefon mitteilte die Anfahrt liegt bei 30€ und bei erfolgreicher Dienstleistung 150€.
Nun hat er mich am telefon so zu sau gemacht, das er meinte wir schicken die Rechnung zu mit dem vollen Preis, da ich ihn ja bestellt hab.
Aber für eine nicht vollbrachte Dienstleistung kann er doch kein vollen Preis verlangen.
Wie sehen meine Rechte aus. Die Anfahrtkosten würde ich übernehmen aber den Rest wofür er nichts gemacht hat muss ich doch nicht zahlen.
Finde es auch eine Frechheit, da steht der Dienst mit 100Namen im telefonbuch kommt angeblich aus meiner Stadt, sogar mein Nachbar. Wahrscheinlich nutzen die die Daten von hier von anderen Personen.
Naja wenn einer selbe Erfahrung mal hatte und was ich tun kann einfach mal melden.
12 Antworten
also erstmal ist natürlich kein Vertrag zustande gekommen, von daher musst du eigentlich nichts zahlen. Selbst wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt. Dann kommt dazu, dass er die Zeit nicht eingehalten hat. Hättest dann ja auch einen günstigeren nehmen können, der direkt gesagt hat, dass es 1,5 Stunden dauert, aber du hast den genommen, weil er sagte, er wäre in einer Stunde da.
Grad wenn die am Telefon so frech und laut werden, regt die das auf, dass die kein Anrecht auf das Geld haben. Die Anfahrtskosten müssen gezahlt werden, würde ich sagen, wobei er seine Zeit ja nicht eingehalten hat, sodass man auch hier vor Gericht gewinnen würde. Da sich das ganze aber nicht lohnt, würde ich die Rechnung abwarten und dann die Anfahrtskosten überweisen. Die werden dir dann weiter drohen, weil die mehr nicht können. Vielleicht ne Mahnung, aber sobald mehr drauf wird und du sagst, dein Anwalt meine, du müssest nicht zahlen, dann hören die auf.
Nicht einschüchtern lassen. Die Anfahrt kann er natürlich berechnen. Die Dienstleistung natürlich nicht. Selbst wenn der Dienst das gerichtliche Mahnverfahren einleiten würde, müsste er dort bestätigen, dass "die Forderung von einer Dienstleistung abhänge, diese aber erbracht sei" (Originalton). Wenn der Schlüsseldienst soetwas angeben würde, wäre das eine nachweisliche Falschaussage. Gehe mal davon aus, dass der Typ ein schlechter Unternehmer ist, lasse Dich nicht einschüchtern, und wenn der mit einem Anwalt ankommt, nix wie hin zum Amtsgericht, die helfen dann ggf. mit Prozesskosten weiter
Nichts bezahlen! Du wirst nach der Rechnunge 3 Mahnungen erhalten, eine böser als die andere. Danach hörst Du nichts mehr von der Sache. So arbeiten diese Ganovenfirmen. Auch dann, wenn die Tür geöffnet wurde, dieser zu hohe Betrag aber nicht sofort abgepresst werden konnte.
der monteur reist auf deine bestellung steht er im stau darf er dir die zeit in rechnung stellen auch wenn die tür schon auf ist das sage aber nicht ich sondern der gesetzgeber da du den monteur nach über einer stunde oder noch mehr abbestellt hast ist davon auszugehen das er einen teil der strecke schon zurück gelegt hat und auch seine zeit damit verbracht hat dazu noch am wochen ende als angemessen sehe ich in diesem fall 80 euronen das der penner es allerdings nicht für nötig hält sich mit dir in verbindung zu setzen und dir in etwa zu sagen wann er da sein könnte ist genau so traurig warte die rechnung ab und zahle 30 euronen und schreibe einen brief mit der begründung per einschreiben
Ich würde diese Rechnung definitiv nicht bezahlen! Beim Abschleppdienst ist es beispielsweise auch so, dass Du bis zu dem Moment wo er den Haken ansetzt nur die Anfahrt zahlst (falls Du rechtzeitig auftauchst) und erst ab der ersten Aktion den vollen Preis. In Deinem Fall wurde ja keine Leistung erbracht, außer sich so dermaßen zu verspäten.
Solltest Du eine Rechtschutzversicherung haben würde ich das komplett denen übergeben. Ansonsten droh zumindest mit Rechtsanwalt, dann lassen die meistens locker, wenn sie nicht im Recht sind (wovon ich ausgehe).