Quellwasser auf dem Grundstück - wer muss für die Entwässerung sorgen?

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Na da hast Du aber Spass. Die Komune wird sich rausreden und im Rahmen der Gefahrenvermeidung Dir den Quatsch aufs Auge drücken. Du kannst dem ganzen aber gegenarbeiten wenn Du Dir die Trinkwasserverordnung des Landkreises besorgst. Wahrscheinlich ist dort ein Anspruch auf Trinkwasser (Quellwasser) geregelt. In dem Fall hast Du den Verordungskonflikt, und kannst mit dem höherberechtigtem Landkreis die Kommune zur Regelung zwingen. ...aber jetzt mal unter uns. Die Quelle ist doch nicht urplötzlich aufgetreten. Das musst Du doch schon seit Jahren wissen. Kann es sein, dass Dich Nachbarn wegen der Eisgefahr zur Zeit angehen, oder das Du da was befürchtest. In dem Fall würde ich mit den Nachbarn sprechen, und eine Umleitung des "Bachlaufs" zur Gartenbewässerung der Nachbarschaftsgärten zustimmen, oder diese anregen. Damit wäre das Problem wahrscheinlich ganz diplomatisch vom Tisch.

SpiritStar 
Beitragsersteller
 12.11.2010, 16:10

Ich danke Dir für die Antwort. Bzgl. deinem Tipp, nein, das Problem war, dass ich ein altes baufälliges Nebengebäude abreisen musste, als ich das Grunstück gekauft habe. Dies wurde mir damals von der Straßenmeisterei auf's Auge gedrückt wg. besserer Einsehbarkeit der Straße. Und nach dem Abriss, traten die Quellen Stück für Stück hervor. Aber erst EIN Jahr später! Und die problematischen Quellen erst vor 3 Jahren... ohne weiteres dazutun. Event. ist auch irgendwo eine Drainage/Entwässerung in den Ackern/Felder defekt, denn um unser Grundstück sind nur fast Felder. Bei der Straße handelt es sich leider um eine Landstraße mit viel Verkehr. Da fährt die Straßenmeister regelmäßig durch. Durch den Dauerfrost der letzten Jahre wurde das Wasser auch erst die letzten 3 Jahre zum Problem vorher war das nicht so. Zudem liefen die meisten Quellen in den Weiher und dieser reichte meist. Aber wie gesagt, seit 3 Jahren ist dies nicht mehr so. 6 Jahre lang war es in Ordnung.

Da hilft nur eine Nachfrage bei der zuständigen Wasserbehörde nach der "Rechtsqualität" des Quellwassers. Trinkwasser ist es nicht, aber ein Eingriff in das Grundwasser ist auch nicht ohne Genehmigung erlaubt. Und ob es ein "Gewässer" (das dem Wasserschutzgesetz unterliegt) ist oder in ein solches eingeleitet werden muss oder darf ist ebenfalls nur örtlich von der Fachbehörde zu klären.

In die evtl. vorhandene Kanalisation würde ich das Oberflächenwasser nicht einleiten, denn dafür kann die Gemeinde Gebühren nehmen.

Vielleicht kann man es aber wieder zur Versickerung bringen, das kostet nichts, muss aber genehmigt werden.

Also: Ohne die Wasserbehörden (Untere Wasserbehörde und Wasserwirtschaftsamt) als Fachbehörden geht nichts!