Wie buche ich den Kauf von Kabelkanälen im Wert von insgesamt 430€?
Hallo zusammen,
wir musste uns vor kurzem für unseren Server Raum sowie Büro Räume neue Kabelkanäle zulegen. 12 Stück haben wir gekauft für einen Preis von je 35,83€ - gesamt also ~430€. Ich bin momentan leider völlig planlos ob das jetzt zwingend ins Anlagevermögen muss (Geschäftsausstattung) oder ob ich die auch in den Bürobedarf buchen könnte, da ein Kanal einzeln ja nur 35€ kostet. Optimal wäre natürlich, wenn wir es nicht absetzen müssten. Kann mir da jemand auf die Sprünge helfen? Bin leider blutiger Anfänger.
Vielen Dank im Voraus
LG
3 Antworten
Das hängt davon ab:
- Wurde ein Serverraum neu eingerichtet, und wurde diese Einrichtung aktiviert?
Dann gehören die Kanäle mit zur Aktivierungssumme.
- Wurde ein bestehender Serverraum modernisiert / renoviert?
1. Wurde der Funktionsumfang des Serverraums in einer messbaren Art und Weise gesteigert, und haben die Kabelkanäle einen Anteil an dieser Funktions- / Qualitätssteigerung?
Dann muss der Betragsanteil der Funktionssteigerung - und mit ihm der Betrag der Kabelkanäle - auf die bisherigen Aktivierungsbeträge hinzuaddiert werden - also aktivieren.
2. Wurde lediglich der alte Funktionsumfang wiederhergestellt, etwas defektes repariert, alte Kabelkanäle ausgetauscht, der Funktionsumfang nicht im wesentlichen gesteigert?
Dann muss es in die Kosten.
Keinesfalls kann es einzeln aktiviert oder in die GWGs gebucht werden, weil die Grundvorraussetzung der einzelnen Nutzbarkeit des Gutes nicht gegeben ist.
Wie?
Ich kann einen Kabelkanal hinstellen, das wäre die einzige eigenständige Nutzungsfähigkeit.
Da gibt es mehrere Möglichkeiten: GwG / sonstige Kosten / Instandhaltung / Bürobedarf / Reparaturen
GwG halte ich für ausgeschlossen. Mit welcher Begründung?
Mit der Gleichen wie Du fürs Anlagevermögen. Letzt endlich ist es völlig egal, es sind Kosten die sich steuerlich gleich wirksam machen.
Auch wenn es sich gleich (oder am Jahresende) kostenwirksam macht, es darf nicht in die GwG. GwG Pool schon mal gar nicht, und gegen klassische GwG sprechen schon die Anschaffungskosten (>410,-) und der Mangel an der eigenständigen Nutzbarkeit.
In der Regel macht das der Steuerberater / Steuerbüro. Ansonsten Computerzubehör
Sicher kann ich auch einen Kabelkanal nutzen.