PS5 für das doppelte verkaufen Legal?
Hab ne diskussion mit nem Kumpel,
er hält es für illegal weil man angeblich gewerblich handelt wenn man die Ps5 am selben tag verkauft. Demnach bräuchte man ein gewerbe und der verkauf müsste versteuert werden.
Ich bin der meinung man darf sein Eigentum für das verkaufen was man will.
Der § 138 BGB also der Wucher greift für mich nicht weil das Angebot und die Nachfrage den Preis regulieren.
4 Antworten
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Ihr habe beide Recht. Natürlich darfst du sie mit Gewinn verkaufen. Und natürlich ist der Gewinn gem. § 23 EStG(1) Nr. 2 steuerpflichtig. Dazu musst du nicht gewerblich handeln.
Solange du das nicht öfter bzw. in Massen machst, brauchst du kein Gewerbe.
Du hast recht. Aber ist eine miese masche und sollte verboten werden.