Vor- und Nachteile ein Auto auf das Gewerbe zu kaufen?

4 Antworten

du kannst einen Firmenwagen von der Steuer absetzen, beim Verkauf zählt er aber bei der Umsatzsteuer mit.

Weiterhin sollte die gewerbliche Nutzung begründbar sein; ggf. werden Fahrtenbücher und -nachweise verlangt, wenn die gewerbliche Nutzung in Frage gestellt wird.

marcelfrans 
Beitragsersteller
 07.01.2012, 14:35

Was wäre wenn ich jetzt z.B. zu meiner Oma fahren würde zum Besuch und dieser Besuch hat nichts Gewerbliches hintersich, müsste ich es auch eintragen?

lptareas  07.01.2012, 14:41
@marcelfrans

Die Fahrt müsstest du natürlich eintragen, wenn du nachweispflichtig bist - das muss ja lückenlos nachvollziehbar sein. (und fällt z.B. auf, wenn man z.B. geblitzt wird o.ä., das nicht gleich merkt und dann das Fahrtenbuch kontrolliert wird).

Wenn du "mal" zur Oma fährst ist i.d.R. aber nichts dagegen einzuwenden, aber die gewerbliche Nutzung sollte auf jeden Fall überwiegen.

marcelfrans 
Beitragsersteller
 07.01.2012, 14:49
@lptareas

Und was wäre, wenn die gewerbliche Nutzung nicht überwiegt oder man merkt wenn ich das Auto meisten privat statt gewerblich benutze? Was würde mich dann erwarten?

lptareas  07.01.2012, 14:52
@marcelfrans

Es wird aus dem Betriebsvermögen rausgenommen und die Steuerlichen Vorteile werden widerrufen.

Wenn Vorsätzliche Täuschung angenommen wird, dann ist das Steuerbetrug und kommt recht teuer.

und wenn du es mal verkaufen willst zahlst du vom restwert steuern und den restwert legen andere fest

Hallo,

die erste Frage sollte sein: "Wird das Fahrzeug haupsächlich gewerblich oder privat genutzt?"

Bei haupsächlich gewerblicher Nutzung ist es sehr gut möglich das Fahrzeug "übers Geschäft" laufen zu lassen. Oder auch geschäftliche Langzeitmiete wäre eine Option z. Bsp. www.premiumcars.biz Dann kann das Fahrzeug auch im weitesten Sinne "steuerlich geltend" gemacht werden.

Wird das Fahrzeug jedoch vorwiegend privat genutzt, dann sollte es auch "privat" finanziert werden. Falls sie es doch über die Firma machen kann es bei einer Prüfung, wie die anderen schon korrekt geschrieben haben, durchaus Ärger mit dem Finanzamt geben.

Viele Grüße

du kannst es dann als werbungskosten ansetzen

hat schon vorteile

PatrickLassan  07.01.2012, 18:53

Keine Werbungskosten, sondern Betriebsausgaben.