Ich bin 18 Jahre alt. Wieviel Geld steht mir zu von dem, was meine Mutter für mich bekommt.
Ich bin 18 Jahre alt, lebe noch Zuhause und absolviere gerade ein BVB , in welchem ich kein Geld verdiene. Meine Eltern leben getrennt. Ich lebe bei meiner Mutter und ihrem neuen Freund. Sie bekommt noch mein Kindergeld. Meine Frage ist : was / wieviel Geld steht mir monatlich als "Taschengeld " zu ? Denn sie verweigert seit einiger Zeit komplett mir Geld für mein Privatleben oder Bekleidung usw zu geben
5 Antworten
was? musst du doch mit leben mann. Kleinkind. Ich bekomm seit meiner Geburt kein Taschengeld oder andere Extras außerdem bist du 18 Nimm doch einen Nebenjob, wenns dir nicht passt. Tu nicht so als würds nicht gehen, ich hab das ein jahr lang neben der Schule gemacht und auch oft 80 Stunden im Monat und mehr.. Das zu 32*4 Stunden Schule und 82 Stunden Fahrten mit Bus und Fahrrad. Das hat geklappt also komm nicht mit irgendeiner Ausrede.
Hallo Tom,
das "Kindergeld" geht grundsätzlich an die Eltern, ABER da Sie volljährig sind, können Sie auch beantragen, dass das Kindergeld an Sie selbst ausbezahlt wird, siehe folgender Auszug aus der aktuellen Seite der "arbeitsagentur"
Auszahlung an Kinder
Wenn der Berechtigte seinem Kind – trotz bestehender Verpflichtung (Unterhaltstitel oder ähnliches) – nachhaltig keinen Unterhalt leistet bzw. nur unregelmäßig, kann die Familienkasse das auf dieses Kind entfallende Kindergeld auf Verlangen an das volljährige Kind selbst oder an diejenige Person oder Behörde auszahlen (abzweigen), die dem Kind tatsächlich Unterhalt laufend gewährt.
Das Kindergeld kann auch dann abgezweigt werden, wenn der Berechtigte seiner Unterhaltspflicht mit einem geringeren Betrag als dem anteiligen Kindergeld nachkommt. Eine Abzweigung ist außerdem möglich, wenn wegen fehlender Leistungsfähigkeit dem Kind kein Unterhalt gezahlt werden kann.
Der Berechtigte erhält vor der Abzweigung seines Kindergeldes Gelegenheit, sich zu dem Auszahlungsantrag zu äußern.
Abgezweigt wird der auf das Kind entfallende Betrag, der sich bei gleichmäßiger Verteilung des monatlichen Gesamtanspruchs auf alle Kinder ergibt.Bekleidung und angemessenes Taschengeld gehören selbstverständlich zum Unterhalt. Also einfach einen entsprechenden Antrag bei der "Arbeitsagentur stellen.
Sie haben auch das Recht, von "zu Hause" auszuziehen und haben dann über das Kindergeld hinaus Anspruch auf "Barunterhalt" von Ihren Eltern, nach deren Einkommen.
Gruß franzaes
Wenn das Kind bei den Eltern lebt, geht man davon aus, dass es Unterhalt, mindestens in Höhe des Kindergeldes, bekommt. Einen Abzweigungsantrag kann man nur stellen, wenn man allein lebt und keinen Unterhalt von den Eltern bekommt. Das Kind kann aber mit dem anderen Elternteil vereinbaren, dass Barunterhalt auf das eigene Konto gezahlt wird und nicht mehr an die Mutter.
Hi, Geseztlich gibt es noch kein beschluß nur was sie freiwillig gibt du kannst aber nach den jugendschuz gesetzt mit dem Jugendamt einen betrag vorden das geht weiß ich aus erfahrung rufe doch mal in deiner stadt das jugendamt an frag nach es ist ja nicht boese gemein bist ja auch ein mensch der mit 18 J. sachen kaufst die er nicht grade an die glocke hägen will zub. Condome ect. das muß man doch einsehn wünsch dir viel glück
naja eig. ist das geld ja für die ernährung und ausstattung der kinder gedacht ..sie muss dir nix geben aber natürlich wäre es lieb wenn sie es doch täte .. vielleicht überlegst du mal wieso sie dir das geld verweigert ..rede doch mal mit ihr
nix "lieb". Bekleidung gehört zum Unterhalt! Tom ist kein Kind, sondern Erwachsener.
Dir steht Barunterhalt zu, sofern du zu hause ausziehst.