Prozesskostenhilfe meiner Frau muß ich zurückzahlen?
Hallo,meine Frau hat bei ihrer Scheidung 2008 Prozesskostenhilfe bekommen. Sie hatte einenMinijob (100 Euro ),Nun haben wir geheiratet im Dezember 2010 und auch die Einkommensteuer zusammengemacht.Sie erzielte als Spülhilfe 2010 ein Einkommen von 586 Euro,ihr Einkommen hat sich alsoverbessert.Ich selbst verdiene 2300 Euro netto und habe 2010 eine hohe Steuerrückerstattung bekommen.Nun meine Frage : Wird mein Eikommen mitgerechnet und muß ich für ihren Prozessbezahlen ?Sehe das nicht ein weil ich meine Scheidung doch schon bezahlt habe und die hat mich über 5000 Euro gekostet !Dieses Jahr hat meine Frau wieder nur 100 Euro (Minijob );Kindergeld und Unterhalt des einen kindes( 200 Euro ).MLG Bitte um Antwort und gegebenfalls wo man alles im Gesetz nachlesen kann.
6 Antworten
Hallo Grauer Wolf,dank für Deine Antwort ,der Unterhalt ist für das Kind was in unseren Haushalt lebt.Es wurde vor dem Gericht so ausgehandelt, weil die ältere Tochter bei ihrem Vater lebt. man ist gegenseitig unterhaltspflichtig.Wenn ich es richtig verstanden habe wird mein Einkommen nicht herangezogen,sondern nur ihres !Weiss aber immer noch nicht ob ich verpflichtet bin mein Einkommen anzugeben !Zur Not muss ich meinen Anwalt anrufen was der dazu sagt,wasnatürlich schon wieder mit Kosten verbunden ist.Mai 2008 wurde die Prozesskostenhilfe meiner Frau gewährt, heißt also sie muss vielleicht gar nicht mehr so viel bezahlen.Hätten wir Mai 2012 wären die vier Jahre vorbei, wo wir hätten zahlen müssen.Berichtige mich bitte Dank Dir nochmal
Schu mal hier rein, http://www.online-scheidung-anwalt.de/scheidung-online-formulare-antraege-download-pdf/, in dem Formular zur Verfahrenskostenhilfe (= Prozesskostenhilfe).Dort steht: "Verliert eine Partei den Prozess, so muss sie dem Gegner diese Kosten in der Regel auch dann erstatten, wenn ihre Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist."
Wenn Deine jetzige Frau im Jahre 2008 VKH bekommen hat, dann dürfte die Sache eigentlich längst erledigt sein. Wenn sich innerhalb 4 Jahre nach Rechtskraft des Verfahrens die wirtschaftliche Situation Deiner Frau wesentlich bessern sollte ( Nettoverbleib höher als der Pfändungsfreibetrag) , nur dann muss sie mit einer evtl. Erstattung der Gerichtskosten rechnen, wobei die Prüfung der VKH durch das Gericht sporadisch erfolgt und zum Zeitpunikt der Gewährung der VKH davon ausgegangen wird, dass sich die wirtschaftlichen Verhältnisse der betroffenen Person wesentlich bessern werden ( z.B. bei einem Studenten).
D u musst überhaupt nichts zahlen, weil Du nicht Beteiligter in ihrem Verfahren warst. Deine Frau muss sich nur ggf. einen pauschalierten Lebenshaltungskostenbetrag anrechnen lassen (Hausfrau).
Hallo,meine Frau verdient wie gesagt 100 Euro im Monat ,hat 184 Euro Kindergeld und bekommt von ihrem Exmann 200 Euro Unterhalt.Muß ich mein Bruttoeinkommen angeben ?Wo steht was Recht und Gesetz ist ?Kann uns passieren das wir gemeinsam die Prozesskostenhilfe zurückzahlen müssen ,weil wir geheiratet haben und sich ihre Lebenssituation dadurch gebessert hat.?Entschuldigt bitte ,das ich ein bischen nachhake !!!!Mfg.......
Hy , also wenn sie "Deine Frau" ist, dann entfällt der Unterhalt vom Ex !
Du musst zwar nicht (direkt) ihre Schulden zahlen, aber sie unterhalten, unterstützen, sodass sie auch vom niederen Gehalt Schulden abbezahlen kann.
Mfg "der Wolf" (www.isuv.de)
Was hast du mit den Schulden deiner Frau zu tun?
Wundert mich, dass nicht längst Rückzahlung der PKH verlangt wurde...