Scheidung , Abfindung 15000 Euro, Versorgungsausgleich?
Ehepaar seit 3 Jahren verheiratet. Frau arbeitet nicht, Ehemann verdient 1200 Euro + darf in deutschland bleiben (keine Scheinehe) Frau will als Abfindung 15000 Eueo dafĂŒr kein Versorgungsausgleich oder Unterhaltsgeld. Lohnt sich der Deal
7 Antworten
Das ist in Deutschland meines Wissens nicht möglich.
Nein, das kann man nicht.
Doch - bei einer solch kurzen Ehe absolut problemlos.
Habe ich noch nie gelesen.
Das hört sich aber sehr stark nach Bezahlung fĂŒr eine "Scheinehe" an.
Mit der Einwilligung zum Versorgungsausgleich kommt der "Ehemann" viel billiger weg.
Da könnte das AuslÀnderamt hellhörig werden.
Wann könnte die AuslÀnderbehörde hellhörig werden ?
So kurze Ehe und eine so hohe Abfindung... das kommt nur bei Scheinehen vor. Noch dazu bei diesem niedrigen einkommen
Ja die Frage war was eine angemessene Abfindung fĂŒr den Verzicht ist ?
Welcher Verzicht?
Was wĂ€re da eine angemessene Summe (entschĂ€digung) fĂŒr den verzicht auf Versorgungsausgleich,
Das wĂ€re ein "Vertrag zu ungunsten der Allgemeinheit". der ist sittenwidrig und wĂŒrde von jedem Gericht zurĂŒck gewiesen werden. Wer sich in so eine Situation begibt hat selbst Schuld, wenn er dabei betrogen wird.
Die Frau will....was sagt denn der Mann dazu? Wie schon gesagt wurde, wenn keine Kinder da sind, braucht der Mann die Frau nicht zu versorgen, denn dann kann und muss sie selber ihr Geld verdienen.
Es werden nur die drei Ehrjahre angerechnet,oder verrechnet, mehr kann die Frau nicht verlangen. Welcher Bertag das ist und wie das gehandhabt wird, darĂŒber sollte die Frau sich schlau machen. Dann weiĂ sie, ob so ein Deal ĂŒberhaupt möglich ist und/oder sich lohnt.
Die Frau ist krankheitsbedingt eine Zeit lang nicht arbeitsfÀhig.
Das Gericht prĂŒft, ob der Versorgungsausgleich vollzogen werden muss. Da die Frau offensichtlich auf Transferleistungen angewiesen sein wird, wird der Versorgungsausgleich ganz sicher vollzogen. Wird wenig ĂŒbertragen von seinen Rentenpunkten, aber auch dei sorgen dafĂŒr, dass sie spĂ€ter mal weniger auf staatliche Hilfe angewiesen ist. Und das ist der Sinn des Versorgungsausgleiches- möglichst wenig auf die Steuerzahler abzuwĂ€lzen.
Das Geld hat sie schnell verbraucht und dann?
Also sind die 15000 weniger als der Versorgungsausgleich
Nein, mehr viel mehr.
Was wÀre da eine angemessene Summe?
Darauf kommt es nicht an. 15.000⏠sind nicht wirklich viel Geld. Das wird bis zum Renteneintritt verbraucht sein und dann? Dann ist die Frau u. U. auf Sozialhilfe angewiesen. Um das zu vermeiden wird das Gericht den Versorgungsausgleich veranlassen.
Und wie lange kriegt man den Versorgungsausgleich?
Den Versorgungsausgleich "bekommt" man nicht. Es werden Punkte auf das Rentenkonto der Frau ĂŒbertragen.
Ich meine Lebdnslang? Also muss der Ehemann lebenslang auf das Konzo zahlen ?
Nein! Der Mann muss nix einzahlen. Seine erworbene RentenansprĂŒche werden verrechnet. Grob vereinfacht: Angenommen der Mann hat 100 Rentenpunkte erworben und die Frau hat 50 Rentenpunkte erworben, dann wird die Summe der Rentenpunkte durch zwei geteilt, sodass jeder 75 Punkte hat. Daraus wird spĂ€ter die Rente berechnet.
Wie vielnpubkte wenn eine Frau nicht gearbeitet hat ?
Dann bekommt jeder 50 Punkte.
Und muss er dann die das Geld fĂŒr die Rente ein Leben lang "abgeben" oder nur so lange die Ehe gedauert hat
Der Versorgungsausgleich bezieht sich selbstverstÀndlich nur auf die Dauer der Ehe.
Kann man dann einfach die rentenversicherungsanteil durch 2 teilen und dann erfahren wie viel man erhÀlt
Nein. Weil niemand in die Zukunft schauen kann, weiĂ letztlich auch niemand was ein Rentenplunkt zum Zeitpunkt des Renteneintritts wert ist. Als Rentner bekommt man ja nicht das eingezahlte Geld zurĂŒck.
Grob geschĂ€tzt - bei deinem Bruttoeinkommen von ca. 1600 Euro monatlich hast Du nach 3 Jahren etwa 1,5 ! Rentenpunkte erreicht - und davon wĂŒrden dann 0,75 Rentenpunkte auf das Rentenkonto Deiner Frau ĂŒbertragen.
FĂŒr eine Scheidung wird mind. 1 Anwalt benötigt.
Der wird/kann alle Fragen beantworten đđ
Man kann sich ja einigen?