Protokoll / Parken nicht am rechten Fahrbahnrand
Hallo, ich habe ein Protokoll bekommen gem. §12 Abs. 4 §49 StVO; §24 StVG. Mir wird vorgeworfen, nicht am rechten Fahrbahnrand geparkt zu haben (Verwarnungsgeld 15 Euro). Tatsächlich habe ich etwas Abstand zum Bordstein gelassen; meine Frage ist nun, wie viel Abstand ist noch erlaubt und wann parke ich nicht mehr am rechten Fahrbahnrand? Ich empfinde den Vorwurf in diesem Fall als sehr pingelig. Gibt es tatsächlich eine cm-Vorgabe, ab wann der Abstand zu groß ist oder liegt das im Ermessen des Ordnungsamts?
3 Antworten
Gibt es tatsächlich eine cm-Vorgabe, ab wann der Abstand zu groß ist oder liegt das im Ermessen des Ordnungsamts?
Eine gesetzliche Vorgabe gibt es nicht, ich habe zu dieser Frage auch keine Gerichtsentscheidung gefunden. In der Fahrschule wird meines Wissens überall gelehrt, dass man nicht mehr als 30 cm vom Fahrbahnrand entfernt stehen soll. Dann ist der Prüfer zufrieden und das sollte auch für das Ordnungsamt gelten.
Hallo!
- Die mindest Durchfahrtsbreite für eine Fahrspur beträgt 2,50 m.
- Möglicherweise ist durch dein Parken eine Engstelle entstanden. Mir ist aber keine Maximalabstand vom Fahrbahnrand bekannt.
Und pingelig würd ich es nicht nennen, ich denke, du wurdest angezeigt und dann müssen sie tätig werden.
Andere Frage: Parkst du öfter an dieser Stelle? Ist es ein regulärerer Parkplatz oder eher ein Grenzfall?
LG Bernd
Es könnt höchstens sein, das Du die Fahrbahn zu sehr Verengt hast.
Im allgemeinen geht die Rechtsprechung hierfür von 50 cm (je 25 cm auf jeder Seite) aus. Aus der Addition der höchstzulässigen Fahrzeugbreite und dem erforderlichen Sicherheitsabstand würde sich eine erforderliche Mindestbreite für den Fahrverkehr von 3,05 m ergeben.