Probleme mit Nachmieter und Vermieter
Hallo zusammen,
meine Frau und ich haben da ein paar Probleme mit unserem Vermieter. Wir haben bis letzte Woche Freitag in einem Mehrfamilienhaus in der Dachwohnung gewohnt., Da meine Frau im 9. Monat schwanger ist, haben sind wir bei meinen Schwiegereltern im EG eingzogen. Wir haben den Mietvertrag fristgerecht gekündigt allerdings erst zum 01.10.2014 ( der Umzug wurde kurzfristig entschieden da es die aktuelle Situation nicht anders zuließ ). Unser Vermieter kam uns etwas entgegen indem er uns den Vorschlag machte, wenn wir einen Nachmieter finden wird der Mietvertrag vorzeitig zum 01.09.2014 beendet. Vor ca. 4 Wochen hat der Nachmieter den neuen Mietvertrag unterschrieben. Am letzten Freitag, als ich den Rest aus der Wohnung geräumt hab, hat mich der Vermieter angerufen und mir gesagt, dass der Nachmieter die Wohnung doch nicht will weil er sie sich nicht leisten kann. Mein Vermieter meinte nur: " Jetzt sind wir wieder bei Null ! ".
Jetzt meine Frage: Der Mietvertrag wurde unterschrieben. Ein Rücktritt vom Vetrag ist meines Wissens nach nicht möglich. Der Vermieter will aber keinen neuen Nachmieter weil er die Sache erst klären möchte. Laut seiner Aussage ist das aber unser Problem. Müssen wir etwas unternehmen und im dümmsten Fall die Miete bis 01.10.2014 weiter bezahlen ???
Meiner Meinung nach geht uns die Sache nichts mehr an da es eine Sache zwischen Nachmieter und Vermieter ist !! Laut unserem Vermieter müssen wir uns jetzt um die Klärung des Problems kümmern !!
Kennt sich jemand mit diesem Thema aus und kann mir einen Ratschlag geben oder mir sagen wie der Sachverhalt hier ist ???
MfG
5 Antworten
Jetzt meine Frage: Der Mietvertrag wurde unterschrieben. Ein Rücktritt vom Vetrag ist meines Wissens nach nicht möglich.
Fast richtig.
Wenn vertraglich nicht vereinbart, dann gibt es kein Rücktrittsrecht.
Vor ca. 4 Wochen hat der Nachmieter den neuen Mietvertrag unterschrieben. Der Vermieter will aber keinen neuen Nachmieter weil er die Sache erst klären möchte. Laut seiner Aussage ist das aber unser Problem. Müssen wir etwas unternehmen und im dümmsten Fall die Miete bis 01.10.2014 weiter bezahlen ???
Kannst Du beweisen dass der Nachmieter einen Mietvertrag unterschrieben hat?
Wenn ja, bist Du aus der Verpflichtung, wenn nein, dann hast Du wirklich ein Problem.
Danke für eure schnellen Antworten. Genauso sehe ich die Sache auch.
Frag lieber den Mieterbund oder einen Anwalt wie man die Sache beurteilt, kann sonst sehr teuer werden.
MfG
Johnny
Wenn der Mietvertrag von beiden Seiten unterschrieben wurde, ist das ganze nicht mehr euer Problem. Ihr seid raus aus der Nummer. Der Nachmieter hat ab Beginn des Mietvertrages Miete zu zahlen, wenn er sich die Miete nicht leisten kann, muss er halt kündigen und zusehen, wie er die Miete zusammenkratzt. Das ist allein ein Problem zwischen Vermieter und Nachmieter. Man kann nicht einfach sagen: "Wenn der Nachmieter nicht zahlen kann, nehm ich halt den Vormieter in die Pflicht!" Nö!
Sofern man beweisen kann, dass tatsächlich ein Mietvertrag zustande kam und nicht nur eine wohlmeinende Absicht.
Ihr seit aus der Nummer zum 1.9. raus. Ihr habt einen Nachmieter erbracht, den hat der Vermieter anerkannt. Punkt. Somit ist es erledigt, was für Verträge der Vermieter und der (Neu)Mieter mit einander abschließen kann Euch total egal sein oder ob diese erfüllt werden oder nicht.
Auch wenn beide den Vertrag verschwinden lassen, ändert dies nichts. Ok, ich geh davon aus das ihr Euch nicht schriftlich bestätigen lassen habt, das ihr aus dem Vertrag raus seit wenn ihr einen Nachmieter bringt ? Bzw der Nachmieter gefunden wurde. Habt ihr eventuell noch Zeugen, die bestätigen können das es einen Nachmieter gegeben hat ? Wäre Hilfreich, sonst würde bei einem Verfahren eben Aussage gegen Aussage stehen. Hat der Vermieter Euch schriftlich bestätigt das die WHG Übernahme ohne Mängel mit Schlüsselübergabe erfolgt ist ?
Das sollte der ehem. Vermieter mit dem Nachmieter klären..er hat ja bereits den Mietvertrag unterschrieben und von einem Mietvertrag kann man nicht einfach mal so zurücktreten..eben keine 14 Tage Rücktrittsrecht!
Vor ca. 4 Wochen hat der Nachmieter den neuen Mietvertrag unterschrieben.
Damit seid ihr doch raus. Die Wohnung wurde ordnungsgemäss abgenommen und übergeben. Was der Vermieter daraus macht, ist sein Problem.
Danke für eure schnellen Antworten. Genauso sehe ich die Sache auch.
Was wäre jetzt zum Beispiel wenn der Nachmieter und/oder der Vermieter den unterschriebenen Mietvertrag " verschwinden " lassen. Muss ich irgendwie beweisen dass wir nicht mehr die Mieter sind und ein anderer für diese Wohnung den Mietvertrag unterschrieben hat ( diese Frage haben meine Frau und ich uns gestellt da der Vermieter "schwierig" ist und der Nachmieter lau dann über seinen finanziellen Mitteln leben würde) ?
Die Wohnung ist wie gesagt leer. Wir sind schon an der neuen Adresse gemeldet und Nachmieter und Vermieter wissen das auch. Wir haben uns an die Abmachung mit dem Vermieter gahlten !
MfG