Probleme mit geschenktem Sparbuch?
Ich bekam vor einigen Jahren ein Sparbuch einer Patientin (ich arbeite in der Pflege) geschenkt mit der Aussage, sie habe sowieso niemanden dem sie es lieber schenken würde. Mit diesem Wissen nahm ich es zögernd an mich, habe mich darüber gefreut, es aber bisher nicht angerührt.
Die besagte Patientin ist leider vor wenigen Monaten verstorben.
Das hat jetzt ihre Angehörigen wachgerüttelt die von dem Sparbuch offensichtlich wussten und verlangen es von mir zurück.
Wie ist da die Rechtslage? Muss ich es wirklich zurück geben wenn ich offiziell keine Erbin bin? Ich meine, sie hat es mir geschenkt. Ich weiß noch nicht mal genau, welche Summe auf dem Sparbuch schlummert.
Danke für die Hilfe.
8 Antworten
Ich würde sogar soweit gehen, dass du aufgrund deines Berufs einen absoluten Tabubruch begangen hast, von einer Patientin einen wertvollen Beitrag anzunehmen.
Oft wird auch unterstellt, dass man sich bei sterbenden Leuten einschleimt, um an Geld zu kommen. Da wird leider zu oft Übles abgezogen und zumindest sind da sicher auch die Angehörigen nachvollziehbar skeptisch.
Sie war nicht nur eine Patientin, sondern auch eine langjährige Freundin meiner Oma. Sonst hätte ich das niemals angenommen. Wie ich schon sagte, ich habe noch nicht mal eine Ahnung welche Summe angespart wurde. Ich weiß dass sie mit ihren Angehörigen zerstritten ist und deshalb bestand sie darauf es mir zu schenken.
Die Bank wird dir das Geld nicht auszahlen. Du kannst nur Nutzerin des Guthabens werden, wenn du das Geld mit einem Schreiben übertragen bekommst.
Du hast ja auch sicher schon in das Sparbuch geschaut und weißt wie hoch das Guthaben ist.
Rechtsgrundlage zu Leistungen an Beschäftigte sind das Bundesheimgesetz (HeimG) oder, soweit in Kraft, die heimrechtlichen Vorschriften der Länder. Doch diese Vorschriften decken sich völlig oder im Wesentlichen mit § 14 Abs. 1 HeimG, der das grundsätzliche Verbot der Annahme von Zuwendungen
von Bewohnern an Träger und Beschäftigte enthält. Unzulässig ist die
Annahme von Geld, also Bargeld, Schecks oder Überweisungen sowie
geldwerten Leistungen, also Geschenken, Gutscheinen, Einladungen usw.
Spar dir doch einfach den Stress und gib es zurück. Denn keine Bank wird unter Vorlage des Sparbuches an dich auszahlen, insbesondere nicht wenn der Nachlassfall schon dort gemeldet wurde...Also für dich hat es keinen Wert (maximal sentimentalen, aber dann kannst du den Angehörigen zumindest die Kontodaten übermitteln falls sie Probleme haben die zugehörige Bank zu finden. Wird heute eh alles elektronisch gespeichert)
Im Zweifel artet es in einen Rechtsstreit aus in dem darüber diskutiert wird ob sie es dir wirklich schenken wollte, sie klar im Kopf war usw.
Problem an der Sache ist - viele Arbeitgeber in der Pflege haben in ihren Arbeitsverträgen gerade solche Fälle dahingehend geregelt, dass die Mitarbeiter keine Geschenke (insbesondere dieser finanziellen Art) annehmen dürfen. Hast Du da schon mal in Deinen Arbeitsvertrag geschaut?
Einzig und allein schon aus dem Grund, um Probleme mit dem Arbeitgeber zu vermeiden, hätte ich seinerzeit das Sparbuch nicht angenommen. Was ist, wenn sich jetzt die Angehörigen an Deinen Arbeitgeber wenden?