Mir wurde mal ein Sparbuch bei der Volksbank angelegt. Kann ich da mit 19 Jahren dran?

6 Antworten

Wenn Du das Buch vorlegst und es auf Deinen Namen lautet, auf jeden Fall. Evtl. verlangt man Deinen Ausweis.

Wenn es nicht auf Deinen Namen lautet:

https://www.sparkasse.de/geld-leichter-verstehen/w/wer-kann-mit-meinen-sparbuch-geld-abheben.html

BVB565 
Beitragsersteller
 01.07.2016, 17:28

Wie gesagt: Das Sparbuch wurde bei der Volksbank angelegt.

Zappzappzapp  01.07.2016, 17:41
@BVB565

Ja, das hatte ich verstanden.

Die Regelungen sind überall ähnlich, das sollte nur ein Beispiel sein, bei der Volksbank habe ich dazu nichts gefunden, deshalb habe ich als Beispiel die Antwort der Sparkasse gelinkt.

Wenn das Sparbuch für Dich angelegt wurde, ist es ja wohl ohnehin auf Deinen Namen und das Beispiel erübrigt sich. Andernfalls würde ich einfach bei der Volksbank nachfragen bzw. es vorlegen.

Schlimmstenfalls zahlen sie eben nichts aus und schicken Dich wieder weg, mehr kann ja nicht passieren, es ist ja Deines.

DerHans  01.07.2016, 20:14
@Zappzappzapp

Selbstverständlich kann es auch einen Sperrvermerk geben.

Das musst du denjenigen Fragen, der das Sparkonto für dich eingerichtet hat. Woher soll hier jemand die Bedingungen kennen, die damals vereinbart wurden?

Gegen Vorlage des Sparbuches kann jeder Geld abheben. Ist das Sparbuch verloren gegangen, mußt Du Dich ausweisen, daß es Dein Konto ist und eine Verlusterklärung geschrieben werden. Anschließend kannst du das Geld abheben. 

Herb3472  01.07.2016, 15:19

Gegen Vorlage des Sparbuches kann jeder Geld abheben.

Wenn ich das Sparbuch der Mitzi Müller vorlege und mich nicht als Mitzi Müller ausweisen kann, werde ich kein Geld, aber möglicherweise Probleme bekommen.

christl10  01.07.2016, 15:28
@Herb3472

Das Sparbuch an sich ist ein Legitimationspaper. Habe ich mal so gelernt. Jeder Inhaber der Sparbuchurkunde ist berechtigt Geld abzuheben. 

Herb3472  01.07.2016, 15:46
@christl10

Das Sparbuch an sich ist ein Legitimationspaper.

https://de.wikipedia.org/wiki/Spareinlage#Rechtsnatur\_des\_Sparbuchs


Zitat aus Wikipedia:

"Konkret handelt es sich sowohl um ein qualifiziertes Legitimationspapier als auch um ein hinkendes Inhaberpapier, das im Hinblick auf seine Übertragbarkeit zu den Namenspapieren gerechnet wird. Ausnahmsweise gibt es auch die Form des Überbringersparbuchs, das zu den Inhaberpapieren gehört."


"Zunächst ist bei Namenspapieren lediglich der namentlich Benannte berechtigt, die Leistung vom Schuldner zu verlangen. Bei Sparbüchern ist deshalb zunächst der namentlich genannte Sparer alleine berechtigt, Auszahlungen vom Kreditinstitut zu fordern.".........

"Materiell Berechtigter aus einem Sparkassenbuch ist, wer sich durch eine lückenlose Zessionskette, die auf den Aussteller der Urkunde zurückzuführen sein muss, legitimieren kann."

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Es gibt darüber hinaus auch die Form des vinkulierten Sparbuchs ("Überbringersparbuch"), bei welchem tatsächlich jeder, der über das richtige Passwort verfügt, ohne Legitimation Transaktionen durchführen kann. Das Überbringersparbuch ist ein echtes Inhaberpapier und funktioniert so, wie Du es gelernt hast.




Wenn Du als zeichnungsberechtigt eingetragen bist bzw. falls es anonym mit Passswort angelegt wurde, wenn Du das Passwort kennst - ja. Sonst nein. Ein Sparbuch ist ein Inhaberwertpapier, du musst also das Sparbuch physisch vorlegen.


wenn du an dein Sparbuch (bei der Sparkasse ein kleines heft) dann schon