Schenkungsvertrag auf nächste Generation?
Hallo,
Wie ist das eigentlich wenn in einem Schenkungsvertrag, Bedingungen und Auflagen verankert sind. In unserem Fall muss jeglicher Gewinn aus Grund und Boden, in dem Fall aus dem Wald, durch 3 gehen (wegen 3 Brüdern). Wenn ich als Beschenkter, dem aktuell der ganze Wald gehört nach der Schenkung, jetzt zB den Wald an meinen Sohn weiterverschenke, ist er dann auch an diese durch 3 Regel gebunden? Eigentlich ja nicht, weil ja nur ich mich bei dem Schenkungsvertrag verpflichtet habe bzw. unterschrieben habe, oder?
6 Antworten
Wenn ich deine etwas unklaren Angaben richtig verstehe, ist Dir der "gesamte Wald" von deinem Vater /Eltern mit der Bedingung geschenkt worden, dass der Ertrag/Gewinn aus dem Wald zu je 1/3 auf dich und zu je 1/3 auf deine beiden Brüder zu verteilen ist. Damit bist du eine rechtswirksame und gerichtsfeste Vereinbarung eingegangen, diese Verteilung vorzunehmen,. Dieser kannst du dich nicht schlicht und einfach dadurch entziehen, dass du den Wald nun weiter, ob an deinen Sohn oder einen anderen, weiterverschenkst. Du haftest auf jeden Fall deinen Brüdern gegenüber weiter für diese Gewinnverteilung. Wenn du die Schenkung an deinen Sohn vornimmst, ohne ihm deine eigenen Verpflichtungen gegenüber deinen Brüdern aufzuerlegen, bleibt die Haftung dafür bei dir und kann von deinen Brüdern gerichtlich erzwungen werden. Es wäre schließlich zu einfach, sich von Pflichten allein dadurch zu lösen, dass man den "Gegenstand" bzw. die "Grundlage" dieser Pflichten schlicht weiter verschenkt. Im Übrigen würde ich dir raten, einmal vertieft in den Schenkungsvertrag mit deinem Vater/Eltern zu schauen. Wenn diese rechtlich zuverlässig beraten waren (und da ein notarieller Vertrag bestehen muss, wird der Notar auch die juristische Beratung erteilt haben), haben sie dir auferlegt, entweder jegliche Weiterveräußerung des Waldes zu unterlassen oder dies nur mit Weitergabe der dir erteilten Auflage der Gewinnverteilung an den von dir zu Beschenkenden bzw. Erwerber zu verbinden. Im Übnrigen sollte - oder müsste sogar - diese Gewinnverteilung dinglich etwa durch Grundbucheintragung oder auf andere Weise gesichert worden sein. Oder war dein Vater/Eltern so vertrauensselig und arglos in seiner Annahme, dass du niemals versuchen würdest, dich von deiner - in diesem Fall geradezu selbstverständlichen - Pflicht zu befreien, deinen Brüdern den ihnen zu Recht gebührenden Anteil an dem Gewinn aus dem dir (wohl aus alter Tradition, dass nur jeweils eine Person jeder Generation Eigentümer des Waldes werden soll ) geschenkten Wald vorzuenthalten bzw. dich trickreich aus dieser Verpflichtung zu lösen. Dein Ansinnen erscheint insoweit nicht nur rechtlich, sondern mehr noch moralisch angreifbar. Ich rate, diese geplante Transaktion schnellstens zu vergessen.
Dabei unterstelle ich, dass es keine so weitreichenden familiären Zerrüttungen bei euch gibt, die deine Transaktion wenigstens moralisch verständlicher machen könnten. Aber auch ein Zerwürfnis mit deinen Brüdern würde an der Rechtslage nichts ändern..
"Schenken" kannst du jederzeit. Nur der Freibetrag für den Beschenkten ist dann für die ersten 10 Jahre verbraucht.
es geht um den ursprünglichen vertrag und den Erträgen daraus.
Geschenkt wurde schon.
Das hängt vom exakten Vertragsinhalt ab. Im Normalfall wirst du Verpflichtungen aber so leicht nicht los.
Der Schenkungsvertrag gilt weiter. Du kannst Deinem Sohn nur 1/3 weitergeben. Er würde von Dir auch nur 1/3 erben.
Es ist ja keine Erbschaft
Wenn ihm offensichtlich das Ganze gehört, kann er grundsätzlich auch das Ganze weiter geben.
Also der ganze Wald gehört mir nur wenn ich etwas daraus verkaufe muss ich den Gewinn durch 3 teilen. Wenn ich jetzt aber meinen ganzen Wald meinem Sohn schenke muss er, wenn er Gewinn daraus machen wollte, diesen auch weiterhin durch 3 teilen?
Wie schon gesagt, hängt das alles von den exakten Formulierungen der Verträge ab.
es gibt einen Vertrag und der wird durch weiter verschenken nicht ungültig.
Also müsste auch mein Sohn den Wald noch bei einem Verkauf durch 3 teilen, obwohl er den ursprünglichen Schenkungsvertrag nicht unterschrieben hat und sich auch nicht verpflichtet hat zB den Gewinn zu teilen?
genau so ist es. Der Schenkende hat sich ja mal etwas dabei gedacht und die 2 anderen scheinen es ja noch zu wollen.
Erbschaft tritt ja erst ein, wenn der Erblasser verstirbt. Zu Lebzeiten kann er sein Geld auch zum Fester raus werfen.