Probleme mit familienkasse und Jobcenter

5 Antworten

Wenn es keinen Grund für die Verzögerung gibt, der in Deiner Person liegt, kannst Du beim Sozialgericht eine Untätigkeitsklage einreichen. Das kosten nichts und braucht keinen Anwalt.

Rosali1978 
Beitragsersteller
 14.07.2014, 16:53

Danke für euere Antworten :-) @ Felix, spar dir dein Kommentar !!!

Nimm deinen Sohn und fahre zur Familienkasse. Verlange den Chef bzw. die Chefin zu sprechen und gehe nicht eher wieder nach Hause, bis du die verbindliche Zusage hast, dass das Geld sofort angewiesen wird. Notfalls wickelst und fütterst du dein Kind vor Ort auf dem Schreibtisch der Bearbeiterin.

Drohe mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde, falls nicht sofort kommt, was dir zusteht - und reiche diese Beschwerde dann auch ein (keine leeren Drohungen!).

Ich wünsche dir und deinem Kind viel Glück!

Du hättest gleich nach dem Erhalt deines ALG - 2 Bescheides einen Widerspruch einlegen müssen !

Denn das Kindergeld bzw.überhaupt Einkommen,darf erst angerechnet werden,wenn es auch tatsächlich zur Verfügung steht. Das Jobcenter ist verpflichtet,solange in Vorleistung zu gehen,bis die Bearbeitung abgeschlossen ist.

Dann muss das Jobcenter halt bei der Familienkasse einen Erstattungsantrag stellen,damit sie ihre Vorleistung zurück bekommt.

Ich würde also noch einmal zum Jobcenter gehen und eine Vorausleistung verlangen,das musst du ihnen nur deutlich sagen,das eine Anrechnung vor dem Bezug nicht statthaft ist. Am besten nimmst du dir einen guten Freund / Freundin mit,die dir als Beistand zur Seite steht,das kann dir keiner verbieten,das steht dir gesetzlich zu.

Beschwerde bei der Familienkasse, dort gibt es doch auch übergeordnete Stellen. Am besten selbst hinbringen und eine Durchschrift unterzeichnen lassen, daß Du die Beschwerde dort eingereicht hast. Dann müssen sie schon schnell reagieren, da gibt es Fristen.

Nachtrag: Besser eine "Einstweilige Anordnung" beantragen. Das gilt aber auch nur, wenn die Ursache nicht bei Dir liegt!

Rosali1978 
Beitragsersteller
 14.07.2014, 18:21

Wo kann ich das denn beantragen??

kreuzkampus  14.07.2014, 18:35
@Rosali1978

Direkt beim Sozialgericht (Rechtsantrags-Stelle)