Probleme mit den Nachbarn - was sagt die Hausnummer über die Nutzungsrechte aus?
Hatten am Wochenende eine lustige Grillrunde und dabei hat mir ein Kumpel eine Geschichte erzählt, die ich eigentlich kaum glauben wollte, bis ich es selbst schwarz auf weiß gelesen hatte ... Ich finde diese Geschichte dermaßen merkwürdig, das ich gern mal andere Meinungen dazu lesen würde .... Vielen Dank schon mal im Voraus .....
Folgende Situation:
Kumpel ist Eigentümer eines typischen 4-Familien Zechenhaus mit je einer Einfahrt rechts und links des Hauses. Hinter dem Haus liegt ein sehr großer Garten.
Eine Hälfte bewohnen er selbst und seine erwachsene Tochter, die andere Hälfte ist seit Oktober 2014 neu vermietet, an ein Päärchen von denen jeder eine der Wohnungen gemietet hat.
Den Garten hat mein Kumpel sehr arbeits- und kostenintensiv nach seinen Wünschen hergerichtet, wirklich ein toller Garten (schade das man hier keine Fotos hinzufügen kann....)
Dem Päärchen wurde im Mietvertrag lediglich die Mitbenutzung des Gartens zugesichert
Am Haus ist eine einfache Hausnummer angebracht, es wurde seitens meines Kumpels nie ein "a" oder "b" für die einzelnen Einfahrten angebracht.
Nun kommen die Mieter auf die Tour, das sie ja zusammen das halbe Haus gemietet haben und ihnen somit auch das alleinige Nutzungsrecht am Hof und Gartenbereich hinter ihrer Haushälfte zusteht. Zur Untermauerung ihrer Forderung haben sie selbst noch eine zusätzliche Hausnummer mit Buchstaben auf den Briefkasten geklebt ....
Bisher hat mein Kumpel über ihre Forderungen nur gelächelt und auf den Mietvertrag verwiesen. Nun ist ihm letzte Woche ein Brief vom Mieterschutzbund ins Haus geflattert, mit der bekannten Forderung nach alleinigem Nutzungsrecht und der oben genannten Begründung ...
Könnten die Mieter mit sowas durchkommen....?
9 Antworten
Zu 1.
Nichts, warum auch. Es gelten doch die mietvertraglichen Vereinbarungen.
Zu 2.
Nein, natürlich nicht. Mietvertragliche Vereinbarungen können nicht einseitig geändert werden für solche Angelegenheiten.
Beachte: Die Damen und Herren von den Mietervereinen haben keine Ahnung, sie kennen nicht einmal ihr eigenes Lexikon, so jedenfalls meine zahlreichen Erlebnisse. Zudem haben wir alle Gerichtverfahren von denen haushoch gewinnen können.
Hallo Gerhart,
die Gemeinde teilt die Hausnumern zu.
Ein Grundstück= EINE Hausnummer.
Der Grundstückseigentümmer KANN den Antrag stellen mehrer Hausnummern zu bekommen und muss dies begründen.
Die Gemeinde kann antragsbemäß mehrere Hausnummern zuweisen, muss dies aber nicht.
Unabhängig von den andern Angaben/Problemen von Bernhardinerfan wird der Vermieter scheitern die Kosten einer nachträglichen Hausnummernvermehrung dem Mieter auszuhalsen, es sein den der Mieter verlangt das schriftlich und erklärt vorher sein ausdrückliches Einverständnis zur Kostentragung.
Nun kommen die Mieter auf die Tour, das sie ja zusammen das halbe Haus gemietet haben und ihnen somit auch das alleinige Nutzungsrecht am Hof und Gartenbereich hinter ihrer Haushälfte zusteht.
Es gilt das, was im Mietvertrag steht und dort steht nicht alleiniges Nutzungsrecht.
Zur Untermauerung ihrer Forderung haben sie selbst noch eine zusätzliche Hausnummer mit Buchstaben auf den Briefkasten geklebt ....
Man darf nicht einfach die Hausnummer ändern, das gilt für Mieter und Vermieter.
Könnten die Mieter mit sowas durchkommen....?
Kaum vorstellbar. Der Mieterbund weiß bestimmt nicht alle Fakten.
Die Mieter sind nicht berechtigt eine Hausnummer zu verändern. Allerdings ist es nicht normal, dass 1 Vier-Parteien Miethaus mit 2 getrennten Eingängen nur eine Hausnummer ausweist. Empfehlung > Hausnummern a un b beantragen, DPA umschreiben, alle Ämter und Versicherungen benachrichtigen und Kosten den renitenten Mietern aufhalsen.
Zur Lage: Im Kataster ist vermutlich das Grundstück nicht in 2 Flurstücke geteilt, daher kann auch auf die Hausnummerteilung verzichtet werden.
Leider hat der Vermieter den Mietern die Mitbenutzung seines gesamten ungeteilten Gartens im Mietvertrag gestattet. Eigentlich sollte nun die Hausordnung darüber Auskunft geben, wie diese Mitbenutzung zeitlich und materiell geregelt ist, wenn es keine gesonderte Gartennutzungsvereinbarung gibt. Es ist aber zu vermuten, dass darüber gar keine Regelungen vorliegen.
Die Mieter haben jeweils eine Wohnung gemietet und nicht als Mieterpartei ein gesamtes Haus. Damit muss über nicht über den Anspruch der Einzelmieter auf die Gartenhälfte ausschließlich zur alleinigen Nutzung diskutiert werden.
Dein Bekannter soll dem Absender dieser Ansprüche widersprechen und bei weiteren Drängen eine Unterlassungsklage einreichen. Beiden Mietern ist eine Abmahnung anzudrohen, falls sie diese Ansprüche weiter verfolgen wollen.
Zur gütlichen Regelung kann eine Gartennutzungsvereinbarung mit den Mieter verhandelt werden.
Die Hausnummer vergibt die Gemeinde und stehen im Flurplan. Je nach Gestaltung des Mietvertrages, kann er bei der Durchsetzung der Gartenmiete, den Mietpreis erhöhen, da es eine Veränderung der Mietfläche (nicht Wohnfläche) ist.