Alkohol + Vollkasko - Wie bekommt die Versicherung davon mit?
Hallo,
ein guter Freund von mir hat es vor ein paar Tagen geschafft, sein Auto zu zerlegen. Mit dabei natürlich noch ein guter Sachschaden in Form von Briefkästen, Gartenhütten, Straßenschilder etc.
Gerade diskutiere ich mit Ihm darüber, da er der Meinung ist sein Auto von der Vollkasko bezahlt zu bekommen.
Als er Vorort bei der Polizei blasen musste, wurde ein Wert von 0,74 Promille festgestellt. Führerschein wurde vorerst sichergestellt und die Auswertung vom Bluttest läuft anscheinend noch.
Er hat seinen Unfall zwar der Versicherung gemeldet, hat aber verschwiegen, dass Alkohol mit im Spiel war. Er ist der Meinung, dass die Versicherung zahlt, da sie ja nichts davon wissen, dass er etwas getrunken hat.
Ein Gutachter war bereits an seinem Auto um den Zeitwert etc. zu schätzen (Es ist ein Totalschaden). Nunja er freut sich wahnsinnig auf das viele Geld, was er jetzt von der Versicherung bekommen will.
Ich bin da jedoch anderer Meinung. Ich denke, wenn das ganze auffliegt, darf er am Ende noch den Gutachter aus eigener Tasche zahlen.
Kann mir jemand den genauen Ablauf erklären? Wie geht die Versicherung jetzt weiter vor? Ich persönlich gehe davon aus, dass sie gerne auch mal einen Blick in die Akten der Polizei werfen möchten. Bis jetzt denkt die Versicherung allerdings an noch nichts böses.
10 Antworten
Hallo
Es ist ziemlich sicher, daß er auf den Kosten sitzen bleiben wird! Ebenso hätte er lieber vorsichtig sein sollen und den Alkoholeinfluß mitteilen sollen. Denn
wer sich grob fahrlässig verhält, der muss auch damit rechnen, dass er seinen Versicherungsschutz verliert sei es auch die Vollkaskoversicherung. Sich volltrunken hinter das Steuer zu setzen wird von den Gerichten als grob fahrlässig angesehen. Was viele jedoch nicht wissen ist, dass dies nicht nur bei einem Zustand der Fahruntüchtigkeit (ab 1,1 Promille) eintritt. So existiert nämlich auch noch die so genannte relative Fahruntüchtigkeit. Fährt man also mit weniger als 1,1 Promille und verursacht einen Unfall, so hat man für den Schaden einzustehen, wenn der Fahrer durch sein Fahrverhalten bewiesen hat, dass diese alkoholische Beeinträchtigung (wenn auch gering) letztlich die Ursache für den Unfall war. Vergnügt man sich z.B. auf dem Oktoberfest in München mit einigen Maß Bier, schläft danach 5 Stunden, frühstückt ausgelassen und verursacht anschließend bei der Autofahrt einen Unfall mit einem Wert von nur noch 0,6 Promille, fällt dies trotz allem unter grobe Fahrlässigkeit, so entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe. Dementsprechend war auch seine Versicherung erleichtert diese musste nämlich nicht mehr für ihn einstehen (Oberlandesgericht Karlsruhe, Az.: 19 U 167/01).
zusöätzlich sein zu bedenken, daß bei Versicherungen sehr gut geschultes Personal ist, was dem Ausmaß bzw Grund des Unfalles nachgehen wird und so der Alkoholeinflß auffliegt- evt sogar möglicherweise eine Anzeige wegen versuchten Versicherungsbetruges dazu kommt.
Denke daß ich dir damit gut helfen konnte ;-)
da er sich bisher schriftlich noch nicht dazu geäußert hat, wird er in den nächsten Tagen entsprechend Post von seiner Versicherung erhalten.
Dort hat er den Unfallhergang, Beteiligte und alles was mit dem Unfall zu tun hat anzugeben und natürlich auch den Punkt Alkoholeinfluß anzugeben. DIes sollte unbedingt der Wahrheit entsprechen.
Da in diesem Fall ebeso die Polizei kommen mußte und diese Fahren und Alkoholeinfluß festgestellt hat und die Versicherung sicher dort sämtliches des Unfallhergangs und dessen Ausmaß anfordern wird, was bei dem Unfall aufgenommen wurde.
Gibt er diesen nicht an, ist zusätzlich mit einer Anzeige wegen versuchten Versicherungsbetruges zu rechnen.
So oder so hat er seinen Versicherungsschutz verloren und damit braucht auch die Versicherung nicht für den Schaden aufzukomen.
Hallo, die Versicherung fordert ganz sicher einen Unfallbericht von der Polizei an.Dann hat er ein noch viel größeres Problem.....er wird aus der Versicherung fristlos rausgeschmissen und die Versicherung trägt zwar erst mal die anderen Schäden holt sich aber von ihm das ganze Geld wieder....wenn der Gutachter noch dazu nicht von der Versicherung gewesen ist,dann fliegt das Ganze noch um einiges schneller auf.... Führerschein wird auch weg sein und somit steht er,außer mit einem Berg Rechnungen,mit nichts da!!!
MfG
holt sich aber von ihm das ganze Geld wieder....
Nicht ganz, nur bis zu 5.000,- €.
gilt nur für Haftpflichtschäden. Vollkasko wird die Zahlung verweigern - Leistungsfrei wegen falscher Angaben zum Schadenshergang.
Er bekommt keinen Cent. Zusätzlich muß er noch einen Teil des Haftpflicht- Fremdschadens (Briefkästen, Gartenhütten, Straßenschilder etc.) bezahlen weil er sich Vertragswidrig verhalten hat. Durch Alkoholkonsum und falsche Angaben. Das erfahren Versicherungen immer. Die lassen sich, als Geschädigte dürfen die das, die Polizei- und Strafakten kommen. Er hate auf jeden Fall mehr als 0,3 Promille.
t vergessen
ist trunkenheit ein grund für nichtzahlen?
weiss ich gar nicht
sicher werden sie den polizeibericht mal sehen wollen
mit 0,74 promille fährt man aber eigentlich 1a, irgendwas passt da nicht
vor 15 jahren durftest du bis zu 0,8 haben
1a gefahren? Das Ergebnis siehst du ja.
so wie ich es mal gehört habe, werden die anderen schäden zwar gezahlt aber mit ca. 5000€ in regress genommen.
@porki: ich kenne ihn gut und ich kann mit ziemlicher sicherheit sagen, dass er diesen unfall auch mit 0,00 gebaut hätte. wie gesagt es war wirklich extrem fahrlässig von ihm, zumal sogar noch jemand mit im auto gesessen hat.
Der Unfall lag auch definitiv nicht an den 0,74 Promille ;) Es war auf jeden Fall eine extrem grob fahrlässige Situation. Soweit ich gehört habe ist ab 0,3 bei der Versicherung bereits Ende bzw. extreme Kürzungen. Mit dem Fremdschaden habe ich gehört, dass er sogar einen Selbstbehalt von 5000€ haben soll. Aber wie gesagt, die Versicherung weiss bisher noch nichts vom Alkohol.
nein, fremdschaden tragen sie immer
Ich denke Dein Freund darf sich schon einmal sein Sparbuch schnappen und ein neues Auto anschaffen, welches er nach seinem Fahrverbot wieder fahren darf. Er wird seinen Schaden nicht von der Versicherung erstattet bekommen. Vollkasko bedeutet nicht Volltrunken abgesichert. Ab 0.3 Promille wird es mit dem Versicherungsschutz sehr, sehr eng.
Verheimlicht er die Trunkenheit und macht unwahre Angaben zum Vorfall, dann wird er mit Sicherheit von der Versicherung eine Strafanzeige einfahren da er ja versucht eine Leistung zu erhalten welche definitiv nicht versichert ist.
Was die Fremdschäden betrifft wird seine Versicherung schon einspringen, wird sich aber wohl einen netten Anteil wieder von ihm zurück holen,
Alles in allem: Dein Freund hat keinen Grund zur Freude. Eher sollte er jetzt Vernunft walten lassen und ehrlich mit der Sache umgehen. Alles in allem, es wird alles raus kommen und ehrlich währe bekanntlich am längsten.
bisher konntest du das :-) danke.
bin nur mal gespannt, wie das ganze jetzt weiter gehen wird. bisher wurde er anscheinend von der versicherung noch nicht nach alkohol gefragt.