Probezeit Unfall gebaut Hilfe?
erst mal hallo an alle.
ich hab gestern leider eine blöde und große Fehler gemacht. Hatte noch 15 Tage das mein Probezeit endete. Naja ich fang mal an zu erzählen.
ich war auf eine Straße die ich immer fahre. Aber die Straße wo ich links abbiegen war leider gesperrt. Da ich nur Auswahl hatte gerade auszufahren musste ich mein Auto rückwärts fahren da die Straße sehr eng war um direkt gerade zu fahren. Bin rückwärts gefahren auch geachtet da stand Auto aber hatte mehr Platz gehabt das ich noch ein wenig rückwärts fahren konnte. Obwohl ich auch parksensor hatte hatte es nicht mal gepiepst.
Ich bin mir 100% sicher das hinter mir auf mich gefahren ist nachdem er mich gesehen hatte.
Aber leider konnte ich mich bei dem Beamten nicht äußern da er zeugen hatte die Freunde von ihm beobachtet haben das ich rückwärts schnell gefahren bin.
ich muss 100€ zahlen und Bearbeitungsgebühr.
Mein Problem ist ich hatte ja 15 Tage noch vor Ende mein Probezeit.
wird das sich jetzt verlängern ? Und was ist mit der aufbauseminar? Gibt ein Möglichkeit die ich irgendwie rechtfertigen könnte ?
ich wäre an euch sehr dankbar wenn ihr mir dabei hilft ich brauch eure dringende Rat😔
und für den Schaden hat er gesagt das wir unter uns klären sollten. Da er später erfahren hat das ich noch in Probezeit bin. Dem Beamten haben die auch gefragt ob da was machen konnte den anzeige zurück zu ziehen. Die haben leider nein gesagt das solltet ihr vorher schon klären.
Ich mach ach mich seit gestern verrückt..
.
4 Antworten
Hallöchen,
aus deinen Schilderungen schließe ich, dass man dir nach dem Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog folgendes vorwirft:
Tatbestandsnummer: 109649
Sie ließen beim Rückwärtsfahren die Ihnen obliegende besondere Vorsicht außer Acht. Es kam zum Unfall.
FaP-Pkt: A - 1
Bußgeld: 100,00 €
Wie du siehst, handelt es sich um einen A-Verstoß. Es sieht leider ganz arg danach aus, dass du zum Aufbauseminar musst und sich deine Probezeit um weitere 2 Jahre verlängert.
Übrigens: Verstöße beim Rückwärtsfahren werden nicht immer gleich behandelt. Dich hat leider die strengere Variante erwischt:
Du bist auf einer Straße und somit im fließenden Verkehr rückwärts gefahren, dann greift die gesteigerte Sorgfaltspflicht nach §9 Abs. 5 StVO und ein Verstoß gegen diese wird mit Bußgeld und Punkt bestraft (und in der Probezeit eben auch mit Probezeitmaßnahmen).
Wäre das ganze jetzt außerhalb des fließenden Verkehrs bzw. im ruhenden Verkehr passiert (z.B. auf einem Tankstellengelände oder Supermarktparkplatz), dann wärst du mit einem Verwarnungsgeld davongekommen und hättest keine Probezeitfolgen befürchten müssen. Denn hier gilt lediglich die allgemeine Sorgfaltspflicht, die in §1 der StVO steht.
Du könntest versuchen, einen Anwalt zu kontaktieren und mit ihm besprechen, ob es realistische Möglichkeiten gibt, die verkehrsrechtlichen Folgen des Unfalls (Ordnungswidrigkeitsverfahren, Probezeit) abzuwenden. Große Hoffnungen solltest du dir aber nicht machen. Stell dich schonmal aufs Aufbauseminar und auf die Probezeitverlängerung ein.
An dieser Stelle noch ein Tipp an dich und an alle anderen Fahranfänger in der Probezeit:
Wenn ihr einen Unfall verursacht, der zu Probezeitmaßnahmen führen kann (hängt davon ab, welcher Verstoß zum Unfall geführt hat), aber nur ein kleiner Sachschaden entstanden ist, dann versucht euren Unfallgegner davon zu überzeugen, nicht die Polizei zu rufen. Sagt eurem Unfallgegner, dass ihr euch noch in der Probezeit befindet und euch mehr Ärger droht als nur eine Rückstufung in der Kfz-Versicherung. Wenn er sich überzeugen lässt: Tauscht eure Personalien aus, dokumentiert den Unfall selbst (z.B. mit Fotos) und gebt das ganze dann an die Versicherung zur Bearbeitung weiter. Wenn die Polizei nichts mitbekommt, gibt's kein Ordnungswidrigkeitsverfahren und eure Probezeit ist nicht in Gefahr.
Wenn Du einen solchen Bußgeldbescheid mit 100€ plus 28,50€ Gebühren bekommst, ist auch ein Punkt dabei. Dieser führt dann unweigerlich auch zu Probezeitmaßnahmen, d.h. Du musst ein Aufbauseminar absolvieren und Deine Probezeit wird auf 4 Jahre verlängert. Das passiert auch dann noch, wenn Du schon aus der Probezeit raus bist, denn die Tat geschah ja noch innerhalb Deiner Probezeit.
Der wollte Anzeige schon zurückziehen aber Beamte hat gesagt das es nicht mehr geht
4 Jahre ?? 2 Jahre sind schon rum wieso plus noch 4 Jahre ? Sollte es nicht 2 Jahre sein??
Ich schrieb: Die Probezeit wird auf 4 Jahre verlängert.
Gibt kein Möglichkeit irgendwie mich äußern könnte ?
Das schon. Wenn Du Dich nicht schon vor Ort bei der Polizei geäußert hast, bekommst Du noch einen Anhörungsbogen.
Solltest du Post bekommen dann nimmst du das Schreiben und gehst zum Anwalt und schilderst ihm die ganze Sache. Meißens kommt man mit einem Verwarnungsgeld davon. Solltest du eine Rechtsschutzversicherung haben dürfte dich das nichts kosten außer vielleicht eine Selbstbeteiligung (i.d.R 150€).
Obwohl ich auch parksensor hatte hatte es nicht mal gepiepst.
Du sollst ja auch nach hinten gucken wenn du rückwärts fährst und dich nicht auf die Elektronik verlassen, dann hättest du auch den Wagen hinter dir gesehen. Im Zweifel hätteste auch einfach die Tür aufmachen können um nach hinten zu gucken, so eng war es aber nach den Bildern dort garnicht. Umdrehen und hinten durch die Scheibe gucken hätte dir also gereicht beim Zurücksetzen, dass du dich hingegen lieber auf irgendwelche Sensoren verlässt spricht aber schon gegen dich.
4 Jahre ?? 2 Jahre sind schon rum wieso plus noch 4 Jahre ? Sollte es nicht 2 Jahre sein?? Gibt kein Möglichkeit irgendwie mich äußern könnte ? Der hat zwei Zeugen der die ihm kennen. Ich war nur allein.