Beim Parkieren Bekanntschaft mit einem Pfosten gemacht..

8 Antworten

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Naja - theoretisch schon - ist Sachbeschädigung ....

aber wo kein Kläger da kein Richter - pass das nächste Mal einfach besser auf, dann erübrigt sich diese Frage ;-)

Ja, es ist Sachbeschädigung und jetzt wahrscheinlich auch die Fahrerflucht, die dir anhängt. Mach dich schlau, wer für den Pfahl zuständig ist, wem er gehört und schildere dem die Sache, bevor der sie der Polizei schildert.

Du musst es auf jeden Fall der Polizei melden. Wenn nicht ist es Fahrerflucht. Es spielt in der Stvo keine grosse Rolle ob du ein Kind oder einen Leitpfosten anfährst. Wenn der Besitzer des Pfostens keine Anzeige macht wird dir auch nichts passieren. Wichtig ist nur das du es gemeldet hast. Ist mir selber schon passiert das wegen sowas plötzlich die Polizei vor der Tür stand.

solange du das teil nicht umgenietet hast und es jetzt irgendwo im weg rum liegt, kein problem. ist mir auch schon passiert. dass die teile aber auch immer unterhalb der sicht stehen müssen =)

Fahrerflucht bleibt Fahrerflucht - einige Zeit als Fussgänger schaden dir nicht

ellindo76  07.02.2012, 16:18

sachma weist du überhaubt wie was du da sagst einige zeit als fusgänger schadet nix wegen einen pfosten der etwas lack abbekommen hat lol . du freust aber nicht über den schaden anderer oder?