Müllabfuhr behindert - muss ich die Kosten tragen?
Hallo, heute hat mich ein Anwohner aus meiner Nachbarschaft angesprochen und gemeint dass die Müllabfuhr den Müll aus ihrer Strasse nicht abholen konnte, da mein Auto und noch ein anderes so schlecht geparkt hatten, dass sie nicht in die Strasse fahren konnten. Ich soll jetzt die Kosten für die erneute Abholung tragen. Ist das rechtens? Die Strasse ist weder besonders eng noch gibt es eine Kurve. Ich stand lediglich schräg gegenüber der Strasseneinfahrt seitlich an der Strasse. Direkt hinter mir war noch eine Hofeinfahrt. Die Müllabfuhr kann auf jeden Fall vorwärts in die Strasse fahren, wenn sie rückwärts wieder rausfährt wird es vielleicht etwas eng aber offensichtlich sind sie ja gar nicht reingefahren. Was würdet ihr sagen? Bin ich im Unrecht und muss zahlen? Und was ist mit dem anderen Auto?
4 Antworten
Die Müllabfuhr kann wegen der Behinderung Anzeige erstatten. Sie halten zum Beweis die Behinderung mit der Kamera fest. Ob Du eine erneute Abholung zahlen mußt weiß ich nicht. Du mußt aber mit einer solchen Parkerei bedenken, daß Du auch Rettungsfahrzeuge behinderst und das wäre fatal.
Ein Müllfahrzeug braucht beim Vorwärtsfahren eine Straßenbreite von drei Metern,für das Rückwärtsfahren laut Unfallverhütungsvorschriften sogar 3,50 Meter.Ist dies nicht gewährleistet,können die Müllgefäße nicht geleert werden. Anwohner von engen Straßenbereichen werden deshalb mit Nachdruck gebeten ihre Fahrzeuge insbesondere zu den Zeiten der Müllabfuhr nicht gedankenlos abzustellen.
Die Fahrer der Müllfahrzeuge fotografieren Problembereiche und erstatten ggf bei der Polizei Anzeige, wenn sie behindert werden.Sie fahren zwar ein zweites Mal an dem Tag vorbei und versuchen zu leeren, hat sich die Situation jedoch nicht geändert, bleiben die Tonnen voll und Ärger und Kosten sind vorprogrammiert.
ok dann ist es bei euch vielleicht anders.
Hallo :-)
Hast du denn überhaupt ein entsprechendes Schreiben bzw. ein Bescheid erhalten?
Viele Grüße :)
Der Anwohner meinte nur, wenn ich mich morgen nicht bei der Müllabfuhr melde, dann geht das an das Mahnwesen und ich müsste die Kosten tragen (was anscheinend ziemlich teuer wäre).
Dann nimm dein Telefon morgen zu den üblichen Geschäftszeiten und ruf dort mal an und sei sehr sehr höflich :D
Nein, es kam nur der verärgerte Anwohner und meinte, dass die Müllabfuhr mein Auto fotografiert hätte und dass er mit dieser telefoniert hätte und diese gesagt haben, dass ich versuchen soll es auf die friedliche Art zu regeln (sprich die Kosten für die erneute Abholung zu tragen) oder ich würde eine Anzeige bekommen.
Solange du nichts Schriftliches in der Hand hast, wogegen du Widerspruch einlegen kannst, können zig von verärgerten Anwohner kommen. Lass die Sache für dich ruhen.
Ich denk , ohne Park ,-Halteverbot, offizielles Anschreiben der Kommune , hast du nichts zu befürchten
Lächerlich, es gibt auch Ge-undVerbote, die nicht extra angezeigt werden müssen. Sie stehen in der StVO! Wenn Du nicht weißt was das ist: Die Straßen-Verkehrs-Ordnung.
Danke für die ausführliche Antwort.
Wenn sie ein zweites Mal da gewesen wären dann hätten sie den Müll auch mitnehmen können, weil ich dann auf Arbeit war.