Kündigung bei Kik innerhalb der Probezeit?

6 Antworten

Nein, das geht nicht einfach so, da musst Du mit dem Chef oder der Personalabteilung sprechen und um Aufhebung des Vertrages bitten.

Die normale Kündigungsfrist sind 14 Tage, also wenn Du heute die Kündigung abgibst, ist der 06. Oktober Dein letzter Arbeitstag.

Welche "besonderen Gründe" wären das denn? Vielleicht gibt es dafür eine Ausnahme...

Sprich mit deinem Vorgesetzten! 

Wenn sie schlau sind lassen die dich do. oder do. fristlos gehen!

Die haben auch nichts davon sich noch 14 Tage Mühe mit dir zu geben oder zu riskieren das du dich krankschreiben lässt 

Familiengerd  22.09.2017, 12:25

zu riskieren das du dich krankschreiben lässt

Was riskiert der Arbeitgeber denn bei einer Krankschreibung?

Alyky 
Beitragsersteller
 22.09.2017, 12:31
@Familiengerd

Das sie mich trotzdem auszahlen müssen obwohl ich nicht anwesend bin 

Familiengerd  22.09.2017, 12:48
@Alyky

Müssen sie nicht.

Wenn ein Arbeitnehmer in den ersten 4 Kalenderwochen eines Arbeitsverhältnisses erkrankt, muss der Arbeitgeber noch keine Lohnfortzahlung leisten - erst nach diesen 4 Wochen.

Wenn das Arbeitsverhältnis wegen der Erkrankung dann auch noch erst gar nicht angetreten wurde, springt auch die Krankenkasse nicht mit Krankengeld ein, weil es durch den Nichtantritt der Arbeit überhaupt noch nicht zu einer Pflichtmitgliedschaft gekommen ist, die einen Krankengeldanspruch begründen würde.

Hast du schon gearbeitet? Dann ist formell ein Arbeitsvertrag zustandegekommen und es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist, bzw. die vertragliche, wenn diese günstiger für dich ausfällt.

Gesetzlich sind es in der Probezeit zwei Wochen.

Stehst du das durch?

Wenn nicht... die Wahrscheinlichkeit, dass Kik einen Schadensersatz gegen dich durchsetzen kann, wenn du einfach nicht mehr kommst, ist praktisch null.

Schwer zu sagen, ohne deinen Vertrag gesehen zu haben? 

Üblich ist eine Kündigungsfrist von 2 Wochen während der Probezeit, kann aber auch in deinem Vertrag anderslautend sein. 

Am besten du frägst deine Chefin oder rufst in der Zentrale an und frägst dort nach.

http://karrierebibel.de/kundigung-in-der-probezeit/

Wenn du noch keinen Vertrag unterschrieben hast, brauchst du auch nicht kündigen.

Mojoi  22.09.2017, 12:10

Wenn man eine Arbeit aufnimmt, ist allein dadurch ein Arbeitsvertrag zustandegekommen. Zudem schrieb sie, dass sie selbst bereits unterschrieben hat.

Alyky 
Beitragsersteller
 22.09.2017, 12:10

Ich hab den Vertrag unterschrieben, nur hab ich den nicht in der Hand weil er bearbeitet wird.

TestBunny  22.09.2017, 12:11
@Alyky

Was verstehst du unter bearbeitet? Wird er noch irgendwie geändert oder wie?

Alyky 
Beitragsersteller
 22.09.2017, 12:17
@TestBunny

Es muss noch von der Zentrale unterschrieben werden und an mich zugeschickt werden