Probetag bei coolem Job, aber derzeit in Festanstellung - was jetzt?

4 Antworten

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Deine Freundin soll ihren Urlaub beantragen, in die andere Firma gehen und sich den Betrieb anschauen. Wenn sie dann noch ein Weilchen bleibt um ihre (evtl.) zukünftigen Aufgaben anzuschauen, ist das kein Problem.

Sie muss dem AG nicht sagen, warum sie Urlaub möchte. Fragt er dann kann sie sagen, dass sie Privatangelegenheiten zu regeln hat.

Der § 8 Bundesurlaubsgesetz sagt zwar dass der AN keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisen darf, das bedeutet aber nicht, dass sie sich in ihrer Freizeit nicht nach einem anderen Job umsehen kann.

Prof. Dr. Peter Wedde schreibt zum § 8 BUrlG im Arbeitsrechtkommentar u.a.:

"Duch § 8 wird nicht jedwede Arbeit verboten. Eine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit hat zwei Voraussetzungen. Erste Voraussetzung ist, dass für die während des Urlaubs ausgeführte Tätigkeit eine ihrem Wert entsprechende Vergütung zu erwarten ist.

Zweite Voraussetzung ist, dass die Erwerbstätigkeit dem Urlaubszweck widerspricht, also der Erholung zuwider läuft und eine Auffrischung der Arbeitskraft des AN verhindert. Es kommt auf die subjektiven und objektiven Umstände des Einzelfalls an. Art und Dauer der Erwerbstätigkeit sind entscheidend. Stets zu berücksichtigen ist, dass der AN selbstbestimmt darüber befinden kann, wie er seine Freizeit gestaltet und wie er sich erholt. Ein Verstoß gegen § 8 liegt regelmäßig vor, wenn ein AN während der gesamten Dauer seines Urlaubs vollschichtig und gegen Entgelt dieselbe Tätigkeit verrichetet wie bei seinem AG. Dagegen kann die zeitweise Arbeit eines Büroangestellten während des Urlaubs auf einem Weinberg durchaus erholsame Wirkungen haben."

Ich sehe hier keinen Grund, warum Deine Freundin nicht ein paar Stunden probieren kann, ob der neue Job etwas für sie wäre. Was glaubst Du, wie andere AN z.T. ihre neuen Stellen finden? Probearbeit ist nichts ungewöhnliches und sie arbeitet schließlich nicht gegen Geld mehrere Tage/Wochen.

Petoria80 
Beitragsersteller
 05.10.2015, 16:20

Du bist wahrlich ein Experte! Wahnsinn. Danke für die tolle Antwort. Ich war schon ziemlich mies drauf, weil sie nur noch traurig war, nachdem wir uns die gesetzliche Lage angeguckt haben. Aber das hier klingt plausibel und gut für sie! Vielen vielen Dank :)

Hexle2  05.10.2015, 16:36
@Petoria80

Freut mich wenn ich helfen kann. Viel Glück für Deine Freundin.

Hexle2  12.10.2015, 09:27
@Hexle2

Danke fürs Sternchen, ich hoffe es hat geklappt

Sie dürfte vom jetztigen Arbeitgeber aus frei nehmen, wenn die Kündigung und die Suche nach einem neuen Job nicht von ihrer Seite aus geht, sondern vom Arbeitgeber aus. Da sie das jedoch freiwillig macht, hat sie auch keinen Anspruch auf kurzfristigen Urlaub, da bleibt ihr nur zu hoffen, dass sich ihr Arbeitgeber nicht querstellt. 

Das andere Problem ist aber in der Tat, dass sie während dem Erholungsurlaub eigentlich nicht zum Probearbeiten darf. Wenn das ihr jetztiger Arbeitgeber rausfindet, gibt es eine Abmahnung und im Wiederholungsfall eine Kündigung. 

Deine Freundin soll sich nicht in die Brennnesseln setzen, denn grundsätzlich ist der Arbeitnehmer dazu verpflichtet, jede weitere auf Erwerb gerichtete Tätigkeit beim Arbeitgeber anzumelden

Gerade dies will der Arbeitnehmer vor einem Stellenwechsel häufig nicht tun. 

Die Verpflichtung, den Arbeitgeber zu informieren, fällt auch dann nicht weg, wenn der Arbeitnehmer seine Probearbeit während des ihm zustehenden Erholungsurlaubs leistet.

Petoria80 
Beitragsersteller
 05.10.2015, 15:54

Zählt auch das dazu? Es ist kein Probetag oder eine Probewoche. Es sind zwei, drei Stunden ein paar Aufgaben lösen und wieder abdampfen. Aus diesem Grund wurde ich nämlich stutzig...

Muellermaus  05.10.2015, 15:58
@Petoria80

Solange es sich um ein reines Vorstellungsgespräch handelt, ist es in Ordnung, wenn sie es während der Freizeit macht. Aber sobald es um Probearbeiten geht, muss sie aufpassen.

Ich habe meinem Arbeitgeber noch nie gesagt, warum ich mir Urlaub nehme (private Gründe? wozu soll ich das dazu sagen??)

Ich fülle meinen Urlaubsschein aus, gebe den ab und fertig. Was ich an meinem Urlaubstag mache, geht meinen AG nichts an.

KleinToastchen  05.10.2015, 15:55

Rein rechtlich leider schon. Wenn der Erholungsurlaub dazu verwendet wird irgendwo anders zu arbeiten, dann kann das zu einer Abmahnung und im Wiederholungsfall auch zu einer Kündigung führen. 

Cerealie  05.10.2015, 15:57
@KleinToastchen

wenn ich sowieso ernsthaft wechseln will und die Chance den anderen Job mit diesem Schnuppertag zu kriegen gut ist, dann kann mir das doch (freundlich gesagt) schnurzpiepegal sein, weil ich dann eh weg bin ;-)

Muellermaus  05.10.2015, 15:59
@Cerealie

....und schneller als Du denkst ist der alte Job weg und den neuen bekommst Du nicht! Auch schon mal soweit gedacht?

Petoria80 
Beitragsersteller
 05.10.2015, 15:59
@KleinToastchen

Schade. Ich habe mich schon ein bisschen mit ihr im Netz belesen. Aber das klingt alles so, als ob es unmöglich wäre, aus einer unglücklichen Festanstellung in einen besseren Job wechseln zu können.

Cerealie  05.10.2015, 16:02
@Muellermaus

....und schneller als Du denkst ist der alte Job weg und den neuen bekommst Du nicht! Auch schon mal soweit gedacht?

No risk, no fun. Wenn ich in meinem derzeitigen Job unglücklich wäre, würde ich mir was anderes suchen - und da ich qualifiziert bin kann ich meine Chancen da auch durchaus realistisch einschätzen. Ich würde nicht in einem Job hängen bleiben, in dem ich mich nicht wohl fühle :)