Kann man Wohngeld im Voraus beantragen?
Ich bin derzeit in einem Arbeitsverhältnis, welches Ende des Monats endet. Dann bin ich ca. 3-4 Wochen arbeitslos bis mein Studium beginnt und ich einen 450€ Job nebenbei machen werde. Ich ziehe Anfang nächsten Monats (Februar) in eine neue Wohnung in einem anderen Bundesland und möchte für die Zeit ab März bereits Wohngeld beantragen, damit ich im März nicht "leer ausgehe".
Kann ich das tun? Dort steht ja immer nur etwas von "derzeitiger Beschäftigung" etc. im Formular. Außerdem bin ich noch in Hamburg und nicht in Schleswig-Holstein gemeldet.
Ich bin für jeden Tipp dankbar. :)
2 Antworten
Einen Antrag kannst du erst stellen wenn du auch da gemeldet bist und die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind,kannst einen Antrag natürlich auch früher stellen,dann würde er aber abgelehnt !
Du müsstest also z.B. schon Eigentümer / Mieter von selber bewohntem Wohnraum sein und ein Mindesteinkommen brauchst du in der Regel auch noch.
Dazu käme das du alleine gar keinen Anspruch auf Wohngeld hättest,selbst wenn die obigen Voraussetzungen erfüllt wären,wenn du dem Grunde nach Anspruch auf Bafög - hättest,dann bist du nämlich vom Wohngeld ausgeschlossen.
Es kommt nur darauf an ob du dem Grunde nach Anspruch auf Bafög - oder BAB - hast oder nicht,wenn dies nur auf Grund von zu hohem Einkommen / Vermögen abgelehnt würde,hättest du immer noch dem Grunde nach Anspruch darauf,also dann keinen Anspruch auf Wohngeld !
Du kannst und musst also erst mal Bafög - beantragen und wenn du dem Grunde nach dann keinen Anspruch hast,dann kannst du Wohngeld beantragen,aber auch da musst du dann die genannten Voraussetzungen erfüllen.
Das heißt ggf. bekomm ich weder Bafög noch Wohngeld, weil meine Eltern einen zu hohen Verdienst haben? Obwohl sie mit mir ja rein garnichts mehr zu tun haben finanziell? Das ist doch wohl nicht wahr...
Wenn du noch keine abgeschlossene Berufsausbildung / Studium hast,dann sind dir vorrangig deine Eltern zum Unterhalt verpflichtet,egal ob du noch bei ihnen wohnst oder nicht !
Dann musst du ab deinem 18 Lebensjahr deinen Unterhaltsanspruch bei beiden selber geltend machen und wenn sie leistungsfähig wären müssten sie auch zahlen,notfalls müsstest du es gerichtlich einfordern.
Hätten deine Eltern zu viel Einkommen und du ggf.zu viel Vermögen,dann würde dein Bafög - Antrag sicher abgelehnt,du müsstest dann Unterhalt von deinen Eltern einfordern und nur weil du dann kein Bafög - bekommen würdest hast du trotzdem keinen Anspruch auf Wohngeld.
Dann hast du immer noch dem Grunde nach Anspruch darauf,denn würden deine Eltern nicht über ihrem Selbstbehalt liegen und du nicht so viel Vermögen haben,dann hätte es auch Bafög - gegeben.
Selbst wenn du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung / Studium haben würdest und deine Eltern dir nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet wären,würdest du Anspruch auf Wohngeld nur haben,wenn die schon genannten Anspruchsvoraussetzungen erfüllt wären.
Du müsstest also schon Eigentümer / Mieter von selber bewohntem Wohnraum sein und das dazugehörige Mindesteinkommen erreichen.
Unter 25 Jahren könnten deine Eltern noch Kindergeld für dich beantragen,dass stünde dir dann zumindest zu,wenn du nicht min. Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommen würdest,also derzeit wahrscheinlich noch 190 € pro Monat,auch wenn es ab 2017 dann 192 € geben soll.
Dann hättest du mit deinen 450 € gerade mal etwa 640 € und davon ginge dann noch dein Beitrag für die Kranken und Pflegeversicherung ab,Miete warm und Strom usw.kämen auch noch dazu.
Als Mindesteinkommen bräuchtest du min. 80 % deines Bedarf,der dir vom Jobcenter als volle ALG - 2 Leistung zustehen würde.
Das wären z.B. bei einem Single derzeit 409 € Regelleistung ( Regelsatz für den Lebensunterhalt ) + die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ),dass würde dann dein Mindestbedarf nach dem SGB - ll ergeben.
Angenommen deine KDU - würde bei 300 € liegen,dann würde dein Bedarf bei min. 709 € liegen,demnach bräuchtest du bei 80 % Mindesteinkommen etwa 568 € pro Monat.
Von deinen 640 € ginge aber dann noch der Beitrag für Kranken und Pflegeversicherung ab,würdest du dann noch dein Mindesteinkommen erreichen würde evtl.Anspruch auf Wohngeld bestehen.
Danke für Deine Ausführliche Antwort. Ich versuch grade wirklich das alles zu verstehen, aber es ist schon ziemlich kompliziert.
Ich bin 22 (23 bei Studiumsantritt im März). Habe eine Berufsausbildung abgeschlossen. Werde in einer Wohnung leben, die 475€ kalt und mit Heizung etc 700€ warm kosten wird.
Ich werde für 450€ einen Nebenjob machen in der Zeit. Den Rest wollte ich mir von Wohngeld und einem Studienkredit (eig. nicht Bafög weil wie gesagt der Verdienst meiner Eltern wohl zu hoch ist). Kindergeld bekommen meine Eltern nicht mehr, da erste Berufsausbildung abgeschlossen ist.
Ergo: Wenn ich grundlegend Bafög berechtigt bin, aber das Einkommen meiner Eltern zu hoch ist, bekomme ich auch kein Wohngeld?
Solange du noch keine 25 bist und keiner schädlichen Nebentätigkeit nachgehst,können deine Eltern weiter Kindergeld für dich beziehen !
Da du schon eine abgeschlossene Berufsausbildung hast,darfst du neben einer weiteren Ausbildung / Studium nicht mehr als durchschnittlich 20 Stunden pro Woche nebenbei arbeiten gehen,sonst wäre das Kindergeldschädlich.
Du darfst dem Grunde nach keinen Anspruch auf Bafög - haben,sonst könntest du Wohngeld gleich vergessen,jetzt mal das benötigte Mindesteinkommen außer acht gelassen.
Beim BAB - ( Berufsausbildungsbeihilfe von der Agentur für Arbeit ) würde in der Regel nur die Erstausbildung gefördert,wenn du nun angenommen eine weitere betriebliche Ausbildung machen würdest,dann hättest du dem Grunde nach keinen Anspruch mehr auf BAB - weil du ja schon eine Berufsausbildung abgeschlossen hast.
Demnach hättest du dann dem Grunde nach Anspruch auf Wohngeld,wenn du die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllst.
Du musst also erst mal klären ob du dem Grunde nach Anspruch auf Bafög - hast oder nicht und solltest du keinen mehr haben,dann muss gerechnet werden ob du das Mindesteinkommen erreichst oder nicht.
Dazu findest du im Internet kostenlose Rechner für Wohngeld.
Das Wohngeld wäre auch nur ein kleiner finanzieller Zuschuss zur Miete,dieser ist nicht zur Deckung deines sonstigen Lebensunterhalts gedacht.
Es zählt beim Wohngeld auch nicht die Warm,sondern nur die Kaltmiete inkl.Neben / Betriebskosten ohne Heizkosten.
Du kannst dir bei dieser Warmmiete von ca. 700 € + 409 € Regelsatz + Beitrag für Kranken und Pflegeversicherung selber ausrechnen auf was für ein Mindesteinkommen du kommen musst,wenn du davon dann min. 80 % brauchst.
Das wären mal grob überschlagen fast 1000 € die du vorweisen können müsstest,vorausgesetzt du hast dem Grunde nach keinen Anspruch mehr auf Bafög - denn sonst müsstest du das mit deinen Eltern klären,oder halt versuchen einen Kredit zu bekommen.
1. Du wirst ALG1 beziehen, wenn du dich dort meldest.
2. Bafög gibt es nach Abgeschlossener Lehre oft Elternunabhängig.
Um das ALG geht es garnicht. Das ist ja dann nur für die 3 Wochen Übergangsphase. Aber wenn ich als Studentin eingeschrieben bin, nen 450€ Job mache und alleine wohne brauche ich Zuschüsse.
Was heißt "oft" Elternunabhängig. Wovon hängt das ab?
Danke!
Da gibst du im Internet einfach mal ein ,, Elternunabhängiges Bafög ",da kannst du alles genau nachlesen,ist besser wie wenn man anfängt es hier zu erklären !
Dafür muss man Ü30 sein. Ich bin 22
Da stehen auch noch andere Voraussetzungen !
Ich habe wohl keinen Anspruch auf Bafög da meine Eltern zu viel verdienen. Ich habe bereits eine Ausbildung abgeschlossen und arbeite seit einem Jahr. Bei Antritt des Studiums bin ich 23 Jahre alt und wohne alleine.
Schließt das irgendwie ein Wohngeld aus? Ich hab schon versucht mich schlau zu machen, aber so richtig durchsehen tue ich nirgends.