Probearbeitstag - muss derzeitiger AG freistellen (befr. Vertrag)?
Hallo,
ich habe einen befristeten Vertrag bis Ende Oktober. Normal wird meist immer erst ein Monat vorher besprochen, wie es weitergeht und ich gehe davon aus, dass ich verlängert werden würde. Aber Fakt ist erstmal die Befristung.
Nun, ich möchte sowieso nicht im Betrieb bleiben und hatte bereits woanders ein Vorstellungsgespräch. Der Betrieb möchte, dass ich 1 Tag oder 2 Nachmittage vorbeikomme, um mir den Tagesablauf anzuschauen.
Muss mein AG mich freistellen? Wie gesagt gehe ich von einer Übernahme aus, da ich einer der besten Mitarbeiter bin,.. aber trotzdem ist der Vertrag ja befristet und ich habe keine Verlängerung bekommen bisher.
Ich habe im Internet nur gelesen, dass der AG zum Vorstellungsgespräch freigeben muss, aber wie siehts beim Probearbeiten aus?
Danke im Voraus für hilfreiche Antworten.
5 Antworten
Da der befristete Arbeitsvertrag am 31.10.16 endet, würde ich § 629 BGB für gegeben halten, den die Gerichte regelmäßig auch auf befristete Arbeitsverhältniss anwenden.
Danach muss Dich der Arbeitgeber für Vorstellungsgespräche freistellen, um eine nahtlose Anschlussbeschäftigung zu finden. Eine Probearbeit an nur einem Nachmittag kann wohl als Teil des Bewerbungsprozesses gesehen werden. Außerdem kannst Du das Kindchen Probearbeit ja auch entsprechend umbenennen: "Für einen Bewerbungstermin benötige ich einen halben Tag....." Du musst übrigens nicht den Namen des potentiellen neuen Arbeitgebers nennen.
Zuletzt: Vielleicht verbessern sich ja auch die Aussichten für Bleibeverhandlungen bei Deinem jetzigen Arbeitgeber, wenn dieser feststellt, dass seine beste Kraft Flügel bekommt.
https://dejure.org/gesetze/BGB/629.html
http://www.zeit.de/karriere/beruf/2015-06/arbeitsrecht-befristung-freistellung-bewerbung
die Rechtslage ist die gleiche wie beim Vorstellungsgespräch- wobei "freigeben" nicht mit Freistellung zu verwechseln ist, der AG muss dafür i.d.R. Urlaub gewähren. Am besten sagst du dem jetzigen AG, dass du Probearbeiten sollst, ggf. bekommst du dann ja auch schon früher eine Vertragsverlängerung.
nein, muss der derzeitige AG nicht. Nur zum Vorstellungsgespräch oder für Termine auf Arbeitsamt.. da auch nur für die reine Zeit des Termines, nicht An/Rückfahrt.
Das musst Du anders regeln, über Urlaubstage, Freizeitausgleich o.ä.
Nein, er muss dich nicht freistellen. Er muss dich auch nicht zu einem Vorstellungsgespräch freistellen, nur dann, wenn er definitiv sagt, dass er dich nicht übernehmen wollen würde. Anderenfalls würde er sich ja selbst ins eigene Fleisch schneiden. Da wirst du wohl einen Tag Urlaub opfern müssen.
Ich hatte das jetzt so verstanden, dass er sie aber weiter nehmen möchte. Trotzdem muss sie dafür Urlaub nehmen, er ist nicht verpflichtet, sie zum Probearbeiten freizustellen.
Auch, wenn er das ganze noch vage hält.
da wirst du dir wohl Urlaub nehmen müssen.
Unsinn! Das Arbeitverhältnis endet am 31.10.2016, ohne dass es irgendeiner weiteren Erklärung bedürfte.