Probearbeit habe nichts schriftliches, trotzdem Zahlung anfordern?
hallo :)
Vor ein paar Tagen habe ich einen Probetag absolviert. Der Laden eröffnet neu und ich musste ziemlich viel aushelfen, obwohl ich nicht einmal angestellt bin. Als ich ein Vorstellungsgespräch hatte, hat mir die Chefin nur gesagt ich solle kommen und arbeiten, damit sie und ich einen ersten Eindruck bekomme.
Ich hatte ohne große Bedenken zugesagt (hatte vorher schon einige Male Probearbeiten wurde aber zum Schluss eigentlich immer genommen). Nur dieses Mal fühle ich mich einfach nur verarscht. Die Chefin wollte sich eigentlich melden hat es aber nicht getan. Und habe erst heute erfahren das in der BGB steht (612) ein Probearbeitstag bezahlt werden muss, wenn man Aufgaben vom Chef bekommt und diese leistet.
Ich habe den Leuten wirklich geholfen, habe ja 7 Stunden gearbeitet und das kostenlos. Das regt mich nur auf weil ich einfach keine Ahnung hatte das diese Probearbeitstage vergütet werden. Hab jetzt auch nichts schriftliches um es zu beweisen. Was soll ich jetzt tun?
6 Antworten
Grundsätzlich führt die Vereinbarung eines Arbeitsverhältnisses zu einer
Vergütungspflicht. Deshalb ist auch ein Probearbeitsverhältnis zu
entlohnen.
Anders verhält es sich, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine
unverbindliche Kennenlernphase -auch Einfühlungsverhältnis genannt -
vereinbaren.
So besteht bei einer Kennenlernphase keine Verpflichtung zur
Arbeitsleistung, der Arbeitnehmer unterliegt nicht dem Direktionsrecht
des Arbeitgebers und ist so zum Beispiel nicht an feste Arbeitszeiten
gebunden. Für dieses Einfühlungsverhältnis darf er keine Vergütung
beanspruchen, selbst wenn bei der Arbeit etwas Produktives herauskommt.
Haben sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf Probearbeit oder
Kennenlernphase verständigt, sollten sie diese, so kurz die Zeit auch
sein möge, schriftlich fixieren.
Es kommt nun auf die jeweiligen genauen Umstände des Probearbeitens an, ob eine Vergütung gezahlt werden muß oder nicht.
Wenn es keine schriftliche Absicherung der Unternehmerin gibt, daß es sich ausschließlich um ein Kennenlernen handelt (und das auch tatsächlich so praktiziert wurde), gerät die Unternehmerin in Beweisnot.
Wenn Du nicht kommen und gehen konntest, wie Du möchtest, Arbeitsanweisungen ausführen musstes ohne eine Möglichkeit der Verweigerung zu haben, spricht das für ein zu vergütendes Probearbeiten.
Du solltest daher, wenn es sich um ein Probearbeiten und nicht um ein Kennenlernen gehandelt hat, eine Vergütung schriftlich einfordern.
Ok, also es war auf jeden Fall kein Kennenlernen sondern Probearbeiten. Hat sie (Bezirksleitung) ja im Bewerbungsgespräch so genannt und auch die du Filialeiterin hat mir klar und deutlich gemacht das ich zum Probearbeiten da bin.
Und gehen durfte ich erst dann, wenn ich die Aufgaben die mir aufgetragen wurden abgeschlossen hatte.
Morgen werde ich bei ihr anrufen. Das Problem ist nur das ich wirklich überhaupt nicht beweisen kann, das ich ein Probetag hatte.
Aber du sagst ja, sie ist in Erklärungsnot weil sie mir nichts schriftliches gegeben hat.
Verklag sie. Hast du Zeugen, dass du dort gearbeitet hast?
Ja die Arbeiter dort, hab ja mit denen zusammengearbeitet. Aber ob sie für mich in den Zeugenstand gehen weiß ich nicht.
hi,
wenn du gar nichts schriftlich hast wird es schlecht aussehen. Du solltest da anrufen und sagen das du noch Geld bekommst. Mal sehen was die dann darauf sagen.
Wenn Du nichts schriftliches in der Hand hast,wie Dein Probetag vergütet wird bist Du auf die Entscheidung der Chefin angewiesen.Du schreibst,daß sich die Chefin bis jetzt noch nicht gemeldet hat.Warum hakst Du nicht mal nach?
Fragen kostet ja nichts.Es geht ja schließlich um Geld,da verzichtet man nicht einfach so darauf.
§ 612 BGB
Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.
Und das kannst Du üblicherweise bei einem Probearbeitstag nicht voraussetzen.
Weil ich mir nicht sicher war, das es wirklich so ist. Wollte nicht anrufen und zum Schluss dumm dastehen.