Neue Befristung nicht annehmen, wird da eine Sperrzeit gesetzt?

6 Antworten

Ich denke, du solltest und mußt sogar den Vertrag annehmen. Du kannst dir parallel einen unbefristeten Job suchen. Das wird allerdings sehr schwierig werden. Es würde dir nichts bringen, von einem befristeten Vertrag in den nächsten befristeten Vertrag zu wechseln.

Wenn Du die neuerliche Befristung nicht antreten möchtest, dann musst Du hier nichts "ablehnen", sondern Du lässt Deinen bestehenden ( befristeten ) Arbeitsvertrag einfach nur zum darin benannten Endzeitpunkt auslaufen. 

In diesem Fall musst Du Dich dann nur rechtzeitig ( 3 Monate vor Ablauf des Vertrages ) bei der Agentur für Arbeit "arbeit suchend" melden, sonst könntest Du bei verspäteter Meldung zumindest 1 Woche Sperrzeit bekommen . 

Wenn Du diesen Weg wählst, kann Dir keine selbst verschuldete Arbeitsaufgabe oder Kündigung unterstellt werden, da Dein bestehender AV mit seiner Befristung schon automatisch die Kündigung beinhaltet. Den neuen ( befristeten ) Vertrag musst Du somit nicht zwingend annehmen. 

Darf ich mal fragen, wie lange Du bei diesem AG bereits in "Kettenbefristung" tätig bist und womit er die neuerliche Befristung begründen will ?

MrsLikeable 
Beitragsersteller
 14.11.2017, 08:02

Seit April 2015. Dieses Jahr war der Sachgrund auf Elternzeitvertetung und den neuen Vertrag hab ich noch nicht erhalten. Aber ich denke es wird wieder Elternzeitvertretung

Parhalia2  14.11.2017, 08:23
@MrsLikeable

Dein derzeitiger Arbeitsvertrag läuft ja nun Ende 2017 in seiner Fristsetzung aus. Hast Du Dich somit schon bei der Agentur für Arbeit "Arbeit suchend gemeldet" ? 

Bezüglich der Begründung " Elternzeit " wäre ich mir jetzt mal nicht so sicher, ob die nächste Befristung darauf überhaupt zu stützen wäre . In der Regel sind Befristungen nur bis zu insgesamt 2 Jahren ohne wirklich wichtigen Grund zulässig. 

In Deinem Fall ist aber unklar, ob alleine schon die jetzige Befristung zulässig war. Das zu prüfen, wäre zwar möglich, brächte Dir aber vermutlich keine Vorteile hinsichtlich des künftigen Miteinanders im Betrieb.

Wenn Du Dich bei Deiner Agentur für Arbeit bislang noch nicht "Arbeit suchend" gemeldet hast , ( das geht m.W. auch erst mal telefonisch ) , hole dieses jetzt am besten heute noch erst mal nach. 

Dann beginne umgehend nach neuen Stellenangeboten zu suchen und entsprechende Bewerbungen zu schreiben . Wie ich eingangs schon sagte, BIST Du bereits von vorn herein wegen der Befristung Deines laufenden Vertrages zu Ende 2017 regulär gekündigt. Du trägst auch keinerlei Schuld daran, da der Vertrag ja von vornherein befristet war. 

Einen neuen Vertrag musst Du somit mit diesem Arbeitgeber NICHT ab 01.01.2018 eingehen. Suche ab sofort nach neuer Arbeit ab 01.01.2018 und bewerbe Dich entsprechend. Es kann Dir niemand verwehren, vorzeitig aus einer befristeten Anstellung heraus schon anderweitig Bewerbungen zu streuen. Bewahre Dir die Nachweise Deiner Bemühungen auf.

Dir kann auch niemand einen Vorwurf daraus stricken, wenn Du ab nächstes Jahr irgend wo anders erst mal nur befristet Anstellung findest, da Du ja aktuell auch nur eine bald auslaufende Befristung hast. 

MrsLikeable 
Beitragsersteller
 14.11.2017, 08:47
@Parhalia2

Habe mich bereits im September bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend gemeldet. Bewerbung gehen fast täglich raus. Vielen Dank 

Parhalia2  14.11.2017, 08:55
@MrsLikeable

Dann ist doch alles gut. 😉

Du bist also nachweislich und pflichtentsprechend schon rechtzeitig auf Arbeitsuche und kannst es Dir somit frei aussuchen, bei welchem AG Du nach Ablauf Deines derzeitigen Arbeitsvertrages anheuerst. ☺

Also keine Sperrzeit, wenn Du den neuerlich angebotenen Vertrag ( erneut befristet ) nun nicht an nimmst. Selbst dann nicht, wenn es trotz Bemühungen bei anderen Arbeitgebern nicht nahtlos mit einer Anstellung ab 02.01.2018 klappen sollte. 

Parhalia2  14.11.2017, 10:30
@Parhalia2

Schlage das Angebot nun nur nicht aktiv aus und unterschreibe auch bei Deinem aktuellen AG NICHTS. 

DEIN Vertrag läuft automatisch aus und demnach suchst Du nun ganz einfach nach Anschluss-Beschäftigung auf dem freien Markt. 

Du behältst Dir für Deine Entscheidung einfach nur vor, auf vertragliche Verbesserungen anderweitig zu hoffen, wenn Dir Dein aktueller AG immer noch keinen unbefristeten Vertrag anbieten will. ( nur rein für ein mögliches Gespräch, wenn Dein momentaner AG fragt, warum Du den neuen Vertrag nicht unterschreibst ) 

Dann hat Dein aktueller AG jetzt immer noch 6 Wochen gegebene Zeit, sein eigenes Angebot nachzubessern. 

Auch wenn Du anderweitig erst mal nur eine Befristung angeboten bekommst, so hat man Dich dort ja nicht bereits seit über 2 Jahren mit ständigen Kettenbefristungen vertröstet. 😎

Mehr würde ich mit dem aktuellen AG in dieser Frage nicht mehr kommunizieren. Du bist auf Arbeitssuche und suchst nun regulär nach dem besten Angebot im Wettbewerb. 

MrsLikeable 
Beitragsersteller
 14.11.2017, 20:11
@Parhalia2

Vielen lieben Dank. :)  

Wenn Du Deine Arbeitslosigkeit (Verlängerung nicht annehmen) selbst verursacht hast, bekommst Du eine Sperre des ALG.

Nimm die Verlängerung an und such Dir nebenher einen neuen AG. Leider ist die Unsitte, befristete Arbeitsverträge abzuschließen, mittlerweile "normal". Wenn es im befristeten Arbeitsvertrag eine Kündigungsmöglichkeit gibt (oder im anwendbaren Tarifvertrag), kannst Du ja immer noch kündigen, wenn Du einen neuen Job hast.

Was stört dich an deiner Arbeit? Das der Arbeitsvertrag befristet ist oder die Arbeit im allgemeinen. Wenn du mit der Arbeit klarkommst verlängere den Vertrag. Du hast dann allemal mehr Geld als wenn du Geld von Amt bekommst

MrsLikeable 
Beitragsersteller
 14.11.2017, 06:25

Das ist dann schon die 4. Befristung. Auf Sachgrund können sie sehr oft wieder befristen. Da will ich einfach raus. 

Erstmal annehmen und sofort einen unbefristeten Job suchen. Es gibt genug Firmen die ihre Gewinne nicht durch so unfaire Methoden optimieren wollen.