Privatrechtlicher Vorvertrag mit Kautionsanzahlung vor dem eigentlichen Mietvertrag. Ist alles in Ordnung?
Hallo!
Die Wohnung soll in ca. zwei Wochen bereit stehen und ist zur Zeit noch in Renovierung. Der Vermieter renoviert sie gerade komplett nach Auszug des letzten Mieters.
Die Wohnung wurde mir zugesagt, doch der Vermieter kann noch keinen endgültigen Mietvertrag erstellen. Als Sicherheit will er schon eine Teilzahlung der Kaution. Die Kaution soll in einem privatrechtlichen Vertrag vor dem endgültigen Mietvertrag vereinbart werden. Der Rest bei Übergabe der Wohnungsschlüssel und Abschluss des Mietvertrages vor Ort.
Den Vermieter habe ich persönlich getroffen, die Wohnung mitten in der Renovierung gesehen und bereis telefoniert.
Ist sowas üblich? Will der Vermieter sich hier absichern oder wie kann ich das verstehen?
Über ein paar Meinungen wäre ich dankbar!
3 Antworten
Ist sowas üblich?
Nein, üblich ist:
Begrenzung und Anlage vonMietsicherheiten
BGB §551
(1) Hat der Mieter dem Vermieter für die Erfüllung seiner Pflichten Sicherheit zu leisten, so darf diese vorbehaltlich des Absatzes 3 Satz 4 höchstens das Dreifache der auf einen Monat entfallenden Miete ohne die als Pauschale oder als Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten betragen.
(2) Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die weiteren Teilzahlungen werden zusammen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen fällig.
(3) Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren. In beiden Fällen muss die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen und stehen die Erträge dem Mieter zu. Sie erhöhen die Sicherheit. Bei Wohnraum in einem Studenten- oder Jugendwohnheim besteht für den Vermieter keine Pflicht, dieSicherheitsleistung zu verzinsen.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Will der Vermieter sich hier absichern oder wie kann ich das verstehen?
Wahrscheinlich.
MfG
johnnymcmuff
Wenn sich beide einig sind, kann man das machen.
Erst einen Mietvertrag gemeinsam unterschreiben , im Teil Besonderes , wird dann der Zustand nach Renovierung als Bestandteil , nachträglich schriftlich erstellt .
Dann könnte , da er finanziel knapp ist , die Kaution vorab geleistet werden - damit sie bei Einzug auf ein Anderkonte gebucht wird .
Bist du sicher, dass das tatsächlich der Eigentümer dieser Wohnung war. Solche "Vorauszahlungen" sind dann auch schnell mal auf einem obskuren Konto verschwunden.
Selbst, wenn es nicht ganz üblich ist, spricht nichts dagegen seinem Vorgehen zuzustimmen? Ich habe alle Kontaktdaten und ihn auch persönlich getroffen usw.