Rücktritt vom Mietvertrag wegen fehlender Kaution

5 Antworten

Nein, man hat gesetzlich die Möglichkeit die Kaution in 3-Monat-Raten zu zahlen. Daher könnte der Vermieter deswegen nicht zurück treten.

Kläre das doch mit dem Vermieter und biete die Ratenzahlung an.

LG

Ellawilma 
Beitragsersteller
 03.03.2015, 19:37

Du hast nicht richtig gelesen! Ich bin die Vermieterin!!

LG

Nein, natürlich nicht. Siehe ggf. Merkblatt Berliner Mieterverein:

Der Vermieter kann aber nicht die Übergabe der Wohnung verweigern, wenn Mieter/innen eine vereinbarte Kaution nicht bezahlen, denn die Kaution stellt keine Gegenleistung für die Überlassung der Wohnung dar. Umgekehrt aber haben Mieter/innen das Recht, die Mietsicherheit zurückzubehalten, wenn der Vermieter die Wohnung nicht übergibt. Mängel der Mietsache berechtigen die Mieter/innen jedoch nicht dazu, die Kaution zurückzuhalten. Der Vermieter kann bei Nichtzahlung der Kaution den Mietvertrag wegen schuldhafter Vertragsverletzung ordentlich kündigen, wenn Sie trotz Abmahnung nicht zahlen. Eine fristlose Kündigung ist nach derzeitigem Stand der Rechtsprechung bei Wohnraummietverhältnissen unzulässig.

Du kannst aber willst du das????

oppenriederhaus  03.03.2015, 19:50

@ Ellawilma


Nein - kann er nicht, es gibt einen rechtskräftigen Mietvertrag

UBFranke  15.03.2015, 10:15
@oppenriederhaus

Ein rechtskräftiger Mietvertrag beinhaltet aber auch die Zahlung der Kaution. Es gibt da keinen speziellen §, aber wie bei allen Zahlungsrückständen, kann man dan die Kündigung aussprechen, bzw. einen Mahnbescheid beantragen.

Ellawilma 
Beitragsersteller
 03.03.2015, 19:44

Hallo..

ich habe so meine Erfahrungen..eher ja.inzwischen.. Gibts dafür eine gesetzliche Grundlage?

Danke für Antwort

ob man als Vermieter vom Mietvertrag in den ersten 14 Tagen zurücktreten kann.

Nein. Dieses Märchen das man grundsätzlich von allen Verträgen binnen 14 Tagen nach Abschluß grundlos zurücktreten kann ist genau so hartnäckig wie das mit den 3 Nachmietern.

Mietverträge können bestenfalls wegen arglistiger Täuschung angfochten oder außerordentlich (fristlos) gekündigt werden. Für beides liegt hier aber kein Grund vor.

Gründe:die immer noch nicht abgegeben oder überwiesene Kaution.

Ist kein Grund den Vertrag anzufechten oder fristlos zu kündigen.

Kaution ist erst bei Mietbeginn zu zahlen. Genauer gesagt die 1. von 3 gesetzlich erlaubten Raten. Die anderen 2 zusammen mit der Miete in den  folgenden Monaten. Erst im 3. Monat nach Mietbeginn besteht die Möglichkeit dem Mieter wegen der nicht gezahlten Kaution zu kündigen. Vorausgesetzt es sind mindestens 2 KM vertraglich vereinbart.

zurücktreten kannst Du nicht . Der Mieter kann die Kaution in 3 Raten zahlen. Tut er es nicht, kannst Du die Kaution einklagen.

Schick dem Mieter eine "Erinnerung" und setze ihm eine Frist