Driften auf Parkplatz nachts Straftat?
Hallo ich hätte da ein Problem wo ich keine richtige Antwort drauf finde ich bin gerade auf einem öffentlichen Parkplatz gedriftet und danach von dem Parkplatz gefahren ich wurde wohl von einem Anwohner oder so gesehen der das Kennzeichen der Polizei durchgegeben hat... Nachdem ich von dem Parkplatz runter gefahren bin kam mir ungefähr 1 km später die Polizei entgegen hat dan irgendwann gedreht und mich ungefähr 3 km von dem Geschehen angehalten und mir vorgeworfen das ich mich nicht richtig verhalten habe aber die Polizei selber hat mich Nicht dabei gesehen das ich es gemacht habe und jetzt soll ich eine Anzeige bekommen und auch die Kosten für die Reinigung zahlen für die Verschmutzung die dadurch entstanden sind... Ich habe alles abgestritten und gesagt das ich das nicht war jetzt gibt es aber den Zeugen der mich dabei gesehen hat was kann alles auf mich zu kommen und gibt es Chancen das es komplett eingestellt wird ? Ich bin auch Nicht der Halter des Wagens
8 Antworten
Also wenn das so war wie du es beschrieben hast war es auf einem öffentlichen platz sprich Gefährdung von dir und dem restlichen verkehr (auch wenn es mitten in der Nacht war). Die Polizei selber hat dich nicht dabei gesehen sondern nur der Zeuge und wenn es dabei bleibt und dich niemand anderes mehr gesehen hat bzw als zeuge aussagen würde stehen deine Chancen sehr gut, ist dann Aussage gegen Aussage. Zuviel Sorgen würde ich mir da nicht machen. Selbst im schlimmsten Fall und du eine Anzeige bekommst ist das ein minimales vergehen, wenn du dann noch reue zeigst ist das Thema sowieso vom Tisch :D Achso und ehm wem das Auto gehört und wer es fährt ist egal. Hoffe ich konnte dir helfen, ich weiß genau wie man sich da fühlt man macht sich viel zu viele Gedanken. :D Leg dich einfach Schlafen da wird schon nicht mehr passieren
Bevor jemand verurteilt wird muss erstmal bewiesen werden, dass er es überhaupt getan hat bzw getan haben kann, und da erscheint mir eine Zeugenaussage mehr als zu wenig.
Ach und wie viele Zeugenaussagen müssen es denn dann deiner Meinung nach sein?
Wenn es nur einen Zeugen gibt, und der Richter empfindet die Aussage als Plausibel, inklusive vielleicht der Gummispuren, wo das Gummi-Gemisch auf dem Parkplatz mit dem der Reifen des Autos des Fragestellers abgeglichen wird sollte das schon für eine Verurteilung ausreichen.
Und was wen ich jetzt schon andere reifen drauf habe und 5 zeugen habe die sagen das ich es nicht war sondern jemand anders mit einem anderen Auto ?
Mal mindestens 2 Zeugenaussagen die unabhängig von einander sind sprich die Personen kennen sich nicht etc.
Diese Gummispuren kann er auch schnell vertuschen wenn er sich gebrauchte andere Reifen auf das Auto macht etc etc. Aber das schweift mir jetzt zu sehr ab. :D
Ich könnte jetzt auch behaupten ich habe irgendein auto auf nem parkplatz driften sehen und nehm dann das kennzeichen von dem ersten auto was mir entgegen kommt. Ziemlich unglaubwürdig das ganze für mich. Aber ich möchte ja auch garnicht sagen du hast unrecht, evtl bist du ja in so einem bereich tätig. Ich spreche hier nur aus meiner eigenen Erfahrung.
Dann hast du 5 Trottel gefunden die für dich eine Falschaussage gemacht haben, was ebenfalls strafbar ist, und mit bis zu 5 Jahren Gefängnis enden kann!
Und wer will mir wie beweisen das die trottel eine falschAussage gemacht haben ?
Sag mal trollst du einfach nur?
Das hat damit nichts zu tun ich will nur realistische antworten und vor Gericht zählt nur was man beweisen kann und deine Aussagen kann ich alle alle kontern also würdest du als Richter schon mal nicht weit kommen weil deine Fantasie immer noch wie ein Traum klingt... Ich war vorhin beim Anwalt und es wird nichts passieren bin kein Einzelfall er hatte Leute da die auf frischer tat ertappt wurden denen nichts passiert ist wieso sollte dan mir was passieren wen ich nicht mal erwischt wurde dabei.... Denk mal realistisch nach das hat nichts mit Trollen zu tun
Du hast gefragt obs eine Straftat ist, und das wurde dir beantwortet. Und mal davon abgesehen dass ich weder Anwalt bin noch Jura studiert habe, wären Rechtsberatungen im Internet an und für sich ohnehin nicht erlaubt!
Bei so etwas geht man DIREKT zum Anwalt und fragt nicht im Baumarkt des Internets nach!
Deine Kommentare haben mir sowieso nicht weiter geholfen weil du in einer anderen Welt wohnst hättest dir deine Kommentare auch sparen können weil kein Anwalt nachts offen hat mr. Schlauberger
Ich wohne in einer anderen Welt. Das ja eine interessante Theorie! Das sind immer die besten Leute. Irgendwo Sch*** bauen, und sich dann wegen eventueller Folgen in die Hose machen.
Ich würde mal sagen:
- Sachbeschädigung
- Übermäßige Straßenbenutzung
- Ruhestörung
Davon abgesehen ist das Autofahren ohne bestimmtes Ziel nicht erlaubt. Sprich, einfach so aus Spaß herum fahren ist nicht!
Wie soll man das den nachweisen, dass man ohne bestimmtes Ziel gefahren ist :D? Man kann sich doch schnell was ausdenken. Kurz Bürgerking oder so
Ist aber durch die StVO geregelt.
https://dejure.org/gesetze/StVO/30.html
Und bei einem Parkplatzdrift wird es wohl schwer fallen sich mal eben was auszudenken oder? ;)
" Ich wollte nur mal eben Drehen" :DD
Das driften auf öffentlichen Parkplätzen ist sogar mehr als nur eine Straftat, wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommen sollte und du nen Staatsanwalt hast, der es ganz genau nimmt..
1. nächtliche Ruhestörung (zum Bemerk: Lautes schließen der Autotür kann je nach Ermessen bereits Ruhestörung sein und mit 10€ geahndet werden.)
2. Beschmutzt du die Fahrbahn und nach gültigem Straßenverkehrsrecht muss der Verursacher von Schmutz auf der Fahrbahn diesen entfernen oder die Entfernung veranlassen bzw. bezahlen.
3. Rücksichtsloses fahren (ja, das gibt's auch in Deutschland, nicht nur in den USA). Es kann, je nach Zeugenaussage, auch soweit kommen, dass deine "Eignung zur Führung eines Kraftfahrzeuges" in Frage gestellt wird - sprich du musst einen Idiotentest machen.
Nichtsdestotrotz steht natürlich erstmal Aussage gegen Aussage, was genau da noch kommt siehst du dann ja.
PS: bin früher selbst häufiger auf Parkplätzen unterwegs gewesen wo das an der... 'Nachtordnung' war, hab auch schon genug Mist im und ums Auto gebaut ;) Kopf hoch, wenn du jetzt aufpasst passiert nicht viel.
Aussage gegem Aussage, wird also schwierig. Die Arschkarte hast du, wenn dich noch jemand gesehen hat, dann hast du eigentlich schon verloren
In der deutschen Rechtsprechung ist der Begriff "Aussage gegen Aussage" nicht existent. Es ist immer wieder ein Trugschluss zu glauben, dass wenn es nur zwei Parteien gibt, und jede etwas anderes behauptet ein Verfahren eingestellt, oder eine Anzeige fallen gelassen wird. Der Richter entscheidet wem er mehr glauben schenkt.
Wow, jeden Tag lernt man dazu =)
Wenn es ein öffentlicher Parkplatz gewesen ist dann ja .
die Zeugenaussage ist ausreichend und gilt als Beweis.
Eigentumsverhältnisse am Fahrzeug sind irrelevant
LG
In der deutschen Rechtsprechung ist der Begriff "Aussage gegen Aussage" nicht existent. Es ist immer wieder ein Trugschluss zu glauben, dass wenn es nur zwei Parteien gibt, und jede etwas anderes behauptet ein Verfahren eingestellt, oder eine Anzeige fallen gelassen wird. Der Richter entscheidet wem er mehr glauben schenkt.