Privatkosten durch kurzfristig abgesagten Termin bezahlen?
Ich hätte am Freitag einen Termin um 9:30 Uhr, morgen früh um 8:00 Uhr angerufen und abgesagt, da ich mich sehr schlecht gefühlt hatte und könnte einfach nicht durch Kreislauf laufen und nicht aufstehen. Müsste zum Arzt und natürlich einen Krankenschein bekommen. Mein Psychotherapeut hat mir sofort gesagt, dass ich die Kosten 80 Euro für Ausfall trotzdem übernehmen soll. Ist es Korrekt? Ich fühle da kein Verständnis und kein Entgegenkommen von dem Therapeuten... Für die Rückmeldungen wäre ich dankbar.
6 Antworten
Ja, das ist oft so, wenn man einen Termin hat und den nicht rechtzeitig absagt. Die haben dann ja Leerlauf.
Ja klar. Im allgemeinen muss man mindestens 24 Stunden vorher absagen. Beim Allgemeinmediziner muss man das nicht, da dann eben unangemeldete Personen schnell drankommen. Bei einem Arzt, besonders Psychotherapeuten, der sich nur für dich Zeit nimmt, geht das aber nicht.
Der Psychotherapeut verkauft dir seine Zeit. Ob du da bist oder nicht, spielt keine Rolle.
Auch wenn dein Absagegrund absolut verständlich ist, musst du das bezahlen. Denn dein Therapeut kann ja nicht schnell deinen Platz belegen. Er verdient also kein Geld. Und für deinen körperlichen Zustand oder Unfall oder Flugzeugausfall ist er ja nicht verantwortlich. Mit mangelndem Verständnis hat das auch nichts zu tun. Er versteht es vermutlich sehr gut, dass du nicht kommen kannst. Aber muss er dafür aufkommen? Nein.
ja, das ist korrekt. im behandlungsvertrag müsstest du dem zugestimmt haben.
bei dem therapeuten geht es um seine lebensgrundlage- mit deinem krankenschein kann er seine miete etc. nicht zahlen.
Ja, das ist korrekt.
Ja, so etwas ist leider ärgerlich, aber es ist seitens des Therapeuten korrekt.
Die Zeit war eingeplant für den Termin und ist in aller Regel auch nicht kurzfristig durch jemand anderen zu besetzen. Nur für den Fall, dass der Termin anderweitig durch einen Patienten oder Therapieinteressierten genutzt wurde, würde die Bezahlung durch dich entfallen.
Hier ist übrigens die rechtliche Grundlage für diese Rechnung; der sog. 'Dienstberechtigte' bist in diesem Falle du:
§ 615 BGB - Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko
Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.
Ja. Es sei denn, der Termin könnte von einer anderen Person wahrgenommen werden. Aber das ist in der Praxis unwahrscheinlich.
Ich verstehe dass es rechtlich korrekt ist. Aber ich könnte einfach nicht früher absagen...heisst es dass im Notfall wenn etwas passiert innerhalb 24 Std muss ich immer bezahlen?