Privatinsolvenz und Rente
Hallo,
mein Mann und ich sind seit März 2011 in Privatinsolvenz. Seit 2004 hat mein Mann einen Antrag auf Rente gestellt, der nun befristet genehmigt wird. Aufgrund seiner Krankheit hat er seit Februar 2011 kein Geld mehr bekommen, bin also Alleinverdiener. Wenn er jetzt eine Nachzahlung erhält, was bleibt für uns übrig und was muss an den Insolvenzverwalter gezahlt werden?
Wer kennt sich hiermit aus und kann uns einen Rat geben?
Viele Grüsse
4 Antworten
es ist schade das er die rente nun schon beantragt hat,, ihr hättet abwarten sollen bis die insolvens abgelaufen wäre,, so sieht es nun so aus das wenn es eine nachzahlung gibt,, diese summe aufgeteilt wird auf die gläubiger,,
rente ist genauso pfändbar wie anderes einkommen. eine nachzahlung fließt, wie jedes andere einkommen/vermögen in die insolvenzmasse
Das ist mir schon klar das die Rentennachzahlung den Insolvenzverwaltern gemeldet werden muss. Mich interessiert vielmehr, wird der gesamte Betrag als Einmalzahlung gewertet oder werden die einzelnen Monatsbeträge zugrundegelegt ? Denn die Nachzahlung beinhaltet ja Monate, wo mein Mann gar kein Geld bekommen hat, aber trotzdem alle Ausgaben von meinem Einkommen bezahlt werden mussten. Hartz 4 erhält er nicht und einen Zuschuss zur Miete bekommen wir auch nicht.
Vielleicht kann mir ja zu dieser Problematik einer weiterhelfen.
Andrea
Sämtliche Einnahmen sind dem Insolvenzverwalter zu melden. Was über den Pfändungsfreibetrag hinaus geht, wird an die Gläubiger überwiesen. Wenn du versuchst das zu umgehen, verfällt die Restschuldbefreiung.