Privathaftpflichschaden von Schwägerin,,, Zahlt die Versicherung?
Hallo,
meine schwägerin hat etwas auf dem ceranfeld meines herdes was fallen lassen, dadurch ist ein ca 50cm langer riss entstanden.
sie ist unter ihren eltern mitversichert weil sie sich noch in der ausbildung befindet.
zahlt die versicherung oder kann es sein das die nicht zahlen weil es meine schwägerin ist???
wir haben nicht den gleichen nachnamen,sollte wohl nix schief gehen oder was sagt ihr?
9 Antworten
Der Schaden ist auf jeden Fall über die Privat-Haftpflichtversicherung der Eltern Deiner Schägerin gedeckt.
Dass Ihr verwandt seid, ist nicht relevant, solange Ihr nicht in ein und demselben Haushalt wohnt, und das tut Ihr ja offenbar nicht.
Auch die Familiennamen sind nicht relevant.
Den Schaden könnt Ihr also als Versicherungsschaden melden. Ihr müsst Euch aber unter Umständen auf einen sog. "Altersabzug" einstellen. Das Ceranfeld ist sicherlich nicht erst 1 Jahr alt....
Das kommt drauf an: Die zuständige Haftpflichtversicherung wird die möglichen Reparaturkosten des Ceranfelds ermitteln und auch den Zeitwert (heißt: Gebrauchtwert). Das ist das Maximum, was Du kriegst. Das wird auf einen Pauschale hinauslaufen.
Wie alt ist denn Dein Herd? Welcher Hersteller? Wann und zu welchem Preis hast Du ihn angeschafft?
hersteller da fragst du mich was.
vor 3 jahren habe ich den samt einbauküche für 2500 euro gekauft.
denke mal das der herd einen neuwert von ca 300-400 euro hat
Das ist realistisch. Mein Tipp: Lege dem zuständigen Haftpflichtversicherer mal ein Foto des Schadens vor. Und auch ein Foto des Herds, auf dem der Hersteller zu lesen ist. Sofern Du Dich mit dem Versicherer auf deine Pauschale einigen kannst, fährst Du bestimmt nicht schlecht damit. Bedenke mal, wieviele Angebote es monatlich im Elektro-Sektor gibt.
Herd ist nicht gleich Kochfeld- das ist zweierlei. Und wenn die Küche erst 3 Jahre alt ist, sollte es auch noch ein zu dem Herd passendes Ceranfeld einzeln geben. Erfahrungsgemäß liegt der Schaden so bei 300 Euro Sachwert zuzüglich ca. 100 bis 150 Euro für den Austausch.
Noch ein Tipp von mir. So wenig wie möglich telefonieren- lieber alles per Mail oder Fax, denn nur schriftliches ist nachweisbar- und bei Telefonaten immer den Namen, Datum und Uhrzeit notieren. So handhabe ich es bei allen Schäden- egal wie groß oder klein.
also danke an allen für die schnellen antworten.
frage hätte ich noch und zwar wer zahlt mir denn die kosten für den einbau
bzw
falls ich einen neuen herd kaufen muss,wer zahlt mir da den einbau ????
Qualifizierte und richtige Antwort! DH! Mein Beitrag entfällt somit. LG tischbein
Danke, Memguel, für die Auszeichnung.
gerne doch
gerne doch
innerhalb der familie zahlt die haftpflicht normalerweise nicht.
wenn du trotzdem etwas anderes angibst und es herauskommt,kannst du mit einer anzeige rechnen.
Stimmt nicht! Die Frage ist: Häusliche Gemeinschaft oder nicht?
@ nordmann 2000
hi,wir leben nicht in einem haushalt. meine schwägerin wohnt noch bei ihren eltern ( 21j) und in nem anderen ort
Also ist der Schaden über die PH der Eltern Deiner Schwägerin zu ersetzen.
danke nordmann.
weisst du denn auch wer die kosten vom monteur zahlt der mir das neue ceranfeld dann einbaut
???
Siehe meine Antwort oben.
Die Kosten des Ersatzteils sowie die Kosten des Einbaus werden in der Regen "über einen Kamm geschoren".
Beispiel: Das Ceranfeld kostet 250 Euro, die Montage 100 Euro, gesamt 350 Euro. Wenn das Ceranfeld - wie in Deinem Fall - 3 Jahre alt ist, wird ein Altersabzug nicht groß in's Gewicht fallen, denn so ein Ceranfeld hat schon eine Lebensdauer von mindestens 15 Jahren. Sollte die zuständige Haftpflichtversicherung dennoch einen Altersabzug vornehmen, dürfte dieser eher geringügig sein.
ne das ceranfeld ist ca 3 jahre alt. wird nur die platte ersetzt oder der ganze herd.
geschweige denn vom einbau, wer übernimmt denn die kosten vom monteur?
Das ist ganz unterschiedlich. Wenn der Schaden durch die Versicherung abgedeckt ist, zahlt diese auch den Monteur. Normalerweise wird ds ganze Ceranfeld ausgetauscht, da die Erneuerung der Glasabdeckung oftmals nur unwesentlich billiger ist.
Ich habe gerade nochmal nachgelesen. Es gibt wohl die unterschiedlichsten Versicherungsverträge. Je nachdem, was alles ausgeschlossen ist, sind die Beiträge wohl auch sehr unterschiedlich.
Du solltest also morgen mal mit der Versicherung deiner Schwiegereltern sprechen und abklären, ob der Schaden abgedeckt ist und ob ein Kostenvoranschlag für die Abwicklung ausreicht.
Die Haftpflichversicherung zahlt innerhalb der eigenen Familie nicht.
Prüfe doch mal bitte, ob das Ceranfeld nicht in euerer Hausratversicherung mitversichert ist.
Es betrifft doch nicht die eigene Familie, sondern die der Schwiegereltern, wenn ich das richtig verstanden habe. Und dann greift die Versicherung.
Ja, klar! "Nolti" jubelt uns sein Halbwissen unter!
Also, ich möchte Hernn Nordmann bitten, nicht "Blödsinn" zu sagen, wenn jemand, der nicht Vkfm ist, versucht eine gute Antwort zu geben.
Wichtig bei so einem Schaden sind die unterschiedlichen Haushalte und das beide Parteien eine eigenständige Versicherung haben. Punkt!
Ich bitte um mehr Freundlichkeit zu Nolti. LG tischbein
Danke mein Beinchen.
Es gibt tatsächlich die unterschiedlichsten Verträge und ich hatte eben auch schon mal einen Kunden, dessen Versicherung zahlte nämlich nicht, weil die Mutter sein Ceranfeld beschädigte. Habe aber gerade ein wenig nachgelesen und gerade in neueren Verträgen gibt es immer wieder reichlich Haftungsausschlüsse um den Tarif noch günstiger zu machen.
"Nordmann 2000", du glaubst gar nicht, wieviel falsche Antworten ich hier schon gelesen und kommentiert habe. Ich bin jedoch immer höflich und sachlich geblieben, denn kein Mensch kann alles wissen. Würde ich in deinen Antworten suchen, würde ich bestimmt auch etwas finden, was nicht ganz richtig ist. Ich freue mich, dass ich etwas dazu lernen konnte und du kannst dich vielleicht bemühen, etwas höflicher zu sein, ich bin nämlich nicht sein Hanswurst!
Antwort an "tischbein" und "Notli":
Okay, es ist richtig, ich hätte mir die Beurteilung "Blödsinn" verkneifen sollen. Das war nicht nett und unangemessen. Nichts desto trotz bin ich von Beruf Versicherungskaufmann und bearbeite tagtäglich Versicherungsschäden, daher nehme ich ja mein Fachwissen.
Es ist nicht meine Absicht, andere User (die in ihren Antworten sicherlich auch gute Absichten haben) herabzulassen, aber zweifellos falsche (!) Antworten muss ich nunmal beantstanden. Hey, das meine ich doch nicht böse, ich will doch ganz sachlich den Wahrheitsgehalt herausfiltern. Das sollte doch auch im Sinne von "memguel81" sein, der ja schließlich diese Frage gestellt hat.
Also "tischbein" und "Notli", bitte nichts für Ungut.
Du bist noch nicht so lange dabei, deshalb nehme ich deine Entschuldigung an und wir reden nicht mehr darüber. Ich bin hier, um anderen Usern zu helfen und nicht um kleinkariert rumzustänkern. Deshalb versuche ich auch bei bei falschen Antworten nicht unhöflich zu werden, denn das artet dann schnell mal aus (wie man hier sieht) Ich verstehe dich aber auch, denn auch ich habe in meinen Fachthemen schon soviel haarsträubenden Unsinn gelesen, dass es nicht immer leicht fällt, ruhig zu bleiben.
Das du viel Ahnung hast, habe ich schon gesehen- vielleicht kannst du mir dann auch auf meine letzte Frage noch eine hilfreiche Antwort geben, denn das ist absolut dein Fachgebiet.
Lieber Nolti,
danke für das Entgegenkommen.
Ich habe mir gerade den Inhalt Deiner letzten Frage "Raketeneinschlag im Garten" angesehen.
Ich hätte jetzt zwar über die bereits vorhandenen 41 Antworten eine weitere Antwort mehr geben können. Aber verzeih mir diese vermeintliche Bequemlichkeit: Es ist bereist alles gesagt: Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers hat den Schaden zu ersetzen. Unabhängig von der Frage, ob er alkoholisiert war, oder nicht, dafür ist es eine gesetzliche Pflichtversicherung, die zum Schutz des Geschädigten (nämlich zu Deinem Schutz) eingerichtet wurde.
Die Details (die Höhe der Zahlung für die jeweils entstandenen Schäden) sind reine, individuelle Verhandlungssache.
Also drück ich Dir dafür die Daumen.
Dankeschön
Blödsinn! Absolut falsch!
Erst informieren, dann antworten!
Die Haftpflichtversicherung zahlt nicht innerhalb der Familie
Verursacht ein Versicherter Schäden am Eigentum von Familien- oder Haushaltsmitgliedern, ist bei vielen Versicherungen eine Haftung ausgeschlossen.
nachzulesen ist das hier:
In dem Inhalt Deines Links steht:
"4. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer aus Schadenfällen seiner Familienangehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder zu den mitversicherten Personen gehören."
Erst lesen, dann antworten.
Die Verwandtenklausel greift in neueren Verträgen schon längst nicht mehr. Diese Art Schäden sind aber durch eine Glasversicherung abdeckbar. Daher tun sich die Versicherer etwas schwer bei der Regulierung. Da sollte schon eine hieb- und stichfeste Schadensschilderung verfasst werden. Und wichtig ist: "Bei der WAHRHEIT bleiben"
also danke an allen für die schnellen antworten.
frage hätte ich noch und zwar wer zahlt mir denn die kosten für den einbau
bzw
falls ich einen neuen herd kaufen muss,wer zahlt mir da den einbau ????