Privathaftpflichschaden von Schwägerin,,, Zahlt die Versicherung?

9 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Schaden ist auf jeden Fall über die Privat-Haftpflichtversicherung der Eltern Deiner Schägerin gedeckt.

Dass Ihr verwandt seid, ist nicht relevant, solange Ihr nicht in ein und demselben Haushalt wohnt, und das tut Ihr ja offenbar nicht.

Auch die Familiennamen sind nicht relevant.

Den Schaden könnt Ihr also als Versicherungsschaden melden. Ihr müsst Euch aber unter Umständen auf einen sog. "Altersabzug" einstellen. Das Ceranfeld ist sicherlich nicht erst 1 Jahr alt....

memguel81 
Beitragsersteller
 26.04.2011, 01:20

also danke an allen für die schnellen antworten.

 

frage hätte ich noch und zwar wer zahlt mir denn die kosten für den einbau

 

bzw

 

falls ich einen neuen herd kaufen muss,wer zahlt mir da den einbau ????

Nordmann2000  26.04.2011, 01:25
@memguel81

Das kommt drauf an: Die zuständige Haftpflichtversicherung wird die möglichen Reparaturkosten des Ceranfelds ermitteln und auch den Zeitwert (heißt: Gebrauchtwert). Das ist das Maximum, was Du kriegst. Das wird auf einen Pauschale hinauslaufen.

Wie alt ist denn Dein Herd? Welcher Hersteller? Wann und zu welchem Preis hast Du ihn angeschafft?

memguel81 
Beitragsersteller
 26.04.2011, 01:29
@Nordmann2000

hersteller da fragst du mich was.

vor 3 jahren habe ich den samt einbauküche für 2500 euro gekauft.

 

denke mal das der herd einen neuwert von ca 300-400 euro hat

Nordmann2000  26.04.2011, 01:45
@memguel81

Das ist realistisch. Mein Tipp: Lege dem zuständigen Haftpflichtversicherer mal ein Foto des Schadens vor. Und auch ein Foto des Herds, auf dem der Hersteller zu lesen ist. Sofern Du Dich mit dem Versicherer auf deine Pauschale einigen kannst, fährst Du bestimmt nicht schlecht damit. Bedenke mal, wieviele Angebote es monatlich im Elektro-Sektor gibt.

Nolti  26.04.2011, 02:14
@Nordmann2000

Herd ist nicht gleich Kochfeld- das ist zweierlei. Und wenn die Küche erst 3 Jahre alt ist, sollte es auch noch ein zu dem Herd  passendes Ceranfeld einzeln geben. Erfahrungsgemäß liegt der Schaden so bei 300 Euro Sachwert zuzüglich ca. 100 bis 150 Euro für den Austausch.

Noch ein Tipp von mir. So wenig wie möglich telefonieren- lieber alles per Mail oder Fax, denn nur schriftliches ist nachweisbar- und bei Telefonaten immer den Namen, Datum und Uhrzeit notieren. So handhabe ich es bei allen Schäden- egal wie groß oder klein.

memguel81 
Beitragsersteller
 26.04.2011, 01:20

also danke an allen für die schnellen antworten.

 

frage hätte ich noch und zwar wer zahlt mir denn die kosten für den einbau

 

bzw

 

falls ich einen neuen herd kaufen muss,wer zahlt mir da den einbau ????

tischbein  26.04.2011, 01:07

Qualifizierte und richtige Antwort! DH! Mein Beitrag entfällt somit. LG tischbein

Nordmann2000  26.04.2011, 01:06

Danke, Memguel, für die Auszeichnung.

memguel81 
Beitragsersteller
 26.04.2011, 01:13
@Nordmann2000

gerne doch

memguel81 
Beitragsersteller
 26.04.2011, 01:13
@Nordmann2000

gerne doch

innerhalb der familie zahlt die haftpflicht normalerweise nicht.

wenn du trotzdem etwas anderes angibst und es herauskommt,kannst du mit einer anzeige rechnen.

Nordmann2000  26.04.2011, 00:53

Stimmt nicht! Die Frage ist: Häusliche Gemeinschaft oder nicht?

memguel81 
Beitragsersteller
 26.04.2011, 00:57
@Nordmann2000

@ nordmann 2000

 

 

hi,wir leben nicht in einem haushalt. meine schwägerin wohnt noch bei ihren eltern ( 21j) und in nem anderen ort

Nordmann2000  26.04.2011, 01:00
@memguel81

Also ist der Schaden über die PH der Eltern Deiner Schwägerin zu ersetzen.

memguel81 
Beitragsersteller
 26.04.2011, 01:06
@Nordmann2000

danke nordmann.

 

weisst du denn auch wer die kosten vom monteur zahlt der mir das neue ceranfeld dann einbaut

???

Nordmann2000  26.04.2011, 01:33
@memguel81

Siehe meine Antwort oben.

Die Kosten des Ersatzteils sowie die Kosten des Einbaus werden in der Regen "über einen Kamm geschoren".

Beispiel: Das Ceranfeld kostet 250 Euro, die Montage 100 Euro, gesamt 350 Euro. Wenn das Ceranfeld - wie in Deinem Fall - 3 Jahre alt ist, wird ein Altersabzug nicht groß in's Gewicht fallen, denn so ein Ceranfeld hat schon eine Lebensdauer von mindestens 15 Jahren. Sollte die zuständige Haftpflichtversicherung dennoch einen Altersabzug vornehmen, dürfte dieser eher geringügig sein.

ne das ceranfeld ist ca 3 jahre alt. wird nur die platte ersetzt oder der ganze herd.

 

geschweige denn vom einbau, wer übernimmt denn die kosten vom monteur?

Nolti  26.04.2011, 01:19

Das ist ganz unterschiedlich. Wenn der Schaden durch die Versicherung abgedeckt ist, zahlt diese auch den Monteur. Normalerweise wird ds ganze Ceranfeld ausgetauscht, da die Erneuerung der Glasabdeckung oftmals nur unwesentlich billiger ist.

Ich habe gerade nochmal nachgelesen. Es gibt wohl die unterschiedlichsten Versicherungsverträge. Je nachdem, was alles ausgeschlossen ist, sind die Beiträge wohl auch sehr unterschiedlich.

Du solltest also morgen mal mit der Versicherung deiner Schwiegereltern sprechen und abklären, ob der Schaden abgedeckt ist und ob ein Kostenvoranschlag für die Abwicklung ausreicht.

Die Haftpflichversicherung zahlt innerhalb der eigenen Familie nicht.

Prüfe doch mal bitte, ob das Ceranfeld nicht in euerer Hausratversicherung mitversichert ist.

ladytinamaus  26.04.2011, 00:50

Es betrifft doch nicht die eigene Familie, sondern die der Schwiegereltern, wenn ich das richtig verstanden habe. Und dann greift die Versicherung.

Nordmann2000  26.04.2011, 01:04
@ladytinamaus

Ja, klar! "Nolti" jubelt uns sein Halbwissen unter!

tischbein  26.04.2011, 01:13
@Nordmann2000

Also, ich möchte Hernn Nordmann bitten, nicht "Blödsinn" zu sagen, wenn jemand, der nicht Vkfm ist, versucht eine gute Antwort zu geben.

Wichtig bei so einem Schaden sind die unterschiedlichen Haushalte und das beide Parteien eine eigenständige Versicherung haben. Punkt!

Ich bitte um mehr Freundlichkeit zu Nolti. LG tischbein

Nolti  26.04.2011, 01:25
@tischbein

Danke mein Beinchen.

Es gibt tatsächlich die unterschiedlichsten Verträge und ich hatte eben auch schon mal einen Kunden, dessen Versicherung zahlte nämlich nicht, weil die Mutter sein Ceranfeld beschädigte. Habe aber gerade ein wenig nachgelesen und gerade in neueren Verträgen gibt es immer wieder reichlich Haftungsausschlüsse um den Tarif noch günstiger zu machen.

"Nordmann 2000", du glaubst gar nicht, wieviel falsche Antworten ich hier schon gelesen und kommentiert habe. Ich bin jedoch immer höflich und sachlich geblieben, denn kein Mensch kann alles wissen. Würde ich in deinen Antworten suchen, würde ich bestimmt auch etwas finden, was nicht ganz richtig ist. Ich freue mich, dass ich etwas dazu lernen konnte und du kannst dich vielleicht bemühen, etwas höflicher zu sein, ich bin nämlich nicht sein Hanswurst!

 

Nordmann2000  26.04.2011, 01:41
@Nolti

Antwort an "tischbein" und "Notli":

Okay, es ist richtig, ich hätte mir die Beurteilung "Blödsinn" verkneifen sollen. Das war nicht nett und unangemessen. Nichts desto trotz bin ich von Beruf Versicherungskaufmann und bearbeite tagtäglich Versicherungsschäden, daher nehme ich ja mein Fachwissen.

Es ist nicht meine Absicht, andere User (die in ihren Antworten sicherlich auch gute Absichten haben) herabzulassen, aber zweifellos falsche (!) Antworten muss ich nunmal beantstanden. Hey, das meine ich doch nicht böse, ich will doch ganz sachlich den Wahrheitsgehalt herausfiltern. Das sollte doch auch im Sinne von "memguel81" sein, der ja schließlich diese Frage gestellt hat.

Also "tischbein" und "Notli", bitte nichts für Ungut.

Nolti  26.04.2011, 02:04
@Nordmann2000

Du bist noch nicht so lange dabei, deshalb nehme ich deine Entschuldigung an und wir reden nicht mehr darüber. Ich bin hier, um anderen Usern zu helfen und nicht um kleinkariert rumzustänkern. Deshalb versuche ich auch bei bei falschen Antworten nicht unhöflich zu werden, denn das artet dann schnell mal aus (wie man hier sieht) Ich verstehe dich aber auch, denn auch ich habe in meinen Fachthemen schon soviel haarsträubenden Unsinn gelesen, dass es nicht immer leicht fällt, ruhig zu bleiben.

Das du viel Ahnung hast, habe ich schon gesehen- vielleicht kannst du mir dann auch auf meine letzte Frage noch eine hilfreiche Antwort geben, denn das ist absolut dein Fachgebiet. 

Nordmann2000  26.04.2011, 02:25
@Nolti

Lieber Nolti,

danke für das Entgegenkommen.

Ich habe mir gerade den Inhalt Deiner letzten Frage "Raketeneinschlag im Garten" angesehen.

Ich hätte jetzt zwar über die bereits vorhandenen 41 Antworten eine weitere Antwort mehr geben können. Aber verzeih mir diese vermeintliche Bequemlichkeit: Es ist bereist alles gesagt: Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers hat den Schaden zu ersetzen. Unabhängig von der Frage, ob er alkoholisiert war, oder nicht, dafür ist es eine gesetzliche Pflichtversicherung, die zum Schutz des Geschädigten (nämlich zu Deinem Schutz) eingerichtet wurde.

Die Details (die Höhe der Zahlung für die jeweils entstandenen Schäden) sind reine, individuelle Verhandlungssache.

Also drück ich Dir dafür die Daumen.

Nordmann2000  26.04.2011, 00:49

Blödsinn! Absolut falsch!

Erst informieren, dann antworten!

Nordmann2000  26.04.2011, 01:02
@Nolti

In dem Inhalt Deines Links steht:

"4. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche gegen den Versicherungsnehmer aus Schadenfällen seiner Familienangehörigen, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben oder zu den mitversicherten Personen gehören."

Erst lesen, dann antworten.

Die Verwandtenklausel greift in neueren Verträgen schon längst nicht mehr. Diese Art Schäden sind aber durch eine Glasversicherung abdeckbar. Daher tun sich die Versicherer etwas schwer bei der Regulierung. Da sollte schon eine hieb- und stichfeste Schadensschilderung verfasst werden. Und wichtig ist: "Bei der WAHRHEIT bleiben"