Auf Notebook gesetzt. Notebook lag auf dem Bett. Zahlt die Haftpflichtversicherung
Hallo, mein Cousin war heute bei mir zu besuch. Ich lag vorher auf dem Bett und war an meinem Notebook. Habe dann das Notebook da gelassen, weil es am laden war. Mein Cousin hat sich dann ausversehen genau auf das Notebook gesetzt. Jetzt hat das Display einen Riss.
Zahlt so was die Rechtschutzversicherung oder muss eine Versicherung nicht zahlen wenn das Notebook auf dem Bett lag. ?
Eigentlich ist ja aber ein Notebook gerade dafür da, dass man es nicht nur auf dem Schreibtisch verwenden kann.
6 Antworten
Die Rechtsschutzversicherung hat damit gar nichts zu tun. Mit deren Hilfe könntest du höchstens deinen Cousin verklagen. Meldet den Schaden und seid dabei wahrheitsgemäß. Dann werdet ihr ja die Entscheidung des Versicherers bekommen. Natürlich kann man fragen, was dein Cousin auf deinem Bett verloren hat, aber eigentlich geht auch das niemanden etwas an.
Zuerst einmal: hat heute keiner mehr Augen im Kopf ? Wenn ich mich irgendwo hinsetze, hinlege oder hinschmeisse - schau ich vorher...
Die Rechtsschutzversicherung hat damit was eigentlich genau zu tun ? Die ist dafür da, Dir Strafsachen und Rechtsangelegenheiten zu klären bzw. Dir Ansprüche zu sichern, wenn der andere nicht zuckt. In dem Fall wäre es höchstens die Haftpflicht des Cousins mit dem Zeitwert.
Hallo,
Das hat nichts mit der Rechtschutzversicherung, sondern mit der Haftpflichtversicherung deines Cousins. Melde den Vorfall unbedingt und schnell bei der Versicherung. Ganz wichtig ist, dass du dabei nicht übertreibst, sondern wahrheitsgemäß und sachlich bleibst. Dann entscheidet die Versicherung ggf. mit einem Gutachter (wobei das eher bei größeren Schäden der Fall ist) über einen eventuellen Ersatz in Geldform.
Ich hoffe, ich konnte helfen. Lies dir das hier am besten auch mal durch: http://de.wikipedia.org/wiki/Haftpflichtversicherung
Marco
Er muß es seiner Haftpflicht wahrheitsgemäß melden. Bei solchen Sachen prüft die Versicherung dann sehr genau, weil es hier viele Betrugsfälle gibt. Ob die Versicherung nun zahlt bleibt abzuwarten, denn es klingt schon ein wenig unglaubwürdig, denn eigentlich sieht man doch wo man sich hinsetzt.
Ich meine Haftpflichtversicherung nicht Rechtschutzversicherung
Da dürfte es eigentlich keine Probleme geben. Das sollte die Vers. übernehmen.