Meine Oma hat mein Handy kaputt gemacht, zahlt die Versicherung?
Also wir wollten zum ein kaufen fahren weil ich zurzeit bei ihr zu Besuch bin dann hab ich mich vor dem Haus auf die Treppe gesetzt und hab meine Schuhe zu gemacht und mein Handy neben mich gelegt. Sie kam aus der Tür raus und hat es mit dem Fuß ausversehen runter gekickt jetzt hat es Risse auf dem Display und ein paar Macken an der außen Hülle. Und jetzt ist meine Frage zahlt bei sowas ihre Haftpflicht oder nicht?
10 Antworten
Deine Oma trifft kein Verschulden an dem entstandenen Schaden. Vielmehr hast Du den Schaden selbst herbeigeführt, indem Du das Gerät auf der Treppe abgelegt hast. - Oma ist also nicht haftbar, und daher würde ihre Haftpflichtversicherung zu Recht die Regulierung ablehnen und Deine Forderung als unbegründet zurückweisen. Oma muss nicht zahlen, und Du solltest froh sein, dass sie nicht noch auf dem Gerät ausgerutscht ist...
... diese Behauptung kennt inzwischen jede Versicherung und deshalb mit Sicherheit: NEIN!
NEIN, das zahlt gar keine Haftpflichtversicherung, weil der Anspruch auf Schadenersatz nach §823 BGB aus meiner Sicht gar nicht gerechtfertigt ist!
Aus meiner Sicht bist du selbst für den Schadenfall verantwortlich.
Theoretisch wäre das ein Haftpflichtfall. Praktisch gesehen kann es gut sein, dass die Versicherung aufgrund des Schadenhergangs nicht zahlt.
Es empfiehlt sich dringend, beim ausfüllen der Schadensmeldung (man ruft dort an und bekommt idR ein Formular zum ausfüllen) jemanden zu Rate zu ziehen, der mit der Materie und dem Vertrag Deiner Oma vertraut ist. Es geht dabei nicht darum, bei der Beschreibung des Schadensherhangs zu lügen (Versicherungsbetrug!!), sondern viel mehr darum, aus Unwissenheit falsche Formulierungen zu verwenden, die negativ ausgelegt werden können, nur weil sie unglücklich verwendet wurden.
Letztlich sollte man aber auch abklären, ob sich eine Meldung überhaupt lohnt. Ist der Wiederbeschaffungswert ähnlich hoch oder gar geringer als eine eventuelle Selbstbeteiligung, macht das ja keinen Sinn...
Die Haftpflichtversicherung wird nicht bezahlen, da du nicht den Versicherungsbestimmungen (fehlende Sorgfalt) entsprochen hast.