Privater KFZ Verkauf Ratenzahlung wird nicht eingehalten

6 Antworten

Ich versteh die Diskussionen hier nicht. Wer den Brief hat, dem gehört das Auto. Also kannst Du schlimmstenfalls die Kennzeichen weg machen, abmelden und gut... Gericht, Mahnung Anwalt..... macht alles erst mal unnötig kompliziert. Mal abgesehen davon, daß ein privater Autoverkauf auf Raten Schwachsinn ist!. Fang das doch mal so an, daß Du Dich in einer ruhigen Minute mit dem Käufer, auf neutralem Boden, zusammen setzt und eine Lösung sucht. Was hilft Dir ein Titel vom Gericht, wenn es nichts zu holen gibt? Den kannst Dir dann ins Klo hängen und jeden Tag beim schei...en betrachten. Oder nimm das Auto zurück und verkauf es an jemanden, der gleich und alles bezahlt. Dem "Opa" seine Anzahlung zurück.... erledigt.

Deutschland, beamten- und Bürokratenland..... redet doch anständig miteinander.....

Deine Schilderung ist nicht ganz schlüssig: Du hast den Kfz-Brief einbehalten? Wenn Du den noch hast, konnte der Käufer das Auto ja gar nicht auf sich oder seine Tochter oder wen auch immer zulassen.

Aber wie dem auch sei, es existiert der rechtsverbindlich unterschriebene Kaufvertrag, oder?

Dann googelst Du einfach nach ---> Online-Mahnverfahren und erwirkst damit einen gerichtlichen Mahnbescheid (früher etwas wirksamer als "Zahlungsbefehl" bezeichnet). Wie das im einzelnen geht und was Du da alles ausfüllen mußt, wird Dir über eine ausführliche Online-Hilfe Schritt für Schritt erklärt.

Der Husten ist allerdings kostenpflichtig: Du mußt zunächst mal Gebühren ablassen. Ich bin nicht sicher, aber es dürften so bei rund 30 Euro sein.

Jedenfalls bekommt der säumige Zahler dann umgehend einen "gelben Brief" und hat einen gerichtlichen Mahnbescheid im Hause. Dem kann er ohne Angabe von Gründen -leider- binnen 2 Wochen widersprechen. Der nächste Schritt ist dann eine Klage Deinerseits beim Amtsgericht am Wohnort des säumigen Zahlers (Du kannst das lt. ZPO alles brieflich erledigen, brauchst am Gerichtstermin nicht persönlich zu erscheinen). Schwupp, hast Du Dein vollstreckbares Urteil und kannst den Kuckuckskleber losschicken.

Kostet natürlich zunächst alles Dein Geld: Mahnbescheid und Gerichtsverhandlung. Über die Kosten kannst Du Dich im Internet informieren und abwägen, ob es sich lohnt. Zwar muß der Beklagte auch diese Kosten mittragen, aber wo nix ist......

urmel002 
Beitragsersteller
 15.01.2014, 23:37

Er hatte den brief zum anmelden und mir dann wieder ausgehändigt nach der anmeldung.

RobertaKrumb  15.01.2014, 23:44
@urmel002

Ganz schön pfiffig von ihm.

Wie schon von anderen Mitgliedern geschrieben, hat die Verfügungsgewalt nur der im Brief eingetragene Halter. Selbiger ist beim Kraftfahrt-Bundesamt nach der Ummeldung nunmehr als rechtmäßiger Eigentümer registriere.

Der Käufer-A....sch könnte jetzt theoretisch das Auto verkaufen und behaupten, daß der Original Kfz-Brief (bzw. die mittlerweile gültige EU-Zulassungsbescheinigung) verlorengegangen oder gar "gestohlen" sei.

urmel002 
Beitragsersteller
 15.01.2014, 23:57
@RobertaKrumb

Geht nicht!!!! wenn er den brief als gestohlen meldet, muß er eine eidesstattliche versicherung abgeben,kostet 47,-€ dann muß er 6wochen warten ob sich irgendjemand meldet. war heute auf der zulassungstelle die haben mir das so erklärt. habe nachgefragt wenn er das auto als gestohlen melden würde.

urmel002 
Beitragsersteller
 16.01.2014, 00:00
@urmel002

bei unserer zulassungstelle wissen sie jetzt bescheid,da ein bekannter von mir dort arbeitet.

Wie kann denn der Käufer im Brief eingetragen sein, wenn der Kfz-Brief noch in deinem Besitz ist?

Gekicher6  15.01.2014, 23:06

Da sieht man mal wieder dass Polizisten von Recht keine Ahnung haben müssen.

urmel002 
Beitragsersteller
 15.01.2014, 23:11
@Gekicher6

werde morgen Rechtsanwalt anrufen ob dies so stimmt,was mir der Beamte gesagt hat.

user2386  15.01.2014, 23:13
@urmel002

du musst nachweisen das er noch nicht gezahlt hat oder noch nicht voll bezahlt hat

Fritzhund2  15.01.2014, 23:17
@user2386

Nö !!!

Wer den Brief hat, ist der Eigentümer des Fahrzeugs^^

Wenn jemand etwas anderes behauptet, muß er beweisen, das die Zahlungspflicht erfüllt ist

user2386  15.01.2014, 23:19
@Fritzhund2

ja das sag ich doch, der verkäufer ist jetzt in der nachweisspflicht

urmel002 
Beitragsersteller
 15.01.2014, 23:24
@user2386

das hat der käufer ja heute schon gegenüber der polizei gesagt das er nicht zahlen kann

RobertaKrumb  15.01.2014, 23:26
@urmel002

...werde morgen Rechtsanwalt anrufen ob dies so stimmt,was mir der Beamte gesagt hat...

Vorsiht. Der Anwalt muß auch leben und wird Dir nicht für lau helfen können oder wollen.

urmel002 
Beitragsersteller
 15.01.2014, 23:28
@Fritzhund2

genau,dieser meinung bin ich auch.

urmel002 
Beitragsersteller
 15.01.2014, 23:29
@RobertaKrumb

hab rechtschutz

urmel002 
Beitragsersteller
 15.01.2014, 23:30
@Fritzhund2

genau,dieser meinung bin ich auch.

Was würdet ihr in diesem Fall reagieren?

Papier ist geduldig und Polizisten reden viel wenn der Tag lang ist...

Ich würde das hintere Kennzeichen abmontieren, mal sehn, wie sie angeblich ohne Geld, den Wagen ohne Brief wieder anmelden will^^

Traurig aber leider wahr, das Betrüger in Deutschland mehr Rechte als rechtschaffende Leute haben :-((((

urmel002 
Beitragsersteller
 15.01.2014, 23:18

ich geb jetzt nicht auf,lass mir schon noch was einfallen.