Käufer meldet mein Auto nicht ab was tun?

7 Antworten

Polizei und KfZ Zulassungstelle machen gar nichts. Aber die Versicherung kann man auch ohne Abmeldung des KfZ kündigen.

Ich hatte auch mal so einen Fall, gleich der Versicherung gemeldet und gleich die Endabrechnung und Erstattung der Beiträge erhalten. Aber das Fahrzeug war nicht umgemeldet. Nachdem bei Polizei und Zulassungsstelle nur Achselzucken die Reaktion war, habe ich die Versicherung angerufen, und ruck zuck haben die eine Zwangsabmedlung bewirkt .. weil ohne Versicherung zu fahren ist ein Vergehen, bei dem die Behörden tätig werden. Die Versicherung zahlt zwar auch dann noch, aber nicht zu Lasten des alten Versicherungsnehmers, aber holt sich das Geld dann vom neuen Besitzer zurück. Auch die normale Ummeldungszeit ist versichert, wenn der neue die Versicherung (Deckungszusage) gleich beantragt hat und es passier etwas in der Zeit zwischen Übergabe und Ummeldung.

Ist aber trotzdem recht ärgerlich und ich lerne daraus dass ich ein zugelassenes Fahrzeug nur noch an einen Käufer aushängigen würde, wenn ich dem wirklich vertraue.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

als mitarbeiter einer kfz-zulassungsbehörde; beantrage bei deiner zulassungsbehörde die außerbetriebsetzung nach § 13 IV fzv.

Du hast insofern schon mal richtig gehandelt, dass du einen Kaufvertrag vorlegene kannst, in dem die Ummeldung geregelt ist, sodass du einen enetsprechenden Nachweis hast. Es ist auch richtig, diesen in Kopie der Versicherung sowie der Zulassungsstelle zuzuschicken. Das müsste jetzt insofern seinen Gang gehen, dass dich die Versicherung aus dem vertrag entlässt und der Zulassungsstelle den beendeten versicherungsschutz meldet, die dann ihrerseits die Zwangsstillegung veranlasst, zur Polizeiu schickt, welche dann das Auto zur Fahndung ausschreibt und die Plaketten abkratzt, wenn sie es irgendwo stehen sehen. Kann gut sein, dass sie dazu bei der Adresse des Käufers mal gezielt in der Gegend rumfahren.

Mehr dazu:
https://www.bussgeldkatalog.org/zwangsabmeldung-kfz/

https://www.strassenverkehrsamt.de/artikel/zwangsstilllegung

https://www.frag-einen-anwalt.de/Auto-verkauft-Kaeufer-meldet-PKW-nicht-um-Untergetaucht--f301942.html

Das Auto als gestohlen zu melden, macht keinen Sinn, wenn er Papiere und Kaufvertrag hat. Aber vielleicht wäre es möglich, wenn man die Kennzeichen als gestohlen meldet?

Es sind schließlich deine und sie waren nicht Gegenstand des Kaufvertrages. Einen Versuch wäre es bestimmt wert.

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 - (Recht, Auto, Auto und Motorrad)
emre585858 
Beitragsersteller
 19.09.2018, 08:01

also bringt mir eine zwangsabmeldung deiner meinung nach nichts oder hab ich das jetzt falsch verstanden?

Ksvelez  19.09.2018, 09:21
@emre585858

Ich glaube, er meint, dass das gestohlen melden der Kennzeichen keinen Sinn macht. Das war ja auch bloß eine Vermutung von mir.

Fraganti  19.09.2018, 07:14

Die sind Bestandteil des Kaufvertrags.

Inhalt des Vertrags war "dass das Fahrzeug sofort noch in dieser Woche umgemeldet wird". Ist dort nicht die Rückgabe der abgemeldeten Schilder vermerkt, kann er damit sowieso machen, was er will.

Es geht hier nur um die Nichterfüllung des Vertrags (Ummeldung) und das ist rein zivilrechtlich.

Zwangsabmeldung mit Kaufvertrag über Zulassungsstelle einleiten, dann holen sie sich die Zulassungsplaketten der Schilder, zurück.

Du solltest sofort reagieren mit einer Zwangsabmeldung.

Damit der jetzige Besitzer nicht noch eine üble Sache machen kann, solltest Du ihn über die Zwangsabmeldung nicht informieren.

Erst dann hat er ein Risiko ein Strafverfahren zu bekommen.