private Sachen in der Wohnung meiner EX
Habe mich von meiner EX getrennt. Sie kann die Trennung aber nicht verkraften und somit sind wir im BÖSEN auseinander gegangen. Leider habe ich jetzt noch einige persönliche Sache bei ihr liegen. Auf meine Anfrage, wann ich diese abholen darf, reagiert sie nicht. Ihre Eltern wollen auch nicht mit mir reden. Muss ich extra zu einem Anwalt gehen und über die Herausgabe meiner Sachen klagen? Oder geht dies auch irgendwie ohne Anwalt?
7 Antworten
Wenn sie nicht reagiert, wird es wohl nicht anders gehen. Es sei denn, Du trittst die Tür ein und machst Dich damit eben strafbar. Es gibt noch so Schiedsstellen, das könntest Du versuchen. Aber ich fürchte fast: Anwalt.
DU kannst ihr vorher noch schriftlich sagen, dass sie Dir die Sachen herausgeben soll und dass Du andernfalls den Rechtsweg einschlagen würdest, was ihr zusätzliche Kosten verursacht. Allerdings musst Du das vorstrecken, bis sie zur Zahlung verurteilt wurde...
ich würde ein paar wochen warten,bis sich die ersten wogen gelegt haben,und sich die angespannte situation etwas beruhigt hat. es sind doch sicher sachen die nicht lebenswichtig sind,oder? sie ist noch zu sehr verletzt,nehme ich an. gib ihr etwas zeit.bis ihr wieder miteinander reden könnt.dann gibt sie dir deine sachen schon zurück.hab etwas geduld.
Hallo :)
Wie wäre es, wenn du ihr mit einem Anwalt drohst oder mit Anzeige? Das wirkt bei den meisten schon. Du kannst ja auch sagen, dass sie die Anwaltskosten tragen muss, wenn sie es dir nicht gibt. Und wenn sie dann nicht reagiert, ab zum Anwalt! Anderst sehe ich keine Möglichkeit an deine Sachen zu kommen! :( Hast du keinen Schlüssel zur Wohnung? Biete ihr doch an, deine Sachen zu holen, wenn sie außer Haus ist. Oder regelt euren Streit, redet miteinander! Damit ihr nicht mehr im Bösen auseinander gegangen seid.
LG :)
Also du hast natürlich Anspruch auf Herausgabe. Du könntest sie dezent darauf hinweisen, dass sie, falls sie die Sachen nicht rausrückt, diese unterschlägt und das ist strafbar. Allerdings wird das schwierig sein, da sie ja nicht auf deine Anfrage reagiert. Ich würde mir mal Rat bei der Polizei einholen. Das ist erstmal kostenfrei. Du darfst auch einem Anwalt eine juristische Frage stellen.
LG
ich würde sie nochmals bitten und schriftlich auffordern. ansonsten drohe ihr mit der polizei und einer anzeige wegen unterschlagung. wenn du einen netten revierpolizisten in deiner nähe hast, geh doch mal zu dem. vielleicht kann er ja mit ihr reden. denke aber daran, dass du eigentumsnachweise brauchst. manchmal hilft das schon. ansonsten ist der rest leider zivilrechtlich.