Muss man seiner Ex ihre Sachen zuschicken?
Guten Tag,
Ein Freund von mir hat etwa ein Jahr eine Fernbeziehung (400km) geführt. Die Beziehung ist im schlechten auseinander gegangen, sie hat riesen Mist gebaut. Jetzt will sie, dass er ihr, ihre Sachen(Klamotten) zu sendet. Ist er dazu verpflichtet ihr die Sachen zu schicken? Und was ist wenn sie sich weigert die Versandkosten zu übernehmen? Bisher hat er sich geweigert und gesagt, sie könne die Sachen persönlich abholen, dass ist kein Problem.
Bitte um präzise, schnelle Antworten.
Mfg Marcel K
12 Antworten
Die einfachste und schnellste Lösung: Er soll ihr die Sachen zuschicken und dann ist das ganze Thema erledigt und beendet.
Man kann sich natürlich auch noch jahrelang weiter streiten, wenn's spass macht...
Das muss er natürlich nicht. Aber er kann ihr eine Frist setzen, bis wann sie ihren Krempel abzuholen hat. Wenn das bis dahin nicht passiert ist, kann er sie entsorgen. Er ist nicht dazu verpflichtet, das für sie auf unbestimmte Zeit einzulagern oder es ihr zuzusenden. Das sind ihre Sachen und wenn sie die haben will, muss sie selbst den Hintern hoch kriegen
Dazu verpflichtet ist er nicht, aber ihre Sachen aushändigen muss er ihr schon. Nur kann sie diese selbst abholen. Er darf ihr dann nicht verweigern diese mitzunehmen.
Ich würde sie ihr aber zusenden wenn sie die Versandkosten übernimmt. Tut sie dies nicht, dann soll sie die abholen.
Vll würde ich sogar selbst die Kosten übernehmen, wenn sie da weiter Stress macht. Aber erst als letzte Möglichkeit.
Er ist rechtlich nur zur Herausgabe ihrer Sachen verpfichtet,dies am besten im Beisein von Zeugen.Er sollte ihr ein Ultimatum stellen bis wann sie ihre Sachen abholt da er nicht verpflichtet ist diese endlos aufzubewahren.
Muss er nicht. Er darf sie aber auch nicht ohne weiteres wegwerfen, es sind nicht seine.
Das ist so ein Fall von recht haben vs seine Ruhe haben. Das drama endet halt erst, wenn der Krempel nicht mehr bei ihm ist.